Neue Kanäle nicht überall empfangbar?
71 Antworten10'028 AufrufeGestartet von grescho ·
Grundsätzlich könnte man das so sehen, wie solothurner es beschrieben hat.
Nichtsdestotrotz besteht für mich in diesem Fall auch ganz klar ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Inkl. Rückerstattung eines gewissen schon zuviel geleisteten Betrags. Schliesslich steht da nicht irgendwo (nicht mal gut versteckt und kleingedruckt) "Das Basis und Bonuspaket können sie nur mit etwas Glück im richtigen Netz empfangen". Somit wurde der Vertrag zumindest von der Konsumentenseite unter einem wesentlichen Irrtum abgeschlosssen (wenn man nicht sogar von arglistiger Täuschung seitens der Cablecom reden will, zumindest jetzt wo das Problem hinlänglich bekannt ist, und in den Produktbeschrieben immer noch nicht auf diesen Mangel hingewiesen wird.
Wo sind die Juristen? Also mindestens fristloser Rücktritt vom Vertrag sollte jedenfalls möglich sein...
Nichtsdestotrotz besteht für mich in diesem Fall auch ganz klar ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Inkl. Rückerstattung eines gewissen schon zuviel geleisteten Betrags. Schliesslich steht da nicht irgendwo (nicht mal gut versteckt und kleingedruckt) "Das Basis und Bonuspaket können sie nur mit etwas Glück im richtigen Netz empfangen". Somit wurde der Vertrag zumindest von der Konsumentenseite unter einem wesentlichen Irrtum abgeschlosssen (wenn man nicht sogar von arglistiger Täuschung seitens der Cablecom reden will, zumindest jetzt wo das Problem hinlänglich bekannt ist, und in den Produktbeschrieben immer noch nicht auf diesen Mangel hingewiesen wird.
Wo sind die Juristen? Also mindestens fristloser Rücktritt vom Vertrag sollte jedenfalls möglich sein...
Vorallem weil CC auf der Homepage immer noch alle Sender im Angebot hat. z.B. Bei uns 3422 Kirchberg. Aber es sind definitiv nicht alle aufgeschaltet!
Hallo zusammen
Also, dass Kleingedruckte gibt es leider und zwar in der AGB der Cablecom für digital tv: http://www.cablecom.ch/bb_digitaltv.pdf
Unter Punkt 2 ist sehr viel beschrieben, was gilt und zählt und was Wegbedungen worden ist mit der Unterzeichnung des Vertrages. Ich glaube, nach dem letzten Desaster mit SciFi und 13th Street haben sie die AGB's angepasst, damit kein allzugrosser finanzieller Verlust entsteht (für die Cablecom natürlich). Wie ich das Ganze interpretiere ist, dass CC die Möglichkeit bietet aber nicht dafür haftbar gemacht werden kann, wenn nicht das ganze Angebot ampfangbar ist (zusätzliche DVB-Kanäle usw.).
Jetzt kann man sich auch wieder streiten, ob CC nicht auf diesen Umstand aufmerksam hätte machen müssen (Änderung der AGB usw.) oder ob man bei Weiterbenutzung des CC-Angebotes nach dem umkrempeln desjenigen die AGB stillschweigend akzeptiert hat oder wie oder was oder wieso.
Für mich hört sich das alles ein bisschen gummig an und ist wohl den Juristen überlassen, was sie darin sehen und was nicht. Denn auch auf der CC-Hompage steht "...Mit der monatlichen Grundgebühr ab CHF 25.? abonnieren Sie Ihr Eintrittspaket von cablecom digital tv. Damit empfangen Sie bis zu 130 TV-Programme, Musikkanäle und Radiosender..." Will auf das BIS ZU aufmerksam machen und das ist auch wieder Auslegungssache...
Nunja, ich glaube, ich mache dem Gestürm ein Ende und künde mein Abo... Ist eh Sommerzeit und Teleclub habe ich ja auch noch zur Not... Im Herbst sieht es vielleicht wieder ein bisschen anders aus... Aber vielleicht wäre das Geschäftsgebahren der Cablecom wirklich was für den Kassensturz, denn irgendwie hört sich das wie Irreführung des Konsumenten an oder so...
