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Motion Sommaruga im Nationalrat

790 Antworten106'553 AufrufeGestartet von dsh ·

Icetiger877 Beiträge
#621
@guy_2000: Doch man kann als Normalsterblicher daran teilnehmen. Siehe dazu die Erklärung eines Vernehmlassungsverfahrens:

Vernehmlassungsverfahren

Als Vernehmlassungsverfahren wird diejenige Phase innerhalb des Vorverfahrens der Gesetzgebung bezeichnet, in der Vorhaben des Bundes von erheblicher politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kultureller Tragweite auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz hin geprüft werden. Die Vorlage wird zu diesem Zweck den Kantonen, den in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, den Dachverbänden der Gemeinden, Städte und der Berggebiete, den Dachverbänden der Wirtschaft sowie weiteren, im Einzelfall interessierten Kreisen unterbreitet.

Das Vernehmlassungsverfahren wird durch den Bundesrat angeordnet und durch das sachlich zuständige Departement durchgeführt. Auch wer nicht zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen wird, kann sich zu einer Vorlage äussern. Die Antworten der Vernehmlassungsteilnehmer werden ausgewertet, bevor der Bundesrat die Eckwerte seiner Vorlage festlegt. Handelt es sich um eine Vorlage, die an das Parlament geschickt wird, beraten die eidgenössischen Räte den Erlassesentwurf in Kenntnis dieser Vernehmlassungsergebnisse.

Auch das Parlament selbst kann eine Vorlage in die Vernehmlassung schicken. Hier wird das Verfahren entweder durch das zuständige Departement oder aber durch die jeweils zuständige parlamentarische Kommission selber durchgeführt.

Soll die sachliche Richtigkeit, die Vollzugstauglichkeit und die Akzeptanz einer Vorlage, welche nicht von erheblicher Tragweite ist, geprüft werden, wird eine Anhörung durchgeführt. Eröffnungsinstanz ist hier ein Departement, ein Amt oder eine Behördenkommission. Der geringeren Tragweite des Gegenstandes des Verfahrens entsprechend ist bei diesem Verfahren der Kreis der Adressaten kleiner und es gelten weniger strikte Formvorschriften.

Rechtliche Grundlagen des Vernehmlassungsverfahrens sind das Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren vom 18. März 2005 (SR 172.061) sowie die Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren vom 17. August 2005 (SR 172.061.1).

Die Publikation enthält die vom Bundesrat oder einer parlamentarischen Kommission eröffneten Vernehmlassungsverfahren gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes sowie die von einem Departement, einem Amt oder einer Behördenkommission eröffneten Anhörungsverfahren gemäss Artikel 10 des Gesetzes.

guy2000_ch266 Beiträge
#622
Normalerweise dürfen jede das tun... bei BAKOM war das anderes gelaufen, dass die Bürgerliche Meinungen nicht auf den Homepage der Bakom publiziert wird... das heisst, es dass es nicht ganz ernst genommen. Deshalb rate ich eben wegen dem am Besten via Verein, Institut oder Firmen das erledigen sollen...

Man kann es probieren und wie es weiter geht... es ist ja nicht verboten.

smid12'144 Beiträge
#623
Eigentlich müssten wir digi-tv Gucker uns wirklich mal organisieren.

guy2000_ch266 Beiträge
#624
Ich würde es Empfehlen, etwas unternehmen bevor es zu Spät ist.

blue_chip389 Beiträge
#625
vielleicht zusammen mit der pps? ich denke, dass sie dem Ganzen ein bisschen Nachdruck verschaffen könnten...

Greez

tosci5'731 Beiträge
#626
So, zurück aus den Skiferien möchte ich kurz updaten:

Wir arbeiten an einer Vereinsgründung, die Formalitäten bestehen bereits. Sobald wir bereit sind, informieren wir entsprechend.

Gruss

Tosci

Kabcom32 Beiträge
bearbeitet #627
Grundsätzlich gehen die Entwürfe von RTVG und RTVV in die richtige Richtung.

Leider schimmert da noch immer ein alter Zopf mit, wie wir ihn bereits von der Schallplatte kennen: analog = natürlich, normal <-> digital = aufwendig, künstlich. So steht doch im "Erläuternden Bericht", nachzulesen bei BAKOM : Ein wesentlicher Unterschied zum analogen Fernsehen besteht deshalb auch empfangsseitig: Während das Fernsehgerät direkt mit dem analogen Signal aus der Luft oder ab Kabelbuchse versorgt werden kann, macht die Visualisierung des digitalen Signals die Zwischenschaltung eines zusätzlichen Empfangsgerätes notwendig.

