Motion Sommaruga im Nationalrat
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Noel3'777 Beiträge
bearbeitet #601
Das mit der 50 Sender Klausel klingt zwar bescheuerte, würde man es jedoch so formulieren," das ganze Grundangebot muss für Fremdboxen geöffnet werden" dann traue ich der Cablecom zu, dass sie nur noch die "must Carry" als Grundangebot bezeichnet. So wurde wenigstens ein minimaler wohl immer noch zu kleiner Rahmen genannt der für Fremdboxen geöffnet werden muss.
So ist es für die Provider wohl weniger interessant das Grundangebot zu kürzen, da der Spielraum mit 50 Sender viel kleiner ist als wenn es nur ans Grundangebot gekoppelt worden wäre.
Wichtiger wäre es, dass man die Provider zwingt CAMs auszugeben für die genormte Standards existieren! Wenn man so Krüppel Dinger wie CI+ zulässt, für die es noch keine CAMs auf dem Markt gibt sind wir wieder an der selben Stelle wie vorher. Von Wahlfreiheit kann man dann nicht mehr sprechen.
Wird digi-tv.ch dazu Stellung beziehen und sich dazu äussern?
So ist es für die Provider wohl weniger interessant das Grundangebot zu kürzen, da der Spielraum mit 50 Sender viel kleiner ist als wenn es nur ans Grundangebot gekoppelt worden wäre.
Wichtiger wäre es, dass man die Provider zwingt CAMs auszugeben für die genormte Standards existieren! Wenn man so Krüppel Dinger wie CI+ zulässt, für die es noch keine CAMs auf dem Markt gibt sind wir wieder an der selben Stelle wie vorher. Von Wahlfreiheit kann man dann nicht mehr sprechen.
Wird digi-tv.ch dazu Stellung beziehen und sich dazu äussern?
siq280 Beiträge
bearbeitet #602
das verstehe ich nicht ganz. Wozu braucht es denn für die 50 digitalen Grundsender überhaupt noch eine Verschlüsselung. Analog und die freien digitalen terristrischen Sender auf DVB-T sind ja auch nicht verschlüsselt oder ?
Anubis875 Beiträge
Wie ist dieser Abschnitt zu verstehen:Für Fernmeldedienstanbieter, die ihre Programme über das Internet Protokoll (z.B. Swisscom TV) verbreiten, wird diese Verpflichtung für zwei Jahre ausgesetzt. Eine befristete Ausnahmeregelung rechtfertigt sich aus technischen Gründen und wegen des noch fehlenden Set-Top-Boxen-Marktes.nicht wirklich swisscombenutzt ja das microsoft system.
Heisst dass, das hier auch eine freie Boxenwahl kommen wird/muss? Hab mal hier im Forum gelesen, das dies der Todesstoss für Swisscom TV sein wird... /emoticons/default_eek.png
da wären als STB alternative windows pc's und die Xbox 360.
eine alternative wäre TVB-IP, das kann man rein software mässig lösen, wenn die hardware das verkraftet könnte das theoretisch jedes tv gerät / STB und computer mit netzwerkanschluss.
Noel3'777 Beiträge
das verstehe ich nicht ganz. Wozu braucht es denn für die 50 digitalen Grundsender überhaupt noch eine Verschlüsselung. Analog und die freien digitalen terristrischen Sender auf DVB-T sind ja auch nicht verschlüsselt oder ?na warum wohl, um den Konsumenten dazu zu zwingen eine Settop Box vom Provider zu mieten.
easypeacy422'068 Beiträge
Also sooo bescheuert finde ich den Gesetzesvorschlag gar nicht. Man darf nicht vergessen, dass hierbei lediglich der grobe, gesetzliche Rahmen definiert wird.
Details werden noch vom UVEK festgelegt, siehe:
3 Das UVEK kann weitere Einzelheiten des Zugangsberechtigungssystems regeln. Es kann insbesondere technische Standards für anwendbar erklären oder weitere Möglichkeiten zulassen, die eine freie Wahl der Empfangsgeräte ermöglichen.
