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Bakom darf Wohnungen ohne richterlichen Beschluss durchsuchen.

90 Antworten22'567 AufrufeGestartet von Noel ·

NoelThemenstart3'777 Beiträge
bearbeitet #1
Aus dem bericht vom pctipp.ch "Zattoo muss Bakom Auskunft geben" geht hervor, dass das Bakom Wohnungen ohne richterlichen Beschluss durchsuchen darf. Eine Unterschrift vom Chef reicht da schon aus! Ich finde es schon bedenklich wenn Firmen sich schon selber solche Beschlüsse erteilen dürfen.

Das Bakom hatte sich die Durchsuchungserlaubnis selbst erteilt. Durchsuchungen werden nur selten durchgeführt: 2012 waren es gerade einmal 3 Fälle. Einen gerichtlichen Beschluss braucht es dazu nicht. Der Bakom-Direktor kann eine Durchsuchung mit seiner Unterschrift anordnen.

Der Ganze Bericht findet ihr hier:

http://www.pctipp.ch/news/gesellschaft/artikel/billag-zattoo-muss-bakom-auskunft-geben-69982/

RogerH131 Beiträge
#2
Aus dem bericht vom pctipp.ch "Zattoo muss Bakom Auskunft geben" geht hervor, dass das Bakom Wohnungen ohne richterlichen Beschluss durchsuchen darf. Eine Unterschrift vom Chef reicht da schon aus! Ich finde es schon bedenklich wenn Firmen sich schon selber solche Beschlüsse erteilen dürfen.
Zitat aus dem Bericht: "Der Bakom-Direktor kann eine Durchsuchung mit seiner Unterschrift anordnen."

Ich kann auch alles möglich mit meiner Unterschrift anordnen, ob das allerdings rechtlich Bestand hat, steht auf einem ganz anderen Blatt...

Ich zweifle daran, dass ein BAKOM-Direktor tatsächlich dieselben rechtlichen Befugnisse hat wie ein Richter.

Schade, dass der PCTipp hierzu keine weiterführenden Infos liefert.

vagzubi1'319 Beiträge
#3
Ich zweifle daran, dass ein BAKOM-Direktor tatsächlich dieselben rechtlichen Befugnisse hat wie ein Richter.
Hat er nicht. Deshalb ist der einer BAKOM Chef und der andere Richter....

Gruss Vagzubi

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zoki_r.s529 Beiträge
#4
Ja gut. Aber was ist wenn man den billag typen einfach nicht reinlässt? Verschafft er sich dann mit einem swat-team zutritt oder wie läuft das dann ab?

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Snowman410'415 Beiträge
#5
Ja gut. Aber was ist wenn man den billag typen einfach nicht reinlässt? Verschafft er sich dann mit einem swat-team zutritt oder wie läuft das dann ab?

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Du wirst sofort an die Wand gestellt.    /emoticons/default_laugh.png

f1-tom2'494 Beiträge
#6
Ja gut. Aber was ist wenn man den billag typen einfach nicht reinlässt? Verschafft er sich dann mit einem swat-team zutritt oder wie läuft das dann ab?

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Nach diesem Bericht: Wie Billag und Bakom gegen renitente Gebührenpreller kämpfen scheint das tatsächlich so ähnlich abzulaufen.

vagzubi1'319 Beiträge
bearbeitet #7
Es ist einfach falsch, das sie das selber können. Von einer Gefahrensituation kann ja nicht geredet werden. 
 

 
Die Funktion des Untersuchungsrichters existierte bis zum 1. Januar 2011 in der Schweiz auf verschiedenen Ebenen: neben kantonalen Untersuchungsrichtern gibt es auch solche, deren Zuständigkeit auf Bundesrecht fusst (z. B. eidg. Untersuchungsrichter, Untersuchungsrichter der Militärjustiz). Im Gegensatz zu den militärischen sind die meisten zivilen Untersuchungsrichter zum Erlass von Strafmandaten befugt.
Mit Inkrafttreten der vereinheitlichten eidgenössischen StPO am 1. Januar 2011 wurde wie zuvor bereits in Deutschland und Österreich vom Untersuchungsrichterlichen zum Staatsanwaltschaftlichen Prozessmodell gewechselt. Die Untersuchungsrichter entfallen somit und die Leitung der Strafuntersuchung liegt nun ausschliesslich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Verhängung von Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchungen, Sicherheits- oder Untersuchungshaft obliegt künftig speziellen Zwangsamassnahmengerichten, welche in etwa dem deutschen Ermittlungsrichter entsprechen. Die Militärstrafprozessordnung wird als einzige nicht durch die eidgenössische StPO ersetzt, weshalb auch die militärischen Untersuchungsrichter fortbestehen.
Für die Hausdurchsuchung braucht es einen Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts. Nur in dringenden Fällen darf die Polizei eigenmächtig Ihre Räumlichkeiten durchsuchen.

