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BÜPF

145 Antworten34'987 AufrufeGestartet von dreael ·

dreael322 Beiträge
#41
Heute Morgen via C36Daily erhalten:

http://www.inside-it.ch/articles/39500

Damit dürfte das Thema Datensammeln, dort, wo es bequem geht (Internet-Leitung) erneut aufflammen.

Guest
#42
Na toll... Und damit werden dann natürlich die BüPF-Kritikpunkte in's Nachrichtendienstgesetz geschoben, woraufhin die "unheilige Allianz" der BüPF-Gegner beruhigt ist, und das NDG kommt durch.

Dabei kann man vom "Charlie Hebdo"-Vorfall eines lernen:

Vorratsdatenspeicherung und verdachtsunabhängige Überwachung brachten rein überhaupt gar nichts.

Was soll eigentlich diese permantene Überwachung des Volkes? Hat die Politik etwa Angst vor dem Souverän?

Na zum Glück sind bald Neuwahlen. Mein Vorsatz: wo "Bisher" draufsteht wird fix durchgestrichen und ein Parteiloser drübergeschrieben...

dreael322 Beiträge
#43
Und gleich zwei Artikel im Doppelpack heute Morgen erhalten:

Nicht ganz mit BÜPF, aber netzpolitisch ist das Thema Netzneutralität doch sehr wichtig (immerhin in den USA will die FCC dies durchsetzen):

http://www.inside-it.ch/articles/39527

Mit (/emoticons/default_cool.pngÜPF selber zu tun:

http://www.computerworld.ch/news/it-branche/artikel/endlich-bund-nimmt-neue-ueberwachungsanlagen-in-betrieb-67521

dreael322 Beiträge
bearbeitet #44
Und bereits ein weiterer Artikel:

http://www.computerworld.ch/news/politik-gesellschaft/artikel/der-hackende-schweizer-geheimdienst-hat-die-erste-huerde-genommen-67526/

Wer also weiterhin (weitgehend) schnüffelfrei das Internet und Telefon benutzen möchte, sollte sich an diesem Referendum beteiligen, sonst folgt vielleicht einmal eines Tages die Einführung der elektronischen Volksabstimmung (eVoting), aber natürlich so, dass der NDB immer weiss, wer Ja und Nein auf den virtuellen Stimmzettel geschrieben hat.

<UTOPIE>

Und der Rest kann sich jeder selber noch ausmalen: NDB gibt Daten an Band weiter, dieser führt für jeden Bürger einen Zähler, wieviele Mal die Stimme entgegen der Empfehlung im roten Abstimmungsbüchlein entspricht und stellt sie den Behörden zur Verfügung. Der grosse Albtraum für die direkte Demokratie wäre dann, wenn jemand z.B. ein IV-Gesuch stellt, dieses aber abgelehnt wird (reine Schikane!), weil der Betreffende zu häufig entgegen dem Büchlein abgestimmt hat... Dasselbe auch bei einem Gericht, das derjenigen Partei recht gibt, welche häufiger der Abstimmungsbüchleinempfehlung gefolgt ist usw.

</UTOPIE>

doom2'266 Beiträge
#45
Dasselbe auch bei einem Gericht, das derjenigen Partei recht gibt, welche häufiger der Abstimmungsbüchleinempfehlung gefolgt ist usw.
Meinst du nicht die Abstimmungsempfehlung der Partei welcher der betroffene Richter seine Anstellung zu verdanken hat? /emoticons/default_wink.png
dreael322 Beiträge
#46
Meinst du nicht die Abstimmungsempfehlung der Partei welcher der betroffene Richter seine Anstellung zu verdanken hat? /emoticons/default_wink.png
Ist natürlich nicht eine politische Partei gemeint, sondern zwei Streitparteien, z.B. natürliche Personen, jede mit Anwälte "bewaffnet". Ansonsten Danke für den NZZ-Artikel, der klar aufzeigt, dass auch bei der Vergabe eines Richteramtes nicht alles optimal läuft.

dreael322 Beiträge
#47
Und bereits ein nächster C36Daily-Artikel:

http://www.computerworld.ch/news/it-branche/artikel/der-ndb-braucht-eine-unabhaengige-aufsicht-67533/