Somit müsste man dem UVEK intensiv klar machen, dass CI+ keine gute Option ist sondern auf CI beharrt werden sollte. Wer macht das? /emoticons/default_biggrin.png/emoticons/default_wink.png
Zudem kann der Bundesrat dann zukünftig weitere Dinge regeln, siehe:
Art. 65a Freie Wahl des Empfangsgerätes für digitales Fernsehen
Der Bundesrat kann Vorschriften erlassen, um die freie Wahl des Empfangsgerätes für digitales Fernsehen zu ermöglichen. Er berücksichtigt dabei die Marktsituation sowie den Stand der Technik und legt die technischen und kommerziellen Bedin-gungen fest.
Somit braucht man in Zukunft "einfach" eine gute Lobby, um weitere Verbesserungen einfacher und schneller einzuführen.
Details werden noch vom UVEK festgelegt, siehe:
3 Das UVEK kann weitere Einzelheiten des Zugangsberechtigungssystems regeln. Es kann insbesondere technische Standards für anwendbar erklären oder weitere Möglichkeiten zulassen, die eine freie Wahl der Empfangsgeräte ermöglichen.
Somit müsste man dem UVEK intensiv klar machen, dass CI+ keine gute Option ist sondern auf CI beharrt werden sollte. Wer macht das? /emoticons/default_biggrin.png/emoticons/default_wink.png
Zudem kann der Bundesrat dann zukünftig weitere Dinge regeln, siehe:
Art. 65a Freie Wahl des Empfangsgerätes für digitales Fernsehen
Der Bundesrat kann Vorschriften erlassen, um die freie Wahl des Empfangsgerätes für digitales Fernsehen zu ermöglichen. Er berücksichtigt dabei die Marktsituation sowie den Stand der Technik und legt die technischen und kommerziellen Bedin-gungen fest.
Somit braucht man in Zukunft "einfach" eine gute Lobby, um weitere Verbesserungen einfacher und schneller einzuführen.
anykey5'528 Beiträge
nicht wirklich swisscombenutzt ja das microsoft system.da wären als STB alternative windows pc's und die Xbox 360.T-Online setzt in DE ja auch auf DVB-IPI für die ÖR. Das könnte man also heute schon auch bei der Swisscom, wenn man denn wollte.
eine alternative wäre TVB-IP, das kann man rein software mässig lösen, wenn die hardware das verkraftet könnte das theoretisch jedes tv gerät / STB und computer mit netzwerkanschluss.
siq280 Beiträge
na warum wohl, um den Konsumenten dazu zu zwingen eine Settop Box vom Provider zu mieten.das ist mir logischerweise natürlich schon klar, nur habe ich das so verstanden, das der Gesetzgeber davon ausgeht, dass so eine Settopbox technisch zwingend notwendig ist um DigiTV überhaupt zu empfangen zu können. Im Falle der uralten AnlaogTV's stimmt das ja, nur die sterben dann eh mal aus und ein neuer TV mit ingegrirtem DVB-C Tuner ist ja auch eine Art "freier Wahl der Settopbox". Ausserdem beantwortet das nicht wessahlb dann die DVB-T und analog Sender nicht verschlüsselt sind.
Von der CI(+) Bevormundungskrücke reden wir schon mal gar nicht....
CHfish3'690 Beiträge
Somit müsste man dem UVEK intensiv klar machen, dass CI+ keine gute Option ist sondern auf CI beharrt werden sollte. Wer macht das? /emoticons/default_biggrin.png/emoticons/default_wink.pngArt 56a der RTVV:
1 ...so hat sie das Grundangebot auch über ein von ihr angebotenes Zugangsberechtigungssystem zugänglich zu machen, das in Empfangsgeräten verwendet werden kann, die frei im Markt erhältlich sind und über eine standardisierte und marktübliche Schnittstelle (z.B. Common Interface) verfügen.
