TC Sport 1 - 29 HD <=> SD?

roman70

Super-Moderator
01. Jan. 1970
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Anfangs war es so, dass auf den jeweiligen HD- und SD- Versionen von Teleclub 1 - 29 nicht immer das selbe lief?

Ich habe das schon lange nicht mehr beobachtet. Läuft mittlerweile eigentlich auf der HD- und SD-Version der jeweiligen Kanalnummer immer das selbe oder gibt es noch Ausnahmen?

 
wieder mal eine Antwort von WEKO:

[SIZE=11pt]Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 21. Januar 2014 und danken Ihnen dafür bestens. Wir haben Ihre Ausführungen mit Interesse zur Kenntnis genommen und können Ihnen dazu Folgendes mitteilen:[/SIZE]

[SIZE=11pt]Als privater Anbieter untersteht Teleclub grundsätzlich keiner staatlichen Angebotsregulierung. Auch unterliegen die Preise der Teleclub zumindest bis heute keiner preisüberwachungsrechtlichen Kontrolle. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen staatlichen Eingriff dürften im Falle der Teleclub nicht gegeben sein. Es wäre wohl auch falsch, wenn der Staat zu stark in die Freiheit von privaten Fernsehanbietern eingreifen würde. Das Radio- und Fernsehgesetz sieht vor, dass die Fernsehgrundversorgung bzw. der Service Public in erster Linie durch die Programme der SRG erfüllt werden soll. Was darüber hinausgeht, soll dem freien Markt überlassen bleiben.[/SIZE]

[SIZE=11pt]Teleclub ist somit grundsätzlich frei, ihr Angebot zu gestalten. Die Preise und Leistungen der Teleclub sind unter anderem auch abhängig von der Empfangsart (Satellit, Kabelnetz, SwisscomTV). Teleclub hält fest, dass sich das Angebot für Kabelnetze an eine Vielzahl von Kabelnetzbetreibern als Vertriebspartner wendet, während im Bereich IPTV mit SwisscomTV nur ein Partner gegenüber steht. Es ist der Teleclub leider nicht möglich, für die verschiedenen Kabelnetzbetreiber unterschiedliche Angebote zusammenzustellen. So schlägt sich beispielsweise die inhaltliche Ausgestaltung der Sportprogrammangebote auf den verschiedenen Plattformen auch im Preis nieder.[/SIZE]

Die Preisüberwachung hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Produkte der Teleclub AG für Kabelnetzbetreiber und für SwisscomTV teilweise aus technischen, teilweise auch aus kommerziellen Gründen unterscheiden. Dies kann unterschiedliche Preise erklären. Nicht unwesentlich erscheint uns in diesem Zusammenhang, dass die Preise der Kabel-Pakete seit der Digitalisierung im Mai 2002 unverändert geblieben sind. Selbstverständlich wären auch einheitlichere Preis- und Produkte für Kabelnetze und SwisscomTV denkbar. Die Angebots- und Preisgestaltung liegt letztlich aber in der Verantwortung der Teleclub AG und der jeweiligen Plattformbetreiber.

Teleclub muss den Lizenzgebern für die HD-Inhalte eine gesonderte Lizenzgebühr bezahlen. Zusätzlich entstehen höhere Verbreitungskosten bei der Übermittlung und Zuführung an die Kabelnetzunternehmen. Swisscom verlangt für die Verbreitung eine wesentlich tiefere Vergütung. Um nicht die Abonnementspreise generell zu erhöhen, wird die HD-Option getrennt vom Basispaket und den Zusatzpaketen angeboten. Somit entstehen für die Kunden, die auf HD verzichten wollen, keine zusätzlichen Kosten.

Wir bedauern, Ihnen keinen anderslautenden Bescheid geben zu können, bedanken uns aber nochmals bestens für Ihre Meldung.

[SIZE=11pt]Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 21. Januar 2014 und danken Ihnen dafür bestens. Wir haben Ihre Ausführungen mit Interesse zur Kenntnis genommen und können Ihnen dazu Folgendes mitteilen:[/SIZE]

[SIZE=11pt]Als privater Anbieter untersteht Teleclub grundsätzlich keiner staatlichen Angebotsregulierung. Auch unterliegen die Preise der Teleclub zumindest bis heute keiner preisüberwachungsrechtlichen Kontrolle. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen staatlichen Eingriff dürften im Falle der Teleclub nicht gegeben sein. Es wäre wohl auch falsch, wenn der Staat zu stark in die Freiheit von privaten Fernsehanbietern eingreifen würde. Das Radio- und Fernsehgesetz sieht vor, dass die Fernsehgrundversorgung bzw. der Service Public in erster Linie durch die Programme der SRG erfüllt werden soll. Was darüber hinausgeht, soll dem freien Markt überlassen bleiben.[/SIZE]

[SIZE=11pt]Teleclub ist somit grundsätzlich frei, ihr Angebot zu gestalten. Die Preise und Leistungen der Teleclub sind unter anderem auch abhängig von der Empfangsart (Satellit, Kabelnetz, SwisscomTV). Teleclub hält fest, dass sich das Angebot für Kabelnetze an eine Vielzahl von Kabelnetzbetreibern als Vertriebspartner wendet, während im Bereich IPTV mit SwisscomTV nur ein Partner gegenüber steht. Es ist der Teleclub leider nicht möglich, für die verschiedenen Kabelnetzbetreiber unterschiedliche Angebote zusammenzustellen. So schlägt sich beispielsweise die inhaltliche Ausgestaltung der Sportprogrammangebote auf den verschiedenen Plattformen auch im Preis nieder.[/SIZE]

