Medienmitteilung: Ressorts Inland / Wirtschaft
Bern, 11. April 2011
Nationalrat lehnt Abschaffung des Set-Top-Boxen-Zwangs ab
Set-Top-Boxen: Cablecom streicht Kauf-Option.
Der Set-Top-Boxen-Zwang beim digitalen Fernsehen wird nicht
abgeschafft: Heute hat der Nationalrat eine entsprechende Gesetzesänderung abgelehnt. Damit ziehen einige Anbieter von Digital-TV weiterhin ihren Kunden unverfroren das Geld aus der Tasche:
So sind beispielsweise Cablecom-Kunden neuerdings gezwungen, die Set-Top-Box zu mieten – die Kauf-Option wurde klammheimlich gestrichen!
Der Nationalrat hat es heute abgelehnt, den Set-Top-Boxen-Zwang beim digitalen Fernsehen abzuschaffen. Ohne diese Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) bleibt alles beim
Alten: Kabelnetzbetreiber wie Cablecom dürfen weiterhin das TV-Signal verschlüsseln und für die zur Entschlüsselung notwendigen Set-Top-Boxen Geld kassieren. Ein lukratives Geschäftsmodell, das Cablecom mit einer neuen Regelung weiter auf die Spitze treibt: Neu können ihre Kunden die Set-Top-Box nicht mehr kaufen, sie müssen diese zwingend mieten. Für Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), ist dies eine skandalöse Ausnutzung der Monopolstellung: «Stellen Sie sich vor, Sie könnten ein neues Auto nur bei einem ganz bestimmten Händler beziehen. Nun schreibt ihnen dieser auch noch vor, dass Sie den Wagen nicht kaufen dürfen, sondern zwingend mieten oder leasen müssen. Der Aufschrei in der Schweiz wäre riesig. Aber bei den Anbietern von digitalem Fernsehen gelten offenbar andere Massstäbe.»
Auch nach dem heutigen Entscheid des Nationalrates wird die SKS nicht klein beigeben. «Die Schlacht ist zwar verloren, der Krieg ist aber noch nicht entschieden. Wir werden nun eine umfassende Lageanalyse vornehmen und alle möglichen Optionen prüfen, um doch noch diesen unsäglichen Set-Top-Boxen-Zwang abzuschaffen», sagt Sara Stalder.
Weitere Informationen:
Sara Stalder, Geschäftsleiterin SKS: 078 710 27 13
Stiftung für Konsumentenschutz, Monbijoustrasse 61, Postfach, 3000 Bern 23
Telefon 031 370 24 24, Fax 031 372 00 27, Bestellungen: Telefon 031 370 24 34
Bern, 11. April 2011
Nationalrat lehnt Abschaffung des Set-Top-Boxen-Zwangs ab
Set-Top-Boxen: Cablecom streicht Kauf-Option.
Der Set-Top-Boxen-Zwang beim digitalen Fernsehen wird nicht
abgeschafft: Heute hat der Nationalrat eine entsprechende Gesetzesänderung abgelehnt. Damit ziehen einige Anbieter von Digital-TV weiterhin ihren Kunden unverfroren das Geld aus der Tasche:
So sind beispielsweise Cablecom-Kunden neuerdings gezwungen, die Set-Top-Box zu mieten – die Kauf-Option wurde klammheimlich gestrichen!
Der Nationalrat hat es heute abgelehnt, den Set-Top-Boxen-Zwang beim digitalen Fernsehen abzuschaffen. Ohne diese Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) bleibt alles beim
Alten: Kabelnetzbetreiber wie Cablecom dürfen weiterhin das TV-Signal verschlüsseln und für die zur Entschlüsselung notwendigen Set-Top-Boxen Geld kassieren. Ein lukratives Geschäftsmodell, das Cablecom mit einer neuen Regelung weiter auf die Spitze treibt: Neu können ihre Kunden die Set-Top-Box nicht mehr kaufen, sie müssen diese zwingend mieten. Für Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), ist dies eine skandalöse Ausnutzung der Monopolstellung: «Stellen Sie sich vor, Sie könnten ein neues Auto nur bei einem ganz bestimmten Händler beziehen. Nun schreibt ihnen dieser auch noch vor, dass Sie den Wagen nicht kaufen dürfen, sondern zwingend mieten oder leasen müssen. Der Aufschrei in der Schweiz wäre riesig. Aber bei den Anbietern von digitalem Fernsehen gelten offenbar andere Massstäbe.»
Auch nach dem heutigen Entscheid des Nationalrates wird die SKS nicht klein beigeben. «Die Schlacht ist zwar verloren, der Krieg ist aber noch nicht entschieden. Wir werden nun eine umfassende Lageanalyse vornehmen und alle möglichen Optionen prüfen, um doch noch diesen unsäglichen Set-Top-Boxen-Zwang abzuschaffen», sagt Sara Stalder.
Weitere Informationen:
Sara Stalder, Geschäftsleiterin SKS: 078 710 27 13
Stiftung für Konsumentenschutz, Monbijoustrasse 61, Postfach, 3000 Bern 23
Telefon 031 370 24 24, Fax 031 372 00 27, Bestellungen: Telefon 031 370 24 34