Motion Sommaruga im Nationalrat
790 Antworten106'553 AufrufeGestartet von dsh ·
easyroute30 Beiträge
WICHTIG! Die Frist zur Stellungsnahme der Teilrevision des neuen RTVG läuft noch bis zum 10.Mai! Hier der Link mit entsprechender Telefonnummer! Meldet euch!
BAKOM - Freie Wahl der Set-Top-Box
Hier noch ein weiterer Link mit den Mail Adressen der entsprechenden Damen und Herren, los gehts !
Laufende Vernehmlassungen und Anhörungen
Also ran an den PC und eure Meinungen dirket an das BAKOM posten!
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smid12'144 Beiträge
Bevor 100 Leute was posten, wie wärs, wenn wir (als digi-tv.ch) das koordinieren würden?
Snowman410'415 Beiträge
Bevor 100 Leute was posten, wie wärs, wenn wir (als digi-tv.ch) das koordinieren würden?Gute Idee
easyroute30 Beiträge
@smid: Je mehr Leute sich melden desto besser, sorry ich bin nicht ganz deiner Meinung. Das hätte man ja längst machen können..Manchmal muss man den Leuten auch etwas auf die Füsse treten.
Habe diverse Mails an Preisüberwacher, Stiftung für Konsumentenschutz SKS, BAKOM und Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen KVF des NR+SR geschrieben. Die Reaktionen waren durchwegs positiv.
Hier noch der Link zur vorberatenden Fernmelde-Kommission welche den Entwurf zum neuen RTVG ausgearbeitet habt. Dort gibt es auch eine Mailadresse bzw. Tel.Nummer.. Und ihr könnt sehen welche National und Ständeräte diesen Entwurf beraten haben.
Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen KVF
Der Konsumentenschutz unterstützt unser Anliegen sehr! Für mehr Infos könnt ihr euch an folgenden Herrn wenden, er koordiniert im Sinne der Komsumenten!
Stiftung für Konsumentenschutz SKS
Monbijoustrasse 61
Postfach
3000 Bern 23
Tel. direkt: 031 370 24 26
Fax: 031 372 00 27
a.tschoepe@konsumentenschutz.ch
konsumentenschutz.ch :: Startseite
Und falls ihr euch an den Preisüberwacher wenden möchtet, was allerdings nicht sehr sinnvoll ist, da er nur beschränkte Möglichkeiten hat:
Simon Pfister
Leiter Fachbereich
Energie und Telekommunikation
Preisüberwachung PUE
Effingerstrasse 27, 3003 Bern
Tel. +41 31 322 20 78
Fax +41 31 322 21 08
simon.pfister@pue.admin.ch
Preisüberwachung -
Habe diverse Mails an Preisüberwacher, Stiftung für Konsumentenschutz SKS, BAKOM und Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen KVF des NR+SR geschrieben. Die Reaktionen waren durchwegs positiv.
Hier noch der Link zur vorberatenden Fernmelde-Kommission welche den Entwurf zum neuen RTVG ausgearbeitet habt. Dort gibt es auch eine Mailadresse bzw. Tel.Nummer.. Und ihr könnt sehen welche National und Ständeräte diesen Entwurf beraten haben.
Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen KVF
Der Konsumentenschutz unterstützt unser Anliegen sehr! Für mehr Infos könnt ihr euch an folgenden Herrn wenden, er koordiniert im Sinne der Komsumenten!
Stiftung für Konsumentenschutz SKS
Monbijoustrasse 61
Postfach
3000 Bern 23
Tel. direkt: 031 370 24 26
Fax: 031 372 00 27
a.tschoepe@konsumentenschutz.ch
konsumentenschutz.ch :: Startseite
Und falls ihr euch an den Preisüberwacher wenden möchtet, was allerdings nicht sehr sinnvoll ist, da er nur beschränkte Möglichkeiten hat:
Simon Pfister
Leiter Fachbereich
Energie und Telekommunikation
Preisüberwachung PUE
Effingerstrasse 27, 3003 Bern
Tel. +41 31 322 20 78
Fax +41 31 322 21 08
simon.pfister@pue.admin.ch
Preisüberwachung -
Snowman410'415 Beiträge
Ja, diese allgemein Antworten kenne ich - ich habs aufgegeben an diese Stellen zu schreiben.
hume131'328 Beiträge
Bevor 100 Leute was posten, wie wärs, wenn wir (als digi-tv.ch) das koordinieren würden?100% agree.