Die Thematik Aufsicht ist doch noch recht wichtig, sonst drohen schnell einmal Wildwüchse, welche Horrorszenarien wie von mir oben in <UTOPIE>-Tags gekennzeichnet zur Realität werden lassen können. Stimmen aus dem Ausland:

http://www.heise.de/security/meldung/Schweizer-Geheimdienst-soll-als-Mini-NSA-den-Finanzplatz-schuetzen-2577997.html

frantic2'985 Beiträge
#48
Guest
bearbeitet #49
Ja, wir haben Wahljahr, da wird auf die SVP geprügelt wo's nur geht. Diesmal sogar verdient.

Handkehrum:

wenn die Initiative, die allgemein als "Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Verfassung" bekannt ist, aber weit mehr umfasst (nämlich auch das schüzen soll, das ausgehebelt wurde), nicht zurückgezogen wird, dann hat es das Volk in der Hand...

Und da gibt es - zumindest in meinem Bekanntenkreis - folgende Bedenkliche Entwicklung:

zum NDG und BüPF "ich hab ja nichts zu verbergen".

Fragt man gleich danach "fandest du die Dauerüberwachung und Bespitzelung der DDR-Bürger durch die Stasi auch schlimm?" - kommen dann Antworten wie "ja, das geht ja nicht, heimliche Hausdurchsuchungen, Telefone überwacht... Das geht doch gar nicht".....

........ ...

sheimers422 Beiträge
#50
wenn die Initiative, die allgemein als "Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Verfassung" bekannt ist, aber weit mehr umfasst
Diese Initiative umfasst eben nicht mehr als das Bankkundengeheimnis. Es stehen zwar noch ein paar andere Sachen drin, die sind in anderer Reihenfolge aber bereits jetzt in der Verfassung. Die wurden nur nochmal aufgenommen, damit es so aussieht als ob es um mehr als nur den Schutz der Steuerhinterzieher gehe. Also ein Täuschungsmanöver.

Guest
#51
Doch, eben geht es um mehr. Die Reihenfolge ist irrelevant, solange es in der Verfassung steht, ich kopier mal den Paragraphen:

(Quellen:

Initiativkommitee: http://www.privatsphaere-schuetzen.ch/darum-geht-es/initiativtext/index.html

Bundesverwaltung: http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis445t.html)

Art. 13 Schutz der Privatsphäre

1 Jede Person hat Anspruch auf Schutz der Privatsphäre.

2 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs und auf Schutz ihrer finanziellen Privatsphäre.

3 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

4 Dritte sind im Zusammenhang mit direkten Steuern, die von den Kantonen veranlagt und eingezogen werden, zur Auskunft gegenüber Behörden über eine Person mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz, die der Auskunftserteilung nicht zustimmt, nur im Rahmen eines Strafverfahrens und ausschliesslich dann berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass:

a. zum Zweck einer Steuerhinterziehung gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden wie Geschäftsbücher, Bilanzen, Erfolgsrechnungen oder Lohnausweise und andere Bescheinigungen Dritter zur Täuschung gebraucht wurden; oder
b. vorsätzlich und fortgesetzt ein grosser Steuerbetrag hinterzogen oder dazu Beihilfe geleistet oder angestiftet wurde.

5 Über das Vorliegen eines begründeten Verdachts nach Absatz 4 entscheidet ein Gericht.

6 Im Zusammenhang mit indirekten Steuern gelten für die Auskunft gegenüber Behörden die Voraussetzungen nach den Absätzen 4 und 5 sinngemäss.

7 In anderen als steuerlichen Belangen regelt das Gesetz die Voraussetzungen, unter denen Auskunft erteilt werden darf.

(Kursiv-Hervorhebung durch mich)

Abs. 1, 2 und 3 sind UNABHÄNGIG von den Steuern definiert, d.h. in JEDEM Fall anwendbar. JA, die restlichen Absätze sind auf Steuern bezogen. Aber 1-3 regeln den Schutz der Privatsphäre; wird diese Initiative angenommen, ist das NDG in Teilen Verfassungswidrig.