Schönen Sommerabend noch...
Thomas
Also, dass Kleingedruckte gibt es leider und zwar in der AGB der Cablecom für digital tv: http://www.cablecom.ch/bb_digitaltv.pdf
Unter Punkt 2 ist sehr viel beschrieben, was gilt und zählt und was Wegbedungen worden ist mit der Unterzeichnung des Vertrages. Ich glaube, nach dem letzten Desaster mit SciFi und 13th Street haben sie die AGB's angepasst, damit kein allzugrosser finanzieller Verlust entsteht (für die Cablecom natürlich). Wie ich das Ganze interpretiere ist, dass CC die Möglichkeit bietet aber nicht dafür haftbar gemacht werden kann, wenn nicht das ganze Angebot ampfangbar ist (zusätzliche DVB-Kanäle usw.).
Jetzt kann man sich auch wieder streiten, ob CC nicht auf diesen Umstand aufmerksam hätte machen müssen (Änderung der AGB usw.) oder ob man bei Weiterbenutzung des CC-Angebotes nach dem umkrempeln desjenigen die AGB stillschweigend akzeptiert hat oder wie oder was oder wieso.
Für mich hört sich das alles ein bisschen gummig an und ist wohl den Juristen überlassen, was sie darin sehen und was nicht. Denn auch auf der CC-Hompage steht "...Mit der monatlichen Grundgebühr ab CHF 25.? abonnieren Sie Ihr Eintrittspaket von cablecom digital tv. Damit empfangen Sie bis zu 130 TV-Programme, Musikkanäle und Radiosender..." Will auf das BIS ZU aufmerksam machen und das ist auch wieder Auslegungssache...
Nunja, ich glaube, ich mache dem Gestürm ein Ende und künde mein Abo... Ist eh Sommerzeit und Teleclub habe ich ja auch noch zur Not... Im Herbst sieht es vielleicht wieder ein bisschen anders aus... Aber vielleicht wäre das Geschäftsgebahren der Cablecom wirklich was für den Kassensturz, denn irgendwie hört sich das wie Irreführung des Konsumenten an oder so...
Schönen Sommerabend noch...
Thomas
@solothurner: sag mal, von wo kommst du? kannst mir sonst auch per mail antworten: webmaster@digi-tv.ch
Gruss
Tosci
Gruss
Tosci
@solothurner
Ich habe mal den Paragraphen 2 durchgelesen. Der Haftungsausschluss der versprochenen Leistungen zielt m.E. auf die Programmanbieter ab (sprich: TV-Anstalten). Im Übrigen dürfte dieser Paragraph (den Rest der AGB konnte ich vor Lachen kaum mehr durchlesen) gutes Juristenfutter bieten.
Müsterchen (aus §2) gefällig?
Für den Leistungsumfang des Angebotes wird (aus Faulheit?) auf die Webseite verwiesen ("Der jeweils aktuelle Umfang der Programme ist auf der Websi-te von cablecom unter www.cablecom.ch, auf der Anmeldung bzw. Vertrag sowie in entsprechenden Informationsbroschüren beschrieben.") - nur um dann im nächsten Satz gleich wieder zu sagen, dass die Webseite natürlich nicht gilt: ("Diese Beschreibung auf der Website und in den Informationsbroschüren dient lediglich Informationszwecken.")
Wie möchte die CC dem Richter erklären, dass der vertragliche Leistungsumfang lediglich zu Informationszwecken beschrieben wird? /emoticons/default_biggrin.png
Selbst im Modelleisenbahnverein Basel-Süd haben wir schläuere AGB's. So... genug gelacht - jetzt geh ich Teleclub schauen /emoticons/default_smile.png)
Ich habe mal den Paragraphen 2 durchgelesen. Der Haftungsausschluss der versprochenen Leistungen zielt m.E. auf die Programmanbieter ab (sprich: TV-Anstalten). Im Übrigen dürfte dieser Paragraph (den Rest der AGB konnte ich vor Lachen kaum mehr durchlesen) gutes Juristenfutter bieten.
Müsterchen (aus §2) gefällig?