magicfriend3'697 Beiträge
#8
Nun ich kenne so einen renitenten Schwarzseher. Nun ratet mal was der macht, wenn ein Billag-Kontrolleur bei dem vor der Türe steht? Genau, er lässt ihn weder durch die Türe spähen - obwohl man da nicht sieht - und schon gar niemanden rein. Ich würde, ausser mit einem richterlich angeordneten Beschluss durch die Polizei, gar niemanden in meine vier Wände lassen. Wenn es sein muss auch mit Gewalt verhindern. Aber da ich ja die Gebühren voll bezahle, muss ich mich mit dem nicht auseinandersetzen.

frantic2'985 Beiträge
bearbeitet #9
Ich will sicher keine renitenten Schwarzseher verteidigen -  ich zahle meine Gebühren schliesslich auch.

Bin kein Jurist, hatte aber mal ein paar Stunden Rechtskunde. Hier wird doch gegen die in der Verfassung verankerte Gewaltenteilung verstossen?

Korrekt sollte das doch so ablaufen:

1) Das Bakom/Billag soll die Abklärung machen, die Indizien herbeischaffen und kann den Schwarzseher verklagen.

2) Ob eine Hausdurchsuchung dann gerechtfertigt ist, muss ein Richter entscheiden. (Judikative)

3) Falls ja, soll die Hausdurchsuchung von der Polizei durchgeführt werden. (Exekutive)

Vialli288 Beiträge
bearbeitet #10
Ich bin mir nicht sicher, ob Ihr Euch zu Recht aufregt. Es gibt eine Gesetzesgrundlage für die Empfangsgebühren. Das Ganze ist ausgelagert an die Billag, welche die Gelder eintreibt. Somit macht diese nur ihren Job. Sofern Verdacht besteht, dass Gebühren abgeliefert werden muss, kann das BAKOM weitere Nachforschungen anstellen. Ob diese dann wirklich rechtmässig durchsuchen dürfen, ist eine andere Frage. Aber glaubt mir, der Richter wird in jedem Fall dem Antrag des BAKOM stattgeben und dann kann es teuer werden...

Das Problem ist an einem ganz anderen Punkt: Wieviel Medienabgaben (-steuern) braucht es in der Schweiz und wer soll diese bezahlen. Das Parlament behandelt zumindest den Punkt bezüglich "zahlen". Es macht durchaus Sinn, dass möglichst alle bezahlen und zwar ohne Ausnahmen. Dann braucht es auch keine "Billag-Hobby-Polizisten" mehr.

magicfriend3'697 Beiträge
#11
Vialli bringt es auf den Punkt und ich würde schon lange die letzthin im Parlament so kontrovers diskutierte Mediensteuer bezahlen. Ist schlussendlich auch billiger und kann mit vorhandenen Ressourcen erhoben werden, anstatt einen aufgeblähten Apparat wie die Billag bezahlen zu müssen. Und Schwarzseher gibt es immer mehr, da viele in der heutigen Anonymität untertauchen können.

Ich erinnere mich noch gut an meine Lehrzeit, als ich an zwei Tagen mit einem damaligen PTT Aussendienstler mit war. Dieser ging mutmasslichen Schwarzsehern auf die Spur und das war damals schon absoluter Nonsens. Heute noch mehr, da es praktisch nicht kontrollierbar ist, ob jemand Radio oder TV konsumiert.

frantic2'985 Beiträge
bearbeitet #12
Für mich ist ganz klar, dass das heutige System veraltet ist und Unsummen für den Bürokratie-Wasserkopf verschlingt. Es wurde noch zu Zeiten von tonnenschweren Kofferrradios und Röhrenfersehern gemacht, welche fix in der Wohnung standen.