CHfish3'690 Beiträge
Anbei meine Anmerkungen, von Tag 1 der Vernehmlassung...
56a+und+b+RTVV_+Anhörung_Februar+2010_d.pdf
56a+und+b+RTVV_+Anhörung_Februar+2010_d.pdf
Icetiger877 Beiträge
Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne möchte ich mich als Privatperson zur Teilrevison des RTVG bzw. des RVV äussern. Leider musste ich beim Durchlesen des zu änderten RTVV Artikel 56a bzw. 56b feststellen, dass die neuen Bestimmungen nicht im Sinne der Fernsehzuschauer ausgearbeitet wurden.
Daher sollten die Entwürfe des RTVV Artikel 56a bzw. 56b wie folgt geändert werden:
RTVV 56a
- Die Regelung sieht kein Grundverschlüsselungsverbot vor. (Entwurf)
- Die FTA-Sender dürfen nicht verschlüsselt werden (Neu)
- ... ermächtigt das UVEK, dem Stand der Technik entsprechende Standards für das Zugangsberechtigungssystem festzulegen. Ausserdem kann das Departement auch andere Zugangsberechtigungssysteme zulassen, insbesondere um die Einführung von neuen Technologien zu ermöglichen (Entwurf)
- Zugelassen werden nur autorisierte Standards* wie CI (Neu)
* Falls widererwarten CI+ als Standard in dieser Verordnung festgeschrieben wird, werde ich als Privatperson alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen um dies zu verhindern.
CI+ ist kein autorisierter Standard.
RTVV 56b
- ... das Grundangebot digital aufbereiteter Fernsehprogramme. Dieses umfasst die Fernsehprogramme, welche die Fernmeldedienstanbieterin im Rahmen ihres preisgünstigsten Angebots mit dem proprietären Empfangsgerät anbietet, mindestens aber 50 Fernsehprogramme. Mit dem Mindestumfang...... usw (Entwurf)
- Streichung des gesamten Entwurf des RTVV 56b! Absolut unnötige Bestimmungen. Die Fernmeldeanbieterin lässt marktübliche Set-Top-Boxen zu, verzichtet auf die Grundverschlüsselung der FTA-Sender und gibt standardisierte Zugangsberechtigungsmodule in Form einer CAM aus, natürlich in CI und sicher nicht als CI+. (Neu)
All diese Sachen, also die Motion Sommaruga, die politische Diskussion im Parlament, die Ausarbeitung des RTVG bzw. RTVV wären nicht notwendig gewesen, wenn durch die Motion verursachende Fernmeldeanbieterin Cablecom ihre Geschäftspolitik angepasst hätte.
Als gutes, kundenfreundliches Unternehmen erwähne ich hier meine Fernmeldeanbieterin, die Kabelnetzbetreiberin intergga in Reinach (BL). Dieses Unternehmen kennt kein (propitären) Boxenzwang, es wird auf die Grund (-los-) verschlüsselung verzichtet und es kann jede marktübliche Box verwendet werden bzw. jeder DVB-C tauglicher Fernseher.
Freundliche Grüsse
Icetiger
Gerne möchte ich mich als Privatperson zur Teilrevison des RTVG bzw. des RVV äussern. Leider musste ich beim Durchlesen des zu änderten RTVV Artikel 56a bzw. 56b feststellen, dass die neuen Bestimmungen nicht im Sinne der Fernsehzuschauer ausgearbeitet wurden.