Für den Leistungsumfang des Angebotes wird (aus Faulheit?) auf die Webseite verwiesen ("Der jeweils aktuelle Umfang der Programme ist auf der Websi-te von cablecom unter www.cablecom.ch, auf der Anmeldung bzw. Vertrag sowie in entsprechenden Informationsbroschüren beschrieben.") - nur um dann im nächsten Satz gleich wieder zu sagen, dass die Webseite natürlich nicht gilt: ("Diese Beschreibung auf der Website und in den Informationsbroschüren dient lediglich Informationszwecken.")
Wie möchte die CC dem Richter erklären, dass der vertragliche Leistungsumfang lediglich zu Informationszwecken beschrieben wird? /emoticons/default_biggrin.png
Selbst im Modelleisenbahnverein Basel-Süd haben wir schläuere AGB's. So... genug gelacht - jetzt geh ich Teleclub schauen /emoticons/default_smile.png)
@schnuerbel: hey, draussen scheint die sonne! /emoticons/default_biggrin.png
Hast auch wieder recht. 😳 Muss rasch in den Interdiscount gehen und mit einen tragbaren Fernseher kaufen, damit ich TC auf dem Balkon schauen kann. 8O
@solothurner
Was ich unter Punkt 2 lese hat nur mit dem Veranstalter selbst, also demjenigen zu tun, der den TV-Sender unterhält. --> **
Zudem legt sich einer vorbeugenden Regelung gleich ein anderer Satz einen Riegel (Eigentor).
Wenn also der Veranstalter (z.B. Universal) beschliesst eine **Auflage zu machen, der die CC nicht Folge leisten möchte, darf die CC diesen Sender einfach kappen, ohne dass du Anspruch auf irgendwas hättest.
Mit ** Veränderung der technischen Verbreitung sind meineserachtens Umstellungsarbeiten bei der CC gemeint und nicht explizit Drittanbieter (andere Kabelnetze).
** Veränderungen der Kundenbedürfnisse heisst, dass wenn ein Sender nicht geschaut wird, kann ihn die CC ohne Probleme rauswerfen. Es entstehen dir ebenfalls keine Ersatzansprüche/Gutschriften, etc.
** Behördliche Anordnung z.B. bei einem Porno-Sender. Auch da darf/muss (nachvollziehbar) ein Sender aus dem Angebot verschwinden.
Die vorbeugende Regelung ist "Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Lieferung eines bestimmten Programms oder eines bestimmten Programms zu einer gewissen Zeit." Der Rest des Absatz gilt wieder für den Veranstalter.
Das Eigentor ist aber folgendes: "Der jeweils aktuelle Umfang der Programme ist auf der Websteite von cablecom unter www.cablecom.ch, auf der Anmeldung, bzw. Vertrag sowie in entsprechenden Informationsbroschüren beschrieben. Diese Beschreibung auf der Webseite und in den Informationsbroschüren dient lediglich zu Informationszwecken. Für den Umfang und die Art der Dienstleistung einzig massgebend ist die Anmeldung des Kunden bzw. Vertrag, welche von Cablecom akzeptiert wurde ("Akzeptierte Anmeldung")."
Ich bin kein Anwalt, doch interpretiere ich dies so: 1. Falls im Vertrag steht, welche Programme unter welchem abonnierten Programmpaket dabei ist, müssen diese empfangbar sein. Denn es steht explizit, was bei der Anmeldung akzeptiert wurde...gilt, sofern der Veranstalter nicht das Programm einstellt, das Programm nicht gesehen wird und darum rausfällt oder man rechtlich aufgefordert wird es zu entfernen, denn diese Massnahmen würden alle und nicht nur einzelne Abonnenten treffen. In deinem Falle ist es aber so, dass nur eine regional begrenzte Schar die Programme nicht empfangen kann. Auf dieses Problem wird unter Punkt 2 nicht eingegangen!
