LAUSANNE - Der Übernahme der Kino- und Pay-TV-Gruppe CTCinetrade durch die Swisscom steht nichts mehr im Weg. (the firm) hat ihre Beschwerde beim Bundesgericht zurückgezogen.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte der Übernahme von Cinetrade im März zugestimmt. (the firm) als Konkurrentin der Swisscom gelangte dagegen an die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko/Wef), die sich weigerte, die Übernahme bis zu einem Entscheid in der Sache selber zu verbieten.
(the firm) zog diesen Zwischenentscheid der Reko/Wef mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde weiter ans Bundesgericht. Am 16.Juni hatte dieses unter Verweis auf ein kürzlich gefälltes Grundsatzurteil die Erteilung der aufschiebenden Wirkung verweigert.
Das Bundergericht war zum Schluss gekommen, dass das Kartellgesetz Dritten kein Recht einräumt, gegen die Bestätigung eines Zusammenschlusses durch die Weko Beschwerde zu führen. (the firm) hat ihre Beschwerde nun zurückgezogen. Sie muss 5000 Franken Gerichtskosten und 40000 Franken Parteientschädigung zahlen.
Die Cinetrade-Gruppe umfasst den Bezahl-TV-Anbieter Teleclub, die KITAG Kino Theater AG sowie den Homevideo-Anbieter PlazaVista. Die Swisscom hatte Ende September vergangenen Jahres 49 Prozent an der Cinetrade gekauft.
Swisscom beabsichtigt unter anderem die Nutzung der Filmrechte im Rahmen ihres Fernsehprojekts. Ursprünglich hatte Swisscom mit dem Fernsehen aus der Telefonbuchse im Herbst loslegen wollen. Ende Mai verschob sie den Start wegen technischer Probleme auf 2006.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte der Übernahme von Cinetrade im März zugestimmt. (the firm) als Konkurrentin der Swisscom gelangte dagegen an die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko/Wef), die sich weigerte, die Übernahme bis zu einem Entscheid in der Sache selber zu verbieten.
(the firm) zog diesen Zwischenentscheid der Reko/Wef mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde weiter ans Bundesgericht. Am 16.Juni hatte dieses unter Verweis auf ein kürzlich gefälltes Grundsatzurteil die Erteilung der aufschiebenden Wirkung verweigert.
Das Bundergericht war zum Schluss gekommen, dass das Kartellgesetz Dritten kein Recht einräumt, gegen die Bestätigung eines Zusammenschlusses durch die Weko Beschwerde zu führen. (the firm) hat ihre Beschwerde nun zurückgezogen. Sie muss 5000 Franken Gerichtskosten und 40000 Franken Parteientschädigung zahlen.
Die Cinetrade-Gruppe umfasst den Bezahl-TV-Anbieter Teleclub, die KITAG Kino Theater AG sowie den Homevideo-Anbieter PlazaVista. Die Swisscom hatte Ende September vergangenen Jahres 49 Prozent an der Cinetrade gekauft.
Swisscom beabsichtigt unter anderem die Nutzung der Filmrechte im Rahmen ihres Fernsehprojekts. Ursprünglich hatte Swisscom mit dem Fernsehen aus der Telefonbuchse im Herbst loslegen wollen. Ende Mai verschob sie den Start wegen technischer Probleme auf 2006.