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Kein Scherz: NICK ab April auch im analogen Netz der Cablecom

Die Frage ist auch was hier effektiv gerichtlich durchzusetzen wäre. Wenn ich nur die "Freien Sender" schaue, dann gibt es ja rein theoretisch gar keinen Streitwert. D.h. es wäre auch keine erschlichene Leistung. Wie beweist man aber, dass man mit einer "inoffiziellen" Lösung, welcher Art auch immer, nur die "Freien Programme" schaut? Technisch ist es von dort bis zum entschlüsseln sämtlicher Sender ja nicht weit. Resp. wenn ich die "Freien Sender" entschlüssle, kann ich mit dem gleichen Aufwand auch die pay-TV-Sender entschlüsseln. Bei wem ist die Beweislast und wie lässt sich das beweisen?

Bitte den Hinweis in eigener Sache unten zu beachten, das Thema interessiert mich aber trotzdem. Angenommen es gibt eine einfache technische Lösung die Verschlüsselung zu umgehen, und wir gehen davon aus, das es rechtlich unproblematisch wäre diese Lösung zu benutzen. Wie sollte CC dagegen vorgehen können? Das ist doch so wie mit dem Kopierschutz von DVDs es ist mir erlaubt zu privaten Zwecken Kopien zu erstellen, und dabei auch den Kopierschutz zu umgehen. Auch wenn in den Nutzungsbedingungen der Filmverleiher etwas anderes stehen sollte. Wie kann also jemand dagegen vorgehen, solange er nicht beweisen kann, dass die Kopie mit der Absicht zur oeffentlichen Verbreitung erstellt worden ist? Und wie soll man sowas beweisen?

Hinweis in eigener Sache: Ich empfange alle Sender mit offizieller Hardware und offiziellen Keycards, und ich erstelle Kopien oder ermächtige mich derer nur im Rahmen des nach Schweizer Recht erlaubten. /emoticons/default_wink.png

 
Wurde die Sachen mit dem Kopierschutz nicht kürzlich geändert?

Ich denke der Fall müsste wirklich mal vor einem Gericht geklärt werden. Oder wir haben einen Anwalt hier im Forum /emoticons/default_wink.png

 
es wäre wirklich mal interessant ob es wirklich illegal ist. Für den Dienst hat ja der User bereits mit dem Hausanschluss bezahlt! Und es ist doch das Recht jeden Einzelnen eine Hardware zu gebrauchen die er auch Abschreiben kann das nennt man freie Marktwirtschaft.

Wenn der PCTipp hier einfach mal schnell zeigt wie man den SIM-Lock des iPhones freischaltet, dann stellt sich doch wirklich die Frage ob es so illegal sein kann eine Wunschbox zu betreiben. Ich sehe die Ausgangslage mit dem IPhone ähnlich. Den pctipp stufe ich im allgemeinen als sehr seriös ein. Sie würden dies wohl kaum veröffentlichen wenn die Rechtslage dies verbieten würde.

mfg

 
Mit dem iPhone ermöglicht es der Hack aber nicht an Leistungen zu kommen, für die man nicht bezahlt. Bei der Cablecom-Sache schon eher, sofern man nicht eine Möglichkeit findet, die originale Smartcard zu verwenden.

 
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