olifaessler
Super-Moderator
Die Frage ist auch was hier effektiv gerichtlich durchzusetzen wäre. Wenn ich nur die "Freien Sender" schaue, dann gibt es ja rein theoretisch gar keinen Streitwert. D.h. es wäre auch keine erschlichene Leistung. Wie beweist man aber, dass man mit einer "inoffiziellen" Lösung, welcher Art auch immer, nur die "Freien Programme" schaut? Technisch ist es von dort bis zum entschlüsseln sämtlicher Sender ja nicht weit. Resp. wenn ich die "Freien Sender" entschlüssle, kann ich mit dem gleichen Aufwand auch die pay-TV-Sender entschlüsseln. Bei wem ist die Beweislast und wie lässt sich das beweisen?
Bitte den Hinweis in eigener Sache unten zu beachten, das Thema interessiert mich aber trotzdem. Angenommen es gibt eine einfache technische Lösung die Verschlüsselung zu umgehen, und wir gehen davon aus, das es rechtlich unproblematisch wäre diese Lösung zu benutzen. Wie sollte CC dagegen vorgehen können? Das ist doch so wie mit dem Kopierschutz von DVDs es ist mir erlaubt zu privaten Zwecken Kopien zu erstellen, und dabei auch den Kopierschutz zu umgehen. Auch wenn in den Nutzungsbedingungen der Filmverleiher etwas anderes stehen sollte. Wie kann also jemand dagegen vorgehen, solange er nicht beweisen kann, dass die Kopie mit der Absicht zur oeffentlichen Verbreitung erstellt worden ist? Und wie soll man sowas beweisen?
Hinweis in eigener Sache: Ich empfange alle Sender mit offizieller Hardware und offiziellen Keycards, und ich erstelle Kopien oder ermächtige mich derer nur im Rahmen des nach Schweizer Recht erlaubten. /emoticons/default_wink.png
Bitte den Hinweis in eigener Sache unten zu beachten, das Thema interessiert mich aber trotzdem. Angenommen es gibt eine einfache technische Lösung die Verschlüsselung zu umgehen, und wir gehen davon aus, das es rechtlich unproblematisch wäre diese Lösung zu benutzen. Wie sollte CC dagegen vorgehen können? Das ist doch so wie mit dem Kopierschutz von DVDs es ist mir erlaubt zu privaten Zwecken Kopien zu erstellen, und dabei auch den Kopierschutz zu umgehen. Auch wenn in den Nutzungsbedingungen der Filmverleiher etwas anderes stehen sollte. Wie kann also jemand dagegen vorgehen, solange er nicht beweisen kann, dass die Kopie mit der Absicht zur oeffentlichen Verbreitung erstellt worden ist? Und wie soll man sowas beweisen?
Hinweis in eigener Sache: Ich empfange alle Sender mit offizieller Hardware und offiziellen Keycards, und ich erstelle Kopien oder ermächtige mich derer nur im Rahmen des nach Schweizer Recht erlaubten. /emoticons/default_wink.png




