Bakom verlangt Gebühren für Internet-TV

Puma27

Erfahrener Benutzer
23. Juli 2007
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Konzessionsgebühren werden künftig auch fällig, wenn man über das Internet fernsieht.

Kostenlose Internet-TV-Plattformen wie Zattoo sind ab dem 1. September 2008 kostenpflichtig, wie Véronique Gigon, stellvertretende Direktorin und Leiterin der Abteilung Aufsicht und Funkkonzessionen beim Bakom, heute mitteilte. Wer also den Computer durch die Nutzung solcher Plattformen zum TV-Empfangsgerät macht, muss künftig Konzessionsgebühren bezahlen. Voraussetzungen für die Gebührenpflicht für den TV-Empfang via Internet sind ein Breitbandanschluss, spezielle Software wie Media- oder Realplayer sowie die kostenlose Registrierung bei einem Internet-TV-Anbieter. Allerdings trifft die neue Regelung nur Personen, die nicht bereits Radio- und TV-Empfangsgebühren bezahlen. (ahu)

Quelle:InfoWeek.ch

 
Ich dachte, dass man schon länger Billag-Gebühren bezahlen müsse, wenn man ein PC mit Breitbandanschluss hat. Habe das schon mal uf der Billag-HomePage nachgelesen.

Aber vielleicht musste man bis jetzt "nur" die Radio-Gebühren bezahlen.

Wir bezahlen in der Firma wo ich arbeite schon lange Billag-Gebühren, obschon wir keinen TV haben.

 
Ich dachte, dass man schon länger Billag-Gebühren bezahlen müsse, wenn man ein PC mit Breitbandanschluss hat. Habe das schon mal uf der Billag-HomePage nachgelesen.
Habe das auch bereits so mitbekommen. Es gab, soviel ich mich erinnern kann, sogar darüber mal eine Beilage zur Rechnung.

Vielleicht haben sie es jetzt einfach noch offiziell gemacht.

 
Habe das auch bereits so mitbekommen. Es gab, soviel ich mich erinnern kann, sogar darüber mal eine Beilage zur Rechnung.
Vielleicht haben sie es jetzt einfach noch offiziell gemacht.

Die Beilage wurde damals voreilig versandt, hat zig tausende von Franken an Gebührengeldern verschlungen und beruhte auf keiner rechtlichen Grundlage. Fragen dazu wurden von der Billag zudem nicht beantwortet - aber so läuft der Haufen halt. Die typischen Ignorani - dumm und frech.

dakis

 
Ja dann muss man aber das gleiche beim Handy machen,den damit kann man auch TV schauen und Radio höhren.Wetten das kommt als nächstes.

 
Radiogebühr, ja - wie Robi es sagt zahlt man die jetzt schon als Breitband Nutzer mit installiertem Medienplayer, und eben auch sobald man ein Handy mit FM Tuner oder ein Autoradio hat. Immer unter der Voraussetzung das man sonst kein anderes Gerät hat (also keine Stereoanlage oder Kofferradio mit FM Tuner) und eigentlich nicht bezahlen möchte weil man SRG Dienste nicht nutzt.

Jetzt kommt noch Tv dazu... ganz toll! Aber wer sonst schon bezahlt dem kann das ja egal sein (95% sind das offenbar)

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
also ich bezahle keine Radiogebühren,bis jetzt, muss ich das jetzt melden solange keine Sender gespeichert sind kann mann doch nits verlangen

 
also ich bezahle keine Radiogebühren,bis jetzt, muss ich das jetzt melden solange keine Sender gespeichert sind kann mann doch nits verlangen
Sobald Du ein Gerät hast msut Du bezahlen, egal was man hört oder sieht.

If Radio = pay

If TV = pay

If PC = pay

pay pay pay pay pay pay pay pay pay pay pay pay pay pay pay pay

 
Genau, das ist so. Egal ob Sender gespeichert sind oder nicht. Es ist sogar egal, ob man das Radio einschaltet oder nicht.

Sobald man die Möglichkeit hat, Radio zu empfangen, muss die Billag-Gebühr auch bezahlt werden.

[ironie Modus on]Währe für eine Grundverschlüsselung der Radio-Programme. So müssten nur die Bezahlen, die eine Karte zum empfang der SRG-Sender haben.[ironie Modus off]

 
es wird langsam zeit für eine abgabe pro haushalt.

dann kann man den ganzen Billag-mist endlich abschaffen.

 
Die Added-value Strategie der SRG ist ja ne feine Sache, aber warum man die Inhalte unbedingt völlig frei zugänglich machen muss finde ich wiederum komisch. Man könnte den Zugang Passwort schützen, oder mit Werbung finanzieren. Beides wollen sie nicht... Vermutlich wird sich das Bundesgericht früher oder später mit dem Thema befassen müssen, sobald ein genervter / bisher Gebührenbefreiter klagt.