Der Vinylplatte konnte man mit einer Nadel und einem Blatt Papier Töne entlocken. Beim analogen Fernsehen ist noch nichts dergleichen gelungen. Man brauchte dazu schon immer ein Empfangsgerät das die Selektion und Umsetzung vom Hochfrequenz- zum Video-Signal besorgte. Früher wurden externe Geräte angeboten um den Empfangsbereich zu erweitern. Heute braucht man sie, um digital übertragene Signale zu empfangen. Solche "Set-Top Boxen" sind meiner Meinung nach nichts anderes als vorübergehende Krücken zur Anpassung von veralteten Empfangsgeräten an eine neue bessere und günstigere Übertragungstechnik.

Einige Kabelnetzbetreiber setzen sie jedoch vor allem dafür ein, technisch aufgeschlossene Zuschauers daran zu hindern, Sendungen mit hoher Bildqualität anzusehen und aufzuzeichnen.

Icetiger877 Beiträge
#628
@Kabcom: Leider gehen die RTVV und das RTVG nicht in die richtige Richtung. Anscheinend hat man beim BAKOM nicht allzu viel Ahnung von der Materie hat, wie beim 4.Abschnitt vom RTVV, Artikel 56a nachlesen kann. Dort ist unter anderem folgendes zu lesen: .... wo Fernsehgeräte der neusten Generation eingesetzt werden, die über eine intergrierte Set-Top-Box (?) mit standardisierter Schnittstelle verfügen....

Die RTVV, Artikel 56a, 56b und das RTVG, Artikel 65a sind in der vorliegenden Fassung zu bekämpfen.

easypeacy422'068 Beiträge
#629
Die RTVV, Artikel 56a, 56b und das RTVG, Artikel 65a sind in der vorliegenden Fassung zu bekämpfen.
Das sehe ich anders. Die Artikel "zu bekämpfen" wird gar nichts bewirken. Man darf sich auch nicht in technischen Details verlieren, denn hier geht es um einen möglichst untechnischen Gesetzesentwurf, der für Juristen und Politiker gemacht wird und nicht für Techniker. Es ist egal, wenn hier von "in TV integrierte STBs" gesprochen wird, solange im Zusammenhang absolut klar ist, was die politischen und juristischen Konsequenzen daraus sind.

Die Artikel gehen meiner Meinung nach in die richtige Richtung, bedarfen aber noch einiger Korrekturen und Anpassungen. Nur auf diesem Wege wird man erfolgreich und in vernünftiger Zeit den Boxenzwang abschaffen können. Wer sich querstellt, stellt sich wahrscheinlich ins Abseits. Nur Kooperation und beharrliche und sinnvolle Forderungen für Anpassung in den wirklich wichtigen Punkten führen meiner Meinung nach zum Erfolg. Und hier sollten die digi-tv Community, die SKS, usw. ansetzen.

siq280 Beiträge
#630
so, folgendes Email habe ich vom Bakom direkt erhalten:

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx

Besten Dank für Ihr Mail, welches ich Ihnen gerne wie folgt beantworte. Es ist in der Tat so, dass heute der Empfang digitaler Fernsehprogramme mit den neuen TV-Geräten, die grösstenteils bereits einen DVB-C Tuner enthalten, ohne zusätzliche Set-Top-Box möglich ist. Auf diesen Umstand wird in den Erläuterungen zur Gesetzesänderung auch hingewiesen (vgl. http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00909/03319/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDeYR7fmym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A-- , S. 4 oben). Dies funktioniert aber nur, wenn die Kabelnetzbetreiberin entweder die digitalen Programme unverschlüsselt verbreitet oder ihren Schlüssel in Form eines Zugangsberechtigungssystems (Modul und/oder Smartcard) anbietet, welches in das Common Interface des TV-Geräts eingeschoben werden kann. Namentlich beim Digitalfernsehangebot der Cablecom ist weder das eine noch das andere der Fall. Wenn die Cablecom also nicht gerade Wartungsarbeiten durchführt und dafür ihre Verschlüsselung temporär aufhebt, können ihre digitalen Programme nicht ohne eine ihrer Set-Top-Boxen empfangen werden. So oder so stimmt aber die Aussage, dass der Empfang von digitalem Fernsehen im Unterschied zum analogen Fernsehen ein zusätzliches Empfangsgerät (Set-Top-Box) voraussetzt. Auch der DVB-C Tuner in neueren TV-Geräten ist letztlich eine Set-Top-Box, nur ist sie in diesem Fall bereits im TV-Gerät integriert und muss nicht zusätzlich angeschafft werden.