Daher sollten die Entwürfe des RTVV Artikel 56a bzw. 56b wie folgt geändert werden:
RTVV 56a
- Die Regelung sieht kein Grundverschlüsselungsverbot vor. (Entwurf)
- Die FTA-Sender dürfen nicht verschlüsselt werden (Neu)
- ... ermächtigt das UVEK, dem Stand der Technik entsprechende Standards für das Zugangsberechtigungssystem festzulegen. Ausserdem kann das Departement auch andere Zugangsberechtigungssysteme zulassen, insbesondere um die Einführung von neuen Technologien zu ermöglichen (Entwurf)
- Zugelassen werden nur autorisierte Standards* wie CI (Neu)
* Falls widererwarten CI+ als Standard in dieser Verordnung festgeschrieben wird, werde ich als Privatperson alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen um dies zu verhindern.
CI+ ist kein autorisierter Standard.
RTVV 56b
- ... das Grundangebot digital aufbereiteter Fernsehprogramme. Dieses umfasst die Fernsehprogramme, welche die Fernmeldedienstanbieterin im Rahmen ihres preisgünstigsten Angebots mit dem proprietären Empfangsgerät anbietet, mindestens aber 50 Fernsehprogramme. Mit dem Mindestumfang...... usw (Entwurf)
- Streichung des gesamten Entwurf des RTVV 56b! Absolut unnötige Bestimmungen. Die Fernmeldeanbieterin lässt marktübliche Set-Top-Boxen zu, verzichtet auf die Grundverschlüsselung der FTA-Sender und gibt standardisierte Zugangsberechtigungsmodule in Form einer CAM aus, natürlich in CI und sicher nicht als CI+. (Neu)
All diese Sachen, also die Motion Sommaruga, die politische Diskussion im Parlament, die Ausarbeitung des RTVG bzw. RTVV wären nicht notwendig gewesen, wenn durch die Motion verursachende Fernmeldeanbieterin Cablecom ihre Geschäftspolitik angepasst hätte.
Als gutes, kundenfreundliches Unternehmen erwähne ich hier meine Fernmeldeanbieterin, die Kabelnetzbetreiberin intergga in Reinach (BL). Dieses Unternehmen kennt kein (propitären) Boxenzwang, es wird auf die Grund (-los-) verschlüsselung verzichtet und es kann jede marktübliche Box verwendet werden bzw. jeder DVB-C tauglicher Fernseher.
Freundliche Grüsse
Icetiger
anticaca68 Beiträge
@Icetiger
du hast meine stimme
du hast meine stimme
hume131'328 Beiträge
Meine auch /emoticons/default_wink.png
swiss007519 Beiträge
Ich bin auch gegen CI+, jedoch werden die deutschen Privatsender wohl von den Kabelnetzbetreibern die gleichen Einschränkungen verlangen wie beim Sat, damit die HD Sender übertragen werden dürfen, d.h. alle Kabelnetzbetreiber werden über kurz oder lang CI+ einführen müssen!?
Wäre ein gangbarer Kompromiss, dass das Grundangebot (ca. 60 inkl. HD Sender der must carry Sender) unverschlüsselt sein muss und für die Zusatzangebote CI+ erlaubt ist?
Wäre ein gangbarer Kompromiss, dass das Grundangebot (ca. 60 inkl. HD Sender der must carry Sender) unverschlüsselt sein muss und für die Zusatzangebote CI+ erlaubt ist?
guy2000_ch266 Beiträge
Guten Tag!
Hier eine Erinnerung:
Habt Ihr oder jemand bereits Stellungsnahme an UVEK / BAKOM geschrieben?
Das Frist läuft am 10. Mai 2010 ab.
Danke für das Bemühen!
Hier eine Erinnerung:
Habt Ihr oder jemand bereits Stellungsnahme an UVEK / BAKOM geschrieben?
Das Frist läuft am 10. Mai 2010 ab.
Danke für das Bemühen!
guy2000_ch266 Beiträge
Stiftung Konsumentenschtuz habe am 4. Mai 2010 ein interessantes Medienmitteilung geschrieben und stellte eine Musterstellungsnahme ins Netz.
Für Leute mit dem Sache nicht gut schreiben kann ist diese Mustervorlage nützlich.
