Konzessionsgebühren werden künftig auch fällig, wenn man über das Internet fernsieht.
Kostenlose Internet-TV-Plattformen wie Zattoo sind ab dem 1. September 2008 kostenpflichtig, wie Véronique Gigon, stellvertretende Direktorin und Leiterin der Abteilung Aufsicht und Funkkonzessionen beim Bakom, heute mitteilte. Wer also den Computer durch die Nutzung solcher Plattformen zum TV-Empfangsgerät macht, muss künftig Konzessionsgebühren bezahlen. Voraussetzungen für die Gebührenpflicht für den TV-Empfang via Internet sind ein Breitbandanschluss, spezielle Software wie Media- oder Realplayer sowie die kostenlose Registrierung bei einem Internet-TV-Anbieter. Allerdings trifft die neue Regelung nur Personen, die nicht bereits Radio- und TV-Empfangsgebühren bezahlen. (ahu)
Quelle:InfoWeek.ch
Kostenlose Internet-TV-Plattformen wie Zattoo sind ab dem 1. September 2008 kostenpflichtig, wie Véronique Gigon, stellvertretende Direktorin und Leiterin der Abteilung Aufsicht und Funkkonzessionen beim Bakom, heute mitteilte. Wer also den Computer durch die Nutzung solcher Plattformen zum TV-Empfangsgerät macht, muss künftig Konzessionsgebühren bezahlen. Voraussetzungen für die Gebührenpflicht für den TV-Empfang via Internet sind ein Breitbandanschluss, spezielle Software wie Media- oder Realplayer sowie die kostenlose Registrierung bei einem Internet-TV-Anbieter. Allerdings trifft die neue Regelung nur Personen, die nicht bereits Radio- und TV-Empfangsgebühren bezahlen. (ahu)
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