Nichts desto trotz gehört gegen das BüPF und das NDG das Referendum beschlossen. UND die Bevölkerung aufgeklärt um was es wirklich geht! (vgl. Stasi-Methoden (heimliche Hausdurchsuchungen usw))

Guest
#52
Etwas OT - auch schon aufgefallen bez. NDG? Oben Links beim Login hat sich der Nachrichtendienst schon verewigt ;-)

sheimers422 Beiträge
#53
Abs. 1, 2 und 3 sind UNABHÄNGIG von den Steuern definiert, d.h. in JEDEM Fall anwendbar.
Ja, aber es steht nichts neues drin, ausser der "finanziellen Privatsphäre". Die heute schon gültige Verfassung sagt:



Art. 13 Schutz der Privatsphäre
1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.

2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Quelle: http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html

Guest
bearbeitet #54
Ich erachte darum den 1. (neu) als wichtig:

Jede Person hat Anspruch auf Schutz der Privatsphäre.

Denn darum bekommt 2 (neu) (1 alt) eine völlig neue Bedeutung, denn der Nachrichtendienst der jetzt in der Gegend rumspionieren darf, kann ja meinen Brief- Post- und Fernmeldeverkehr achten, widerleg mal eine "die haben die Achtung nicht erbracht". ---Edit: "Achtung" heisst aufgrund fehlender Privatsphären-Erwähnung ja nicht gerade viel; steht ja nirgends etwas bezüglich "Post- und FernmeldeverkehrGEHEIMNIS, oder Briefgeheimnis, usw... Das ist durch 1(neu) dann impliziert ---

Durch 1neu jedoch hab ich Anspruch auf Privatsphäre. D.h. alles Folgende fällt unter 1neu. D.h. 2neu darf überhaupt nicht mehr tangiert werden, es sei denn 1neu wird durch einen gesetzlichen Fall aufgehoben...

Denn wenn der NDB plötzlich rumspioniert, missachtet er BV16 1neu, und verstösst gegen die Verfassung...

Natürlich vorbehalten die Annahme der Initiative, da der 1. neue Absatz gerne vergessen wird, besteht die Gefahr, das zu viele "wir lesen die Initiativtexte nicht"-Menschen meinen es gehe um das Bankkundengeheimnis per se, und die Vorlage Bach ab schicken... (der Teufel steckt im Detail! 1neu ist eindeutig "global" auf Privatsphäre bezogen, und nicht NUR in finanziellen Fragen (jene Punkte kommen dann einfach noch zusätzlich mit rein; für mich ist allein 1neu schon Grund der Initiative zuzustimmen, wir sind doch hier verdammt nochmal nicht in der DDR, die gingen 89 auf die Strasse um das abzuschaffen, was neu eingeführt wird!! (Sry die Emotionen, fehlt nur noch ein "Hohenschönhausener Verhörgefängnis" und die Transformation ist perfekt!)

Darum ist das Referendum so oder so notwendig...

sheimers422 Beiträge
#55
"Schutz der Privatsphäre" steht schon im Titel von Artikel 13. Der etwas schwammige Absatz über die "Achtung" verschiedener Sachen wird dadurch nicht konkreter.

Guest
#56
Der Titel ist aber nicht ausschlaggebend, sondern der Inhalt.

Indem nun sozusagen der Titel zeitgleich zum Inhalt wird, gibt es kein "Herausreden" oder "verbiegen" mehr...

Immerhin - steht ja auch in der BV das in der Schweiz die Macht vom Volk ausgeht; jüngste Entwicklungen deuten aber auf etwas völlig anderes hin (Staatsverträge die nicht vor's Volk sollen; Regierungen die das Volk regelrecht fürchten -> warum sonst NDG und BüPF, Brüssel das in Bundesbern offenbar mehr zu sagen hat als das CH-Volk, die querschiessenden Sommaruga und EWS, usw)...