Man habe also Zeit bis 10. Mai 2010.
Weitere Info und Musterstellungsnahme findet unter: konsumentenschutz.ch :: BAKOM beschneidet Rechte der Fernsehliebhaber (Info)
Musterstellungsnahme: http://konsumentenschutz.ch/files/pdfs/downloads/10_04_mustervernehmlassung_settopboxen_at.doc
Für Leute mit dem Sache nicht gut schreiben kann ist diese Mustervorlage nützlich.
Man habe also Zeit bis 10. Mai 2010.
Weitere Info und Musterstellungsnahme findet unter: konsumentenschutz.ch :: BAKOM beschneidet Rechte der Fernsehliebhaber (Info)
Musterstellungsnahme: http://konsumentenschutz.ch/files/pdfs/downloads/10_04_mustervernehmlassung_settopboxen_at.doc
akai159 Beiträge
Habt Ihr oder jemand bereits Stellungsnahme an UVEK / BAKOM geschrieben?
Ja, schreiben ist fertig mit ein wenig zusaetzlichem von mir. Ansonsten will ich hier kein gemotzte mehr hoeren ueber CI+, die ansonsten auf der faulen hat liegen und nicht wenigstens, dass ihnen moegliche unternehmen! /emoticons/default_wink.png
Schreibt keine Emails (mehr). 100 Emails in einer Spambox, sind nicht so massig. Wie 100 Briefe auf einem Pullt.
Ja, schreiben ist fertig mit ein wenig zusaetzlichem von mir. Ansonsten will ich hier kein gemotzte mehr hoeren ueber CI+, die ansonsten auf der faulen hat liegen und nicht wenigstens, dass ihnen moegliche unternehmen! /emoticons/default_wink.png
Schreibt keine Emails (mehr). 100 Emails in einer Spambox, sind nicht so massig. Wie 100 Briefe auf einem Pullt.
kincaid0363 Beiträge
Habe ebenfalls einen Brief (Vorlage SKS) mit eigenen Bemerkungen gesendet. Allerdings nur per Email. Wäre ein Brief wirksamer? /emoticons/default_confused.png
discokrueger1'581 Beiträge
Mail = 1
Brief = 5
eingeschriebener Brief = 10
ohne Gewähr
Brief = 5
eingeschriebener Brief = 10
ohne Gewähr
noethi159 Beiträge
Habe die Vorlage auch ergänzt und per Mail geschickt.
Den Brief schmeiss ich weg die Mail lösche ich, warum ein Brief wirksamer sein soll ist mir nicht ganz klar.
Den Brief schmeiss ich weg die Mail lösche ich, warum ein Brief wirksamer sein soll ist mir nicht ganz klar.
discokrueger1'581 Beiträge
Es geht um den Aufwand, welcher getrieben werden muss, um an den Adressaten zu gelangen:
Mail: Hat sich eine Adresse rausgesucht, schnell seine Gedanken reingetippt und Alt+s gedrückt.
Brief: Hat sich hingesetzt, Brief geschrieben, ausgedruckt und auf die Post gebracht. Es ist ihm 70 Rappen wert, sein Anliegen zu übermitteln.
Eingeschrieben: Dasselbe wie beim Brief, zusätzlich will der Absender sicher sein, dass sein Schreiben ankommt, was ihm noch mehr Wert ist, als beim Brief.
Mail: Hat sich eine Adresse rausgesucht, schnell seine Gedanken reingetippt und Alt+s gedrückt.
Brief: Hat sich hingesetzt, Brief geschrieben, ausgedruckt und auf die Post gebracht. Es ist ihm 70 Rappen wert, sein Anliegen zu übermitteln.
Eingeschrieben: Dasselbe wie beim Brief, zusätzlich will der Absender sicher sein, dass sein Schreiben ankommt, was ihm noch mehr Wert ist, als beim Brief.