2. Auch wenn die Webseite und die Infobroschüren nur informellen Wert haben...irgendwie muss sich der Kunde ein Bild vom Angebot machen können, denn aufgrund dieses Bildes wird er sich zum Kauf/Miete entschliessen. Stimmen diese Angaben nicht und vor allem, wurde der Kunde nicht darauf aufmerksam gemacht, dass er im Gegensatz zu grössten Bevölkerungteil der CH nicht alle Programme empfangen kann, aber totzdem die gleich hohen finanziellen Mittel für den Empfang aufwenden muss, wie andere die mehr empfangen, wurde der Kunde a) arglistisch getäuscht und /emoticons/default_cool.png übers Ohr gehauen.
Ist die CC nicht bereit dir bei der Monatsmiete entgegenzukommen, würde ich an deiner Stelle alles, was du bisher diesbezüglich an E-Mails und Post erhalten hast und was dir am Telefon gesagt wurde (von wem?) notieren und a) an die CC senden und ebenfalls /emoticons/default_cool.png direkt an den Preisbeobachter, sowie c) an den Konsumentenschutz und schliesslich zur Kenntnis an d) Kassensturz, Saldo, K-Tipp, Beobachter und Blick mailen.
'AN' Preisbeobachter und Konsumentenschutz ist daher wichtig, weil diese etwas unternehmen müssen. "Cc" bleibt den Adressaten vorbehalten in wie weit sie diese Umstände einem grösseren Publikum in einem ihrer Sendegefässe oder Printmedien unterbringen wollen.
Anderweitig wird die CC NIE auf deine berechtigte Reklamation eingehen.
Was ich unter Punkt 2 lese hat nur mit dem Veranstalter selbst, also demjenigen zu tun, der den TV-Sender unterhält. --> **
Zudem legt sich einer vorbeugenden Regelung gleich ein anderer Satz einen Riegel (Eigentor).
Wenn also der Veranstalter (z.B. Universal) beschliesst eine **Auflage zu machen, der die CC nicht Folge leisten möchte, darf die CC diesen Sender einfach kappen, ohne dass du Anspruch auf irgendwas hättest.
Mit ** Veränderung der technischen Verbreitung sind meineserachtens Umstellungsarbeiten bei der CC gemeint und nicht explizit Drittanbieter (andere Kabelnetze).
** Veränderungen der Kundenbedürfnisse heisst, dass wenn ein Sender nicht geschaut wird, kann ihn die CC ohne Probleme rauswerfen. Es entstehen dir ebenfalls keine Ersatzansprüche/Gutschriften, etc.
** Behördliche Anordnung z.B. bei einem Porno-Sender. Auch da darf/muss (nachvollziehbar) ein Sender aus dem Angebot verschwinden.
Die vorbeugende Regelung ist "Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Lieferung eines bestimmten Programms oder eines bestimmten Programms zu einer gewissen Zeit." Der Rest des Absatz gilt wieder für den Veranstalter.
Das Eigentor ist aber folgendes: "Der jeweils aktuelle Umfang der Programme ist auf der Websteite von cablecom unter www.cablecom.ch, auf der Anmeldung, bzw. Vertrag sowie in entsprechenden Informationsbroschüren beschrieben. Diese Beschreibung auf der Webseite und in den Informationsbroschüren dient lediglich zu Informationszwecken. Für den Umfang und die Art der Dienstleistung einzig massgebend ist die Anmeldung des Kunden bzw. Vertrag, welche von Cablecom akzeptiert wurde ("Akzeptierte Anmeldung")."
Ich bin kein Anwalt, doch interpretiere ich dies so: 1. Falls im Vertrag steht, welche Programme unter welchem abonnierten Programmpaket dabei ist, müssen diese empfangbar sein. Denn es steht explizit, was bei der Anmeldung akzeptiert wurde...gilt, sofern der Veranstalter nicht das Programm einstellt, das Programm nicht gesehen wird und darum rausfällt oder man rechtlich aufgefordert wird es zu entfernen, denn diese Massnahmen würden alle und nicht nur einzelne Abonnenten treffen. In deinem Falle ist es aber so, dass nur eine regional begrenzte Schar die Programme nicht empfangen kann. Auf dieses Problem wird unter Punkt 2 nicht eingegangen!
