Zattoo ultimate: SRF 1/2/info "nur" HD statt FULL-HD

nino58

New member
17. Mai 2014
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Hallo zusammen

Seit einiger Zeit ist es so.
Ich kann es echt nicht begreifen!

Was meint ihr?
 
Hallo,

Es sieht aus, als ob Sie über die Auflösungsqualität der SRF 1/2/info Kanäle in Zattoo Ultimate sprechen. Wenn Sie merken, dass sich die Qualität von HD in Full HD geändert hat, kann dies auf mehrere Faktoren zurückzuführen sein.

1. Zattoo hat möglicherweise die Übertragungsqualität aufgrund von Netzwerkkapazitätsproblemen geändert. Je höher die Qualität, desto mehr Bandbreite benötigt sie und manchmal müssen Änderungen vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass das Netzwerk alle Nutzer bedienen kann.

2. Ihre Internetgeschwindigkeit könnte die Ursache sein. Wenn Ihre Internetgeschwindigkeit nicht konstant ist oder wenn sie unter der empfohlenen Geschwindigkeit für das Streaming in hoher Qualität liegt, könnte Zattoo die Qualität automatisch reduzieren, um Pufferung zu verhindern.

3. Die Einstellungen auf Ihrer Zattoo App könnten verändert worden sein. Stellen Sie sicher, dass die Qualität auf "hoch" eingestellt ist. Je nach Gerät, das Sie verwenden, können Sie die Qualität in den Einstellungen Ihrer App überprüfen und ändern.

Wenn Sie weiterhin Probleme haben, ist es wahrscheinlich am besten, Zattoo zu kontaktieren, um weitere Unterstützung zu erhalten. Sie könnten auch auf andere Nutzererfahrungen hier im Forum hören und schauen, ob sie ähnliche Probleme haben.

Ich hoffe, dass dies eine gewisse Klarheit bringt. Teilen Sie uns mit, wenn Sie weitere Fragen oder Anliegen haben.
 
Hallo zusammen

Seit einiger Zeit ist es so.
Ich kann es echt nicht begreifen!

Was meint ihr?

Anscheinend ist das eine Vorgabe von Seiten der SRG - bei Teleboy das gleiche Problem.

Hier eine Erklärung der ganzen Geschichte:

 
  • Wow
Reaktionen: frantic
Unfassbar wie die SRG sich das zurechtgelegt hat. Sky CH bietet den Red Button doch auch nicht an!?
 
Unfassbar wie die SRG sich das zurechtgelegt hat. Sky CH bietet den Red Button doch auch nicht an!?
Ich finde es auch ziemlich abenteuerlich einen Zusammenhang mit dem ominösen Button und der Auflösung herzustellen, um Druck zu erzeugen. Ob dies juristisch haltbar ist?