Heute haben wir immer weniger grosse Desktop Computer, dafür immer mehr leicht zu versteckende portable Geräte wie Smartphones, Tabletts, demnächst Smartwatches, ect.

Dafür einen Nachweis zu erbringen ist vom Aufwand her unverhältnismässig hoch! Dieses Gesetz muss man ganz dringend revidieren bzw. gegen ein zeitgemässeres und effizienteres ersetzten.

Wenn alle zahlen, ist es vorbei mit bescheissen oder nachweisen. Wenn mehr als früher zahlen, wird der Gesamtbetrag durch mehr geteilt, und somit für den einzelnen günstiger... So verpufft weniger  in der Verwaltung und kommt mehr den Inhalten zu gute. Win-win Situation!

Aber das war nicht die ursprüngliche Frage dieses Threads!

PlasmaP784 Beiträge
bearbeitet #13
Da es heute aus Billag-Sicht genügt, dass man Radio oder TV technisch empfangen KÖNNTE, gibt es praktisch keinen Haushalt mehr, der nicht bezahlen muss. Wenn also jemand tatsächlich keine Billag-Gebühren bezahlen will, darf er neben den offensichtlichen Radio- und TV-Geräten auch keinen PC oder Laptop, kein Handy, kein Autoradio, kein Tablet, kein Smartphone (und was sonst noch alles via Internet zugreifen könnte) besitzen. Übrigens schützt auch eine SAT-Anlage nicht vor der Billag-Pflicht...

Von diesen Haushalts-Arten gibt es meines Wissens heute nur noch ganz wenige. Bleiben noch solche, die zwar eines oder mehrere obiger Geräte besitzen, aber Ergänzungsleistung zur AHV/IV beziehen oder "in erheblichem Masse pflegebedürftig sind". Die sind auch von der Gebührenpflicht befreit.

marchi816 Beiträge
#14
Hab' diese Frage letzthin einem Richter gestellt. Ohne Hausdurchungsbefehl muss man die Billag-Heinis nicht in die Wohnung lassen...

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marchi816 Beiträge
#15
Hab' diese Frage letzthin einem Richter gestellt. Ohne Hausdurchungsbefehl muss man die Billag-Heinis nicht in die Wohnung lassen...

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Vialli288 Beiträge
#16
Ja marchi, schon richtig. Wahrscheinlich musst Du auch das BAKOM nicht reinlassen. Aber wenn das BAKOM dann die Staatsanwaltschaft anruft, kann es teuer werden. Deshalb würde ich jedem empfehlen, eine Anordnung des BAKOM zu erfüllen...

creep2'589 Beiträge
#17
Ja marchi, schon richtig. Wahrscheinlich musst Du auch das BAKOM nicht reinlassen. Aber wenn das BAKOM dann die Staatsanwaltschaft anruft, kann es teuer werden. Deshalb würde ich jedem empfehlen, eine Anordnung des BAKOM zu erfüllen...
Arbeitest du beim BAKOM?

Wenn man nichts zu verbergen habe, dann wird es auch nicht teuer wenn das BAKOM die Staatsanwaltschaft anruft. Wenn man allerdings die Gebühren nicht zahlt, dann kann es teuer werden aber man ist auch selber schuld.

Ich lasse niemanden einfach so ins Haus. Weder einen von der BAKOM noch einen von der Cablecom.

smid12'144 Beiträge
#18
Ich lasse niemanden einfach so ins Haus. Weder einen von der BAKOM noch einen von der Cablecom.
Und die Swisscom darf kommen? 🙂

creep2'589 Beiträge
#19
Und die Swisscom darf kommen? 🙂
Ja, weil dort bin ich Kunde und wenn die bei einer Störung kommen, dürfen sie rein. Bisher mussten sie aber noch nie kommen ausser bei der Erstinstallation /emoticons/default_smile.png

Vialli288 Beiträge
#20
Arbeitest du beim BAKOM?
Nein, sicher nicht! ....ich beim Bund... weiss nicht ob das gut käme... /emoticons/default_wink.png

Ist sowieso hier im Forum hypothetisch, da ich mal davon ausgehe, dass alle hier Gebühren zahlen. Somit klopft die BAKOM kaum an die Türe.

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