2. Auch wenn die Webseite und die Infobroschüren nur informellen Wert haben...irgendwie muss sich der Kunde ein Bild vom Angebot machen können, denn aufgrund dieses Bildes wird er sich zum Kauf/Miete entschliessen. Stimmen diese Angaben nicht und vor allem, wurde der Kunde nicht darauf aufmerksam gemacht, dass er im Gegensatz zu grössten Bevölkerungteil der CH nicht alle Programme empfangen kann, aber totzdem die gleich hohen finanziellen Mittel für den Empfang aufwenden muss, wie andere die mehr empfangen, wurde der Kunde a) arglistisch getäuscht und /emoticons/default_cool.png übers Ohr gehauen.
Ist die CC nicht bereit dir bei der Monatsmiete entgegenzukommen, würde ich an deiner Stelle alles, was du bisher diesbezüglich an E-Mails und Post erhalten hast und was dir am Telefon gesagt wurde (von wem?) notieren und a) an die CC senden und ebenfalls /emoticons/default_cool.png direkt an den Preisbeobachter, sowie c) an den Konsumentenschutz und schliesslich zur Kenntnis an d) Kassensturz, Saldo, K-Tipp, Beobachter und Blick mailen.
'AN' Preisbeobachter und Konsumentenschutz ist daher wichtig, weil diese etwas unternehmen müssen. "Cc" bleibt den Adressaten vorbehalten in wie weit sie diese Umstände einem grösseren Publikum in einem ihrer Sendegefässe oder Printmedien unterbringen wollen.
Anderweitig wird die CC NIE auf deine berechtigte Reklamation eingehen.
Auf meinem Vertrag steht ganz klar digital tv basis D also MUSS CC mir diese Kanäle liefern oder mit dem Preis zurück gehen. Da können sie maulen wie sie wollen.
"Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Lieferung eines bestimmten Programms oder eines bestimmten Programms zu einer gewissen Zeit."Ich denke, das imminente Problem dreht sich nicht um bestimmte Sender, sondern um die Anzahl Sender. Diese vertragliche Verpflichtung wird von der Cablecom offensichtlich nicht erfüllt.
Das tolle ist, dass bei der Abfrage auf www.cablecom.ch immer noch alle Sender aufgeführt werden. Wenn man JETZT aber zum Vetrag geht wird das Basic und Bonus Paket nicht aufgeführt.
Das war aber am Anfang nicht so.
Das war aber am Anfang nicht so.
Guest
Wenn ich all diese Mails bezüglich der angeblich zu empfangenden Kanäle der Cablecom lese, wird mir richtig schlecht. Als Vergleich dazu vielleicht mal der TC-Kundendienst. Als ich vor knapp anderthalb Jahren mein digitales TC-Abi bestellte, stellte sich im Nachhinein ebenfalls heraus, dass auf dem Netz meines damaligen Kabelnetzbetreibers (EW Aarberg) die digitalen TC-Kanäle nicht überall zu empfangen waren, obwohl dies weder auf der Seite des Kabenlnetzbetreibers noch auf der Seite des TC ersichtlich war. Ein Anruf an die TC genügte: der Vertrag wurde sofort wieder aufgelöst, der Kundendienst von TC erkundigte sich sogar selbst direkt bei meinem Kabelnetzbetreiber über den Stand der Arbeiten und gab mir in nullkommanichts kompetent Auskunft. Und vor allen Dingen: Teleclub hat sich damals für die Umtriebe bei mir entschuldigt! Absolut Klasseservice!Was die Cablecom da betreibt, ist rechtlich auf alle Fälle nicht sauber.
Hinweis an Teleclub-Kundendienst: Gewährt doch Euren armen Kollegen von der Cablecom mal ein Praktikum bei Euch...
An alle Betroffenen dieser untragbaren CC-Taktik: Rauft Euch zusammen und alarmiert sämtliche Konsumentenschutzstellen.
Jorge
Hinweis an Teleclub-Kundendienst: Gewährt doch Euren armen Kollegen von der Cablecom mal ein Praktikum bei Euch...
An alle Betroffenen dieser untragbaren CC-Taktik: Rauft Euch zusammen und alarmiert sämtliche Konsumentenschutzstellen.
Jorge
Seite 4 von 4 · 72 Beiträge in diesem Thema