Nun eigentlich ist CI+ kein Standard eines anerkannten Gremiums...
und nochwas:
Art 56b der RTVV:
Das Grundangebot digital aufbereiteter Fernsehprogramme umfasst die Fernsehprogramme des preisgünstigsten Angebots, das die Fernmeldedienstanbieterin mit ihrem eigenen Empfangsgerät anbietet, mindestens aber 50 Fernsehprogramme.
Würde ich wie folgt ergänzen:
Ausserdem muss die Anbieterin jene Programme, welche sie als kostenlos bewirbt, die jedoch ein teureres Empfangsgerät voraussetzen, ebenfalls im Grundangebot verbreiten.
CHfish
diri167 Beiträge
Auf der Bluewin.ch Seite steht unter anderem:
Fernmeldedienstanbieter wie die Swisscom, die ihre Programme über das Internet Protokoll verbreiten (früher Bluewin-TV), profitieren von einer zweijährigen Übergangsregelung. Dies rechtfertige sich aus technischen Gründen, schreibt das UVEK.
Was bedeutet dies nun für SCTV?
Ich persönlich finde die SCTV-Box gut. Bedienung usw. Ein TV Gerät das IPTV "versteht" gibt es doch nicht, oder nur sehr vereinzelt.
Kann sich da jemand etwas darunter vorstellen?
Gruss
Diri
Fernmeldedienstanbieter wie die Swisscom, die ihre Programme über das Internet Protokoll verbreiten (früher Bluewin-TV), profitieren von einer zweijährigen Übergangsregelung. Dies rechtfertige sich aus technischen Gründen, schreibt das UVEK.
Was bedeutet dies nun für SCTV?
Ich persönlich finde die SCTV-Box gut. Bedienung usw. Ein TV Gerät das IPTV "versteht" gibt es doch nicht, oder nur sehr vereinzelt.
Kann sich da jemand etwas darunter vorstellen?
Gruss
Diri
easypeacy422'068 Beiträge
Nun eigentlich ist CI+ kein Standard eines anerkannten Gremiums...Ja, daran habe ich auch gedacht ... man müsste evtl. auf diesem Wege die Argumente ins Spiel bringen. Plus die grossen Risiken für den Konsumenten mit CI+ de facto wieder die Kontrolle über die Inhalte und Funktionen und somit in diesem Sinne auch wieder über die Wahlfreiheit zu verlieren.
Art 56b der RTVV:Du spielst darauf an, wie man die HDTV Programme fair einbindet. Eine andere Variante wäre, wenn man festlegen würde, dass die "must carry" oder evtl. alle FTA Sender zwingend ins Grundangebot gehören und zwar unabhängig ob SD oder HD (sprich: falls vorhanden sowohl SD als auch HD).
Das Grundangebot digital aufbereiteter Fernsehprogramme umfasst die Fernsehprogramme des preisgünstigsten Angebots, das die Fernmeldedienstanbieterin mit ihrem eigenen Empfangsgerät anbietet, mindestens aber 50 Fernsehprogramme.
Würde ich wie folgt ergänzen:
Ausserdem muss die Anbieterin jene Programme, welche sie als kostenlos bewirbt, die jedoch ein teureres Empfangsgerät voraussetzen, ebenfalls im Grundangebot verbreiten.
CHfish
anykey5'528 Beiträge
Was bedeutet dies nun für SCTV?Ich persönlich finde die SCTV-Box gut. Bedienung usw. Ein TV Gerät das IPTV "versteht" gibt es doch nicht, oder nur sehr vereinzelt.Mein Mediacenter kann bspw. DVB-IPI Streams empfangen und wiedergeben, wenn sie nicht verschlüsselt sind.