(und nein, ich bin kein SVP-Wähler; ich hab nur etwas dagegen, wenn sich die Politik verselbständigt und zuweilen sogar schon die Verfassung bricht, resp. dermassen über die Stränge schlägt, das man ganz normale Dinge (man könnte sagen "des Gewohnheitsrechts" bsp. Schutz Privatsphäre --> immer dran denken WARUM sowas erfolgen muss (diesmal, weil Ausländer im Ausland ausländisches Gesetz brechen können, wenn sie in der CH Verträge abschliessen (BKG/Datenschutz), resp. weil Ausländer eines Landes in einem anderen Land einen Terroranschlag verübt haben (BüPF/NDG)) schon in die Verfassung schreiben muss...)

Snowman410'415 Beiträge
#57
Nach meiner Meinung gehören Staatsverträge auch nicht vors Volk. Es würde dadurch überhaupt keine handlungsfähige Regierung mehr geben.

Guest
#58
Sicher - nicht jeder... Keine Frage...

Aber wenn ein Staatsvertrag (wie bsp. das Rahmenabkommen zu den Bilateralen) die Verfassung tangiert (und mit EU-Gerichtshof ist dies nunmal gegeben), dann gehört sowas unter das zwingende Referendum, und nicht via "Komissionsbeschluss" unter das Fakultative... (zumal so ein Beschluss in der Verfassung gar nicht vorgesehen ist; da ist klar geregelt was vor's Volk gehört und was nicht; und dahingehend wird - meiner Meinung nach - zu viel geschummelt (wie bsp. mit der Kroatien-Erweiterung der PFZ; a) verstiess jene gar nicht gegen die MEI wie Sommaruga behauptete -> Kontingente waren vorgesehen und im Vertrag drin!, /emoticons/default_cool.png hätte der Entscheid da PFZ (und somit BV) berührend unter das zwingende Referendum gehört c) wird so das umgangen, was die Stimmbürger entschieden haben (ob einem das Abstimmungsergebnis passt oder nicht - beschlossen ist beschlossen; da muss JEDER mit leben können (Standpunkt der SP, wenn was durch kommt was der SVP nicht passt))

Und genau darum passieren zur Zeit auch Vorlagen wie das Nachrichtendienstgesetz oder das neue BüPF die Räte: die entscheiden irgendwas, und am liebsten noch am Volk vorbei... Und WAS da entschieden wurde geht nun wirklich gar nicht mehr. Sowohl beim BüPF als auch beim NDG

Ich freu mich auf die Neuwahlen (und danach hoffentlich viele Parteilose in den Räten) - und vor allem die Referenden zu BüPF und NDG...

Snowman410'415 Beiträge
#59
Ich befürchte nach den Neuwahlen, dass die SVP wieder davon profitiert und wir einem Polizeistaat wieder einen Schritt näher sind.

Guest
#60
Etwas Sarkasmus am Rande:

wenigstens wirds dann die schweizer Polizei sein, und nicht - wenns nach Willen der SP geht - die ausländischen Polizeicorps, die deren Gesetze in der CH durchsetzen... (wo man dann je nach Einsatzfahrzeug-Herkunft nur noch hoffen kann)

Ohne Sarkasmus:

"die SVP hat die Fronten gewechselt" - riesen Drama.

Hat sich noch keiner gefragt, warum ausgerechnet SP und Grüne die NDG-Abstimmungsergebnisse so "ruhig" betrachten? Sonst ist doch bei solchen Entscheiden immer Zeter und Mordio, aber diesmal soooooooo ruhig? Beinahe schon verdächtig, wenn man genauer hinsieht, oder?

(und genau DAS passiert, wenn man dem blinden Aktionismus der Medien "egal wofür ihr seit - hauptsache ihr seit gegen die SVP" folgt... Weist du, die SP ist genau so gefährlich wie die SVP...

Nur wissen's die Wenigsten weil über die SP und deren Machenschaften so wenig berichtet wird...

Hypothetisches Scenario:

wir haben Wahljahr. WAS WÄRE WENN die SP wusste das die SVP ihren Standpunkt geändert hat, wusste das somit genügend Stimmen FÜR das NDG vorhanden waren, und aus wahlkampftaktischen Gründen ("wir wollen keine Überwachung") mit Nein gestimmt haben? Wissend das die SP-Nein-Stimmen am Ergebnis nichts ändern? Und DARUM jetzt auch so ruhig sind? (weil ja eig. das passierte was die SP wollte)

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