Was die Anzahl digitaler Programme anbelangt, die eine Kabelnetzbetreiberin unabhängig vom Kauf oder der Miete einer ihrer Set-Top-Boxen anbieten muss (sog. Grundangebot), verweise ich Sie gerne auf den Regelungsentwurf in Art. 56b Abs. 1 RTVV (http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00909/03319/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDeYR6hGym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--). Das Grundangebot hat danach in jedem Fall mindestens 50 Fernsehprogramme zu umfassen. Betrachtet man die heutige Situation im analogen Fernsehbereich, so umfassen die Angebote in den wenigsten Fällen 50 Programme. Mit dem vorgeschlagenen Mindestumfang des Grundangebots digitaler Fernsehprogramme sollte folglich ohne Sendereinbusse ein nahtloser Übergang vom analogen in das digitale Fernsehen gewährleistet werden. Zu bedenken ist schliesslich, dass auch das analoge Fernsehen nicht kostenlos ist. In der Regel werden die dafür anfallenden monatlichen Kosten (z.B. bei Cablecom: Fr. 22.50 zzgl. gesetzlicher Abgaben) mit den Mietnebenleistungen abgegolten. Mit der vorgeschlagenen Regelung in Art. 56b Abs. 2 RTVV, wonach die Kabelnetzbetreiberin das digitale Grundangebot inkl. Zugangsberechtigungssystem höchstens zum Preis ihres preisgünstigsten Angebots mit eigener Set-Top-Box anbieten darf, sollte digitales Fernsehen im Vergleich mit dem analogen Fernsehen keine grossen Mehrkosten verursachen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen zu dienen. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Michael Stämpfli

Medienjurist Sektion Recht

Abteilung Radio und Fernsehen

Eidgenössisches Departement für Umwelt,

Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Kommunikation BAKOM

Zukunftstrasse 44, CH 2501 Biel

Tel. +41 32 327 59 57 (direkt)

Tel. +41 32 327 55 11 (Zentrale)

Fax +41 32 327 55 33

mailto:michael.staempfli@bakom.admin.ch

BAKOM - Das BAKOM

Kabcom32 Beiträge
#631
@siq: Zitat BAKOM

Es ist nun halt mal so, dass der Begriff "Set-Top-Box" für Juristen fassbarer ist, als eine zusätzliche im Fernsehgerät versteckte Fähigkeit, neben analogen (PAL) auch digitale (QAM) Modulationen zu "entschlüsseln" und bewegte Bilder zu erzeugen.

Offenbar hat man dennoch etwas weiter gedacht. In den Anpassungen von RTVG und RTVV gibt es diese Boxen gar nicht mehr./emoticons/default_smile.png

Art. 56b Abs. 2 RTVV würde bei der momentanen Preisgestaltung von Cablecom heissen, dass für das digitale Fernsehen kein Aufpreis verlangt werden dürfte, sobald der Kunde einen einmaligen Beitrag von 150.-- (heute für 1 mediabox receiver) für ein "Zugangsberechtigungssystem" bezahlt hat./emoticons/default_biggrin.png

@Icetiger:

Das angegebene Zitat ist nirgends in der RTVV Art. 56b (offizielle Anhörungsfassung vom 10.02.2010 zu finden).

tosci5'731 Beiträge
#632
Der Entwurf ist dahingehend falsch, dass Kunden mit einer eigenen Box gegenüber den Kunden mit der CC-Box benachteiligt werden können! Aktuell wäre CC lediglich verpflichtet, den Kunden mit einer Fremdbox max. 50 Sender freizuschalten. Technisch wäre es aber auch problemlos möglich sämtliche PayTV-Kanäle anzubieten. Wo es dann technisch wirklich schwierig werden könnte wären bspw. KetchupTV 🙂 und VoD, da kann ich mir vorstellen das dies nur mit eigenen Boxen angeboten werden könnte.

easypeacy422'068 Beiträge
#633
Der Entwurf ist dahingehend falsch, dass Kunden mit einer eigenen Box gegenüber den Kunden mit der CC-Box benachteiligt werden können! Aktuell wäre CC lediglich verpflichtet, den Kunden mit einer Fremdbox max. 50 Sender freizuschalten. Technisch wäre es aber auch problemlos möglich sämtliche PayTV-Kanäle anzubieten. Wo es dann technisch wirklich schwierig werden könnte wären bspw. KetchupTV 🙂 und VoD, da kann ich mir vorstellen das dies nur mit eigenen Boxen angeboten werden könnte.
Ich glaube, es wurde präzisiert, dass Cablecom mit Fremdboxen das gleiche Grundangebot freischalten muss, wie mit der günstigsten eigenen Box. Natürlich gibt es da Wege für die CC, die "anderen" zu benachteiligen, allerdings nur auf offensichtlichem Wege. Ob sie so ihren Ruf weiter schädigen will, ist mit der neuen Ausrichtung fraglich.