Kann sich da jemand etwas darunter vorstellen?
easypeacy422'068 Beiträge
Auf der Bluewin.ch Seite steht unter anderem:Fernmeldedienstanbieter wie die Swisscom, die ihre Programme über das Internet Protokoll verbreiten (früher Bluewin-TV), profitieren von einer zweijährigen Übergangsregelung. Dies rechtfertige sich aus technischen Gründen, schreibt das UVEK.Das bedeutet, dass sich für Swisscom TV in den nächsten 2 Jahren nichts ändert. Wahrscheinlich wird in knapp 2 Jahren die Situation neu beurteilt. Sind bis dann genügen "freie" DVB-IP / "IPTV" Alternativen auf dem Markt, wird Swisscom wohl die gleichen Bedingungen erfüllen müssen wie bald schon die Kabel-TV Anbieter. Gibt es bis dahin noch keinen vernünftig breiten freien Markt, wird die Swisscom wohl nochmals weitere 2 Jahre "Schonfrist" erhalten.
Was bedeutet dies nun für SCTV?
Ich persönlich finde die SCTV-Box gut. Bedienung usw. Ein TV Gerät das IPTV "versteht" gibt es doch nicht, oder nur sehr vereinzelt.
Kann sich da jemand etwas darunter vorstellen?
Gruss
Diri
Was leicht vergessen wird: Weder Swisscom noch Cablecom wird verboten werden, eine eigene STB anzubieten. Es wird lediglich verlangt, dass man auch Alternativen nutzen kann (andere STB, TV-Tuner sofern vorhanden). Wer trotzdem noch eine Cablecom (oder später mal Swisscom) STB will, wird das natürlich nach wie vor tun können.
mic165711 Beiträge
Wrzlbrnft2'742 Beiträge
Eine Laienfrage: Kann dazu auch der normalsterbliche TV-Konsument Stellung nehmen? /emoticons/default_confused.png
anykey5'528 Beiträge
Eine Laienfrage: Kann dazu auch der normalsterbliche TV-Konsument Stellung nehmen? /emoticons/default_confused.pngIch denke schon, schlussendlich geht es ja genau um die.
Snowman410'415 Beiträge
Genau, im Moment gibt es halt noch nicht genügend DVB-IPTV (vorher genannt DVB-IPI) Set-Top Boxen oder TVs die das können. Wie schon vorher geschrieben, spätestens wenn es LCDs mit DVB-IPTV Tuner gibt stellt sich die Frage wieso ich nicht diesen Tuner verwenden kann.IPTV Tuner in einem TV kenn ich überhaupt nicht.
ralfbeyeler359 Beiträge
Eine Laienfrage: Kann dazu auch der normalsterbliche TV-Konsument Stellung nehmen? /emoticons/default_confused.pngJa selbstverständlich. Die Stellungnahme wird dann später auch im Internet veröffentlicht.
Liebe Grüsse
Ralf Beyeler
guybrushHD21 Beiträge
Eine Laienfrage: Kann dazu auch der normalsterbliche TV-Konsument Stellung nehmen? /emoticons/default_confused.pngIch denke eher es sind die, welche dazu aufgefordert werden:
http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00909/03319/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDeYR6g2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--
Icetiger877 Beiträge
Eine Laienfrage: Kann dazu auch der normalsterbliche TV-Konsument Stellung nehmen? /emoticons/default_confused.pngWir laden Sie ein, Ihre schriftliche Stellungnahme zu den oben genannten Entwürfen bis zum 10. Mai 2010 per Post an das Bundesamt für Kommunikation, Zukunftstrasse 44, Postfach, 2501 Biel, oder per E-Mail an die Adresse rtvg@bakom.admin.ch zu senden.
guy2000_ch266 Beiträge
Wrzlbrnft: Eine Laienfrage: Kann dazu auch der Normalsterbliche TV-Konsument Stellung nehmen?Ich habe einmal an BAKOM / UVEK vorgenommen, leider können Normalsterbliche TV-Konsument nicht direkt Stellung nehmen. Am Besten schliesst man an einer Firma, Institut oder grössten Verein an und dort werden am Besten mit viel Gewicht direkt an BAKOM / UVEK Stellung nehmen.
Ich frage mich ob digi-tv.ch ein eingetragene Verein oder Club handelt, wenn ja kann der Vorstandsmitglieder oder jemand aus dem Arbeitsgruppe der digi-tv jede Meinung von jede Usern zusammenzählen und zusammenstellen und an BAKOM / UVEK eine Stellungnahme senden.
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