Icetiger877 Beiträge
05.05.2010: Kassensturz verschweigt Vorteile von CI Plus
Im gestrigen Kassensturz wurde die Verbreitung von Digital-TV via CI Plus thematisiert. Die Vorteile dieses neuen Standards wurden dabei verschwiegen.
Per Juni 2010 hat die Cablecom für den Empfang von Digital-TV eine Alternative zur Set-Top-Box angekündigt. Bei diesem Angebot handelt es sich um ein Modul, das direkt ins TV-Gerät eingesteckt wird. Voraussetzung ist, dass das TV-Gerät über eine Schnittstelle des Standards CI Plus verfügt. Rund 90 Prozent der TV-Geräte, die heute auf dem Markt sind, unterstützen diesen Standard.
„Einschränkungen sollten vermieden werden“
In seinem gestrigen Beitrag hat der Kassensturz dieses Angebot und CI Plus thematisiert. Tenor: CI Plus ist konsumentenfeindlich, weil der Standard nur von den neusten TV-Geräten unterstützt wird. Zudem ermöglicht CI Plus, dass die Aufnahme von Sendungen und Funktionen wie zum Beispiel das Vorspulen der Werbung eingeschränkt werden können. Swisscable weist darauf hin, dass nicht die Kabelnetze als Weiterverbreiter dafür verantwortlich sind, sondern Rechteinhaber und Sendeanstalten. Swisscable wird sich dafür einsetzen, dass diese Möglichkeiten zurückhaltend eingesetzt werden. „Solche Einschränkungen sind nicht im Interesse der TV-Konsumenten und sollten deshalb möglichst vermieden werden“, sagt Hajo Leutenegger, Präsident von Swisscable, dazu.
CI Plus: Das sind die Vorteile
Nicht erwähnt wurden im Kassensturz-Beitrag die Vorteile von CI Plus:
•Qualität: Aufgrund der Zertifizierung, die bei CI Plus zwingend ist, ist die Kompatibilität zwischen Modul und Endgeräten sichergestellt. Störungen können so effektiver verhindert werden als beim Vorgängerstandard CI-1.0.
•Zusatzfunktionalitäten/Interaktivität: Auf Modulen für CI Plus können gewisse Zusatzfunktionen wie zum Beispiel ein intelligenter Programmführer implementiert werden. Swisscable geht davon aus, dass in Zukunft auch interaktive Funktionalitäten möglich sein werden.
•Verbesserter Signal- und Jugendschutz: Mit CI Plus können Schwarzsehen und widerrechtliches Kopieren von Filmen effektiver verhindert werden. Zudem ermöglicht CI Plus einen verbesserten Jugendschutz.
Regulierung ist überflüssig
Aus diesen Gründen unterstützt Swisscable CI Plus als Nachfolgestandard von CI-1.0. Im Übrigen vertritt Swisscable die Auffassung, dass der Entscheid, welches Modell zur Verbreitung von Digital-TV eingesetzt wird, bei den Kabelnetzunternehmen (KNU) liegt. Swisscable setzt sich deshalb dafür ein, dass die KNU bei diesem Entscheid einen möglichst grossen Spielraum haben. Dass dieser zugunsten der Konsumenten genutzt wird, dafür sorgt der Wettbewerb, der gerade im Bereich Digital-TV sehr dynamisch ist. Aus Sicht von Swisscable ist der aktuelle Vorschlag zur Regulierung des digitalen Fernsehens deshalb überflüssig.
Weitere Informationen
-> Informationen zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung finden sich unter folgendem Link:
BAKOM - Anhrung Art. 65a RTVG: Freie Wahl der Set-Top-Box
Im gestrigen Kassensturz wurde die Verbreitung von Digital-TV via CI Plus thematisiert. Die Vorteile dieses neuen Standards wurden dabei verschwiegen.
Per Juni 2010 hat die Cablecom für den Empfang von Digital-TV eine Alternative zur Set-Top-Box angekündigt. Bei diesem Angebot handelt es sich um ein Modul, das direkt ins TV-Gerät eingesteckt wird. Voraussetzung ist, dass das TV-Gerät über eine Schnittstelle des Standards CI Plus verfügt. Rund 90 Prozent der TV-Geräte, die heute auf dem Markt sind, unterstützen diesen Standard.