Ich kann auch nicht glauben, dass die CC dem zahlungswilligen Fremdboxen-Zuschauer die Aufschaltung von Pay-TV verweigern würde. Wieso auch? Das wäre ja sinnlos und sie verliert ja nix, im Gegenteil.

siq280 Beiträge
#634
auf jeden Fall ist CC massiv im Zugzwang, denn sie haben weder bei digital TV 50 Sender im Grundangebot (ausser über Ihre technisch veralteten Schrottboxen, für man ja noch zusätzlich Gebühren berappen muss) noch bei Anlaog TV. Somit denke ich, wächst der Druck auf die CC und das kann nur im Sinne der Konsumenten sein.

jericho2'340 Beiträge
#635
auf jeden Fall ist CC massiv im Zugzwang, denn sie haben weder bei digital TV 50 Sender im Grundangebot (ausser über Ihre technisch veralteten Schrottboxen, für man ja noch zusätzlich Gebühren berappen muss) noch bei Anlaog TV. Somit denke ich, wächst der Druck auf die CC und das kann nur im Sinne der Konsumenten sein.
sorry das ist schwachsinn... der druck ist klar da... hier wird cc auch etwas machen müssen -> wohl ci+ wird die antwort heissen...

aber das grundangebot im dtv umfasst heute schon über 110 sender... ok sie sind grundverschlüsselt und nur mit cc-box empfangbar... aber es ist ein grundangebot wie selbst der gesetzesentworf schon festhält...

Icetiger877 Beiträge
#636
@siq: Zitat BAKOM Es ist nun halt mal so, dass der Begriff "Set-Top-Box" für Juristen fassbarer ist, als eine zusätzliche im Fernsehgerät versteckte Fähigkeit, neben analogen (PAL) auch digitale (QAM) Modulationen zu "entschlüsseln" und bewegte Bilder zu erzeugen.

Offenbar hat man dennoch etwas weiter gedacht. In den Anpassungen von RTVG und RTVV gibt es diese Boxen gar nicht mehr./emoticons/default_smile.png

Art. 56b Abs. 2 RTVV würde bei der momentanen Preisgestaltung von Cablecom heissen, dass für das digitale Fernsehen kein Aufpreis verlangt werden dürfte, sobald der Kunde einen einmaligen Beitrag von 150.-- (heute für 1 mediabox receiver) für ein "Zugangsberechtigungssystem" bezahlt hat./emoticons/default_biggrin.png

@Icetiger:

Das angegebene Zitat ist nirgends in der RTVV Art. 56b (offizielle Anhörungsfassung vom 10.02.2010 zu finden).

@Kabcom: Klar konntest Du das Zitat im RTVV Art. 56b nicht finden, weil sich dieses Zitat im RTVV Art. 56a befindet und zwar am Schluss des 4. Abschnitts.....

Kabcom32 Beiträge
#637
@Kabcom: Klar konntest Du das Zitat im RTVV Art. 56b nicht finden, weil sich dieses Zitat im RTVV Art. 56a befindet und zwar am Schluss des 4. Abschnitts.....
Auch dort ist es nicht zu finden, weil kein 4. Abschnitt vorhanden ist. Ich spreche immer von folgender Version: RTVV Art. 56a und 56 b

siq280 Beiträge
bearbeitet #638
aber das grundangebot im dtv umfasst heute schon über 110 sender... ok sie sind grundverschlüsselt und nur mit cc-box empfangbar... aber es ist ein grundangebot wie selbst der gesetzesentworf schon festhält...
da dieses "Grundangebot" derzeit zusätzlich zu den obligaten Kabelnutzungsgebühren nur über eine Box die weitere Gebühren nach sich zieht empfangbar ist, ist es eben so gesehen gar kein Grundangebot. Für mich ist das Grundangebot das was man ohne zusätzliche und eigentlich technisch sogar überflüsse (wenn man einen neuen TV hat) und gebührenpflichtige Box empfangbar ist (von diesen einmaligen max. 150Fr. für die Zugangsberechtigung einmal abgesehen). Ich bin der Meinung der Gesetzgeber sieht das eben auch so.

nando4569320 Beiträge
#639
Ausserdem ist es auf der Seite von Cablecom auch noch völlig Kundenverarschend geschrieben:

Über 115 TV-Sender und über 100 Radiosender. Im Kabelanschluss von cablecom bereits enthalten.
Die sind eben nicht im Kabelanschluss enthalten. Ich zahle hier für einen Dienst, den ich ohne weitere Kosten gar nicht nutzen kann.

Hennessy43 Beiträge
bearbeitet #640
Ausserdem ist es auf der Seite von Cablecom auch noch völlig Kundenverarschend geschrieben:
Die sind eben nicht im Kabelanschluss enthalten. Ich zahle hier für einen Dienst, den ich ohne weitere Kosten gar nicht nutzen kann.
Dann fordere Cablecom doch auf, Dir die im Kabelanschluss enthaltenen Sender auch wirklich und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Mal schauen, wie sie reagieren.

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