Die Preisüberwachung hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Produkte der Teleclub AG für Kabelnetzbetreiber und für SwisscomTV teilweise aus technischen, teilweise auch aus kommerziellen Gründen unterscheiden. Dies kann unterschiedliche Preise erklären. Nicht unwesentlich erscheint uns in diesem Zusammenhang, dass die Preise der Kabel-Pakete seit der Digitalisierung im Mai 2002 unverändert geblieben sind. Selbstverständlich wären auch einheitlichere Preis- und Produkte für Kabelnetze und SwisscomTV denkbar. Die Angebots- und Preisgestaltung liegt letztlich aber in der Verantwortung der Teleclub AG und der jeweiligen Plattformbetreiber.

Teleclub muss den Lizenzgebern für die HD-Inhalte eine gesonderte Lizenzgebühr bezahlen. Zusätzlich entstehen höhere Verbreitungskosten bei der Übermittlung und Zuführung an die Kabelnetzunternehmen. Swisscom verlangt für die Verbreitung eine wesentlich tiefere Vergütung. Um nicht die Abonnementspreise generell zu erhöhen, wird die HD-Option getrennt vom Basispaket und den Zusatzpaketen angeboten. Somit entstehen für die Kunden, die auf HD verzichten wollen, keine zusätzlichen Kosten.

Wir bedauern, Ihnen keinen anderslautenden Bescheid geben zu können, bedanken uns aber nochmals bestens für Ihre Meldung.

[SIZE=11pt]Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 21. Januar 2014 und danken Ihnen dafür bestens. Wir haben Ihre Ausführungen mit Interesse zur Kenntnis genommen und können Ihnen dazu Folgendes mitteilen:[/SIZE]

[SIZE=11pt]Als privater Anbieter untersteht Teleclub grundsätzlich keiner staatlichen Angebotsregulierung. Auch unterliegen die Preise der Teleclub zumindest bis heute keiner preisüberwachungsrechtlichen Kontrolle. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen staatlichen Eingriff dürften im Falle der Teleclub nicht gegeben sein. Es wäre wohl auch falsch, wenn der Staat zu stark in die Freiheit von privaten Fernsehanbietern eingreifen würde. Das Radio- und Fernsehgesetz sieht vor, dass die Fernsehgrundversorgung bzw. der Service Public in erster Linie durch die Programme der SRG erfüllt werden soll. Was darüber hinausgeht, soll dem freien Markt überlassen bleiben.[/SIZE]

[SIZE=11pt]Teleclub ist somit grundsätzlich frei, ihr Angebot zu gestalten. Die Preise und Leistungen der Teleclub sind unter anderem auch abhängig von der Empfangsart (Satellit, Kabelnetz, SwisscomTV). Teleclub hält fest, dass sich das Angebot für Kabelnetze an eine Vielzahl von Kabelnetzbetreibern als Vertriebspartner wendet, während im Bereich IPTV mit SwisscomTV nur ein Partner gegenüber steht. Es ist der Teleclub leider nicht möglich, für die verschiedenen Kabelnetzbetreiber unterschiedliche Angebote zusammenzustellen. So schlägt sich beispielsweise die inhaltliche Ausgestaltung der Sportprogrammangebote auf den verschiedenen Plattformen auch im Preis nieder.[/SIZE]

Die Preisüberwachung hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Produkte der Teleclub AG für Kabelnetzbetreiber und für SwisscomTV teilweise aus technischen, teilweise auch aus kommerziellen Gründen unterscheiden. Dies kann unterschiedliche Preise erklären. Nicht unwesentlich erscheint uns in diesem Zusammenhang, dass die Preise der Kabel-Pakete seit der Digitalisierung im Mai 2002 unverändert geblieben sind. Selbstverständlich wären auch einheitlichere Preis- und Produkte für Kabelnetze und SwisscomTV denkbar. Die Angebots- und Preisgestaltung liegt letztlich aber in der Verantwortung der Teleclub AG und der jeweiligen Plattformbetreiber.

Teleclub muss den Lizenzgebern für die HD-Inhalte eine gesonderte Lizenzgebühr bezahlen. Zusätzlich entstehen höhere Verbreitungskosten bei der Übermittlung und Zuführung an die Kabelnetzunternehmen. Swisscom verlangt für die Verbreitung eine wesentlich tiefere Vergütung. Um nicht die Abonnementspreise generell zu erhöhen, wird die HD-Option getrennt vom Basispaket und den Zusatzpaketen angeboten. Somit entstehen für die Kunden, die auf HD verzichten wollen, keine zusätzlichen Kosten.

Wir bedauern, Ihnen keinen anderslautenden Bescheid geben zu können, bedanken uns aber nochmals bestens für Ihre Meldung.

Wo ist denn da der Monopolist:

http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/der-bund-reduziert-swisscom-beteiligung-1.18227649

 
Und in welchem Thread möchtest du dieses Posting wirklich haben?

 
1x "paste" hätte es auch getan... wäre wesentlich übersichtlicher!