„Einschränkungen sollten vermieden werden“
In seinem gestrigen Beitrag hat der Kassensturz dieses Angebot und CI Plus thematisiert. Tenor: CI Plus ist konsumentenfeindlich, weil der Standard nur von den neusten TV-Geräten unterstützt wird. Zudem ermöglicht CI Plus, dass die Aufnahme von Sendungen und Funktionen wie zum Beispiel das Vorspulen der Werbung eingeschränkt werden können. Swisscable weist darauf hin, dass nicht die Kabelnetze als Weiterverbreiter dafür verantwortlich sind, sondern Rechteinhaber und Sendeanstalten. Swisscable wird sich dafür einsetzen, dass diese Möglichkeiten zurückhaltend eingesetzt werden. „Solche Einschränkungen sind nicht im Interesse der TV-Konsumenten und sollten deshalb möglichst vermieden werden“, sagt Hajo Leutenegger, Präsident von Swisscable, dazu.
CI Plus: Das sind die Vorteile
Nicht erwähnt wurden im Kassensturz-Beitrag die Vorteile von CI Plus:
•Qualität: Aufgrund der Zertifizierung, die bei CI Plus zwingend ist, ist die Kompatibilität zwischen Modul und Endgeräten sichergestellt. Störungen können so effektiver verhindert werden als beim Vorgängerstandard CI-1.0.
•Zusatzfunktionalitäten/Interaktivität: Auf Modulen für CI Plus können gewisse Zusatzfunktionen wie zum Beispiel ein intelligenter Programmführer implementiert werden. Swisscable geht davon aus, dass in Zukunft auch interaktive Funktionalitäten möglich sein werden.
•Verbesserter Signal- und Jugendschutz: Mit CI Plus können Schwarzsehen und widerrechtliches Kopieren von Filmen effektiver verhindert werden. Zudem ermöglicht CI Plus einen verbesserten Jugendschutz.
Regulierung ist überflüssig
Aus diesen Gründen unterstützt Swisscable CI Plus als Nachfolgestandard von CI-1.0. Im Übrigen vertritt Swisscable die Auffassung, dass der Entscheid, welches Modell zur Verbreitung von Digital-TV eingesetzt wird, bei den Kabelnetzunternehmen (KNU) liegt. Swisscable setzt sich deshalb dafür ein, dass die KNU bei diesem Entscheid einen möglichst grossen Spielraum haben. Dass dieser zugunsten der Konsumenten genutzt wird, dafür sorgt der Wettbewerb, der gerade im Bereich Digital-TV sehr dynamisch ist. Aus Sicht von Swisscable ist der aktuelle Vorschlag zur Regulierung des digitalen Fernsehens deshalb überflüssig.
Weitere Informationen
-> Informationen zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung finden sich unter folgendem Link:
BAKOM - Anhrung Art. 65a RTVG: Freie Wahl der Set-Top-Box
smid12'144 Beiträge
Qualität:
Das kann allenfalls noch knapp stimmen. Es gibt aber sicher auch gute CI Boxen. Und wer sagt, dass die CI+ Box wirklich macht was sie soll?
Zusatzfunktionen:
EPG geht auch mit CI. VOD geht wohl nur mit einer Box vom Anbieter
Schutz:
Jugendschutz geht auch mit CI. Und der Kopierschutz ist für mich kein Vorteil.
Aber ja: Swisscable halt /emoticons/default_smile.png
Das kann allenfalls noch knapp stimmen. Es gibt aber sicher auch gute CI Boxen. Und wer sagt, dass die CI+ Box wirklich macht was sie soll?
Zusatzfunktionen:
EPG geht auch mit CI. VOD geht wohl nur mit einer Box vom Anbieter
Schutz:
Jugendschutz geht auch mit CI. Und der Kopierschutz ist für mich kein Vorteil.
Aber ja: Swisscable halt /emoticons/default_smile.png
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