Muss (the firm) aufgrund der neuen TC-Konzessionsverlängerung einlenken?

roman70

Super-Moderator
01. Jan. 1970
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Beim Bakom kann man zur Zeit unter "Teleclub Anhörung Konzessionsverlängerung" ( http://www.bakom.ch/themen/radio_tv/marktuebersicht/00968/01368/index.html?lang=de# ) interessante Details lesen.

PDF-Link "Teleclub: Gesuch um Konzessionsverlängerung":

Die Teleclub AG möchte ergänzend zur SRG eigene nationale Sportveranstaltungen übertragen, ohne die SRG zu konkurrieren.

Im Artikel 11 steht dann:

"... Kabelnetzbetriebe verfügen gegenwärtig und auf absehbare Zeit jeweils über ein lokales faktisches Monopol für die Programmverbreitung. Wenn vertikal integrierte, als Veranstalter und Programmvermarkter tätige Kabelnetzbetreiber die Programme und Programmangebote ihrer Mitbewerber zu anderen Bedingungen verbreiten als ihre eigenen (oder gar von der Verbreitung ausschliessen), stell dies einen Monopolmossbrauch dar und führt zu einer Wettbewerbsverzerrung.





Die Konzessionsbehörde ist aufgerufen, die nötigen Massnahmen zu treffen, welche sicherstellen, dass derartige Verzerrungen des Wettbewerbs im Bereich der elektronischen Medien nicht eintreten können ... Art. 7 Abs. 3 RTVG bietet dafür eine genügende Rechtsgrundlage..."


Und im PDF-Dokument "Vorschlag Teleclub für neuen Konzessionstext" steht dann:

Art. 13 Abs. 4


Kabel- und Kommunikationsnetzbetreiber, welche im Wettbewerb mit Teleclub AG Abonnementsfernsehprogramme oder Pay-per-View Programme veranstalten, sind zur gleichwertigen Verbreitung der vorliegend konzessionierten Programme verpflichtet.


Die Anhörung hat bis zum 28. Februar 2006 gedauert.

Die alte Konzession läuft noch bis zum 30. April 2006, mal schauen, was noch weiterläuft...

 
für mich als unbeteiligter klingt es schon danach dass es so sein müsste... wobei das ja juristensprache ist und die ist immer etwas anders als es geschrieben ist...

 
für mich als unbeteiligter klingt es schon danach dass es so sein müsste... wobei das ja juristensprache ist und die ist immer etwas anders als es geschrieben ist...
Ich bin auch unbeteiligter und nehme aber an, dass das ersichtliche Anwaltsbüro schon juristisch korrekt formuliert hat.

Vielmehr stellt sich mir die Frage, ob es so bewilligt wird. Die Anhörung hat ja bis zum 28.2. gedauert. Ich weiss auch nicht, wie lange es geht, bis Stellungsnahmen oder Genehmigungen ersichtlich sind.

 
sind so hängige entscheide nicht irgendwo auf bakom.ch oder admin.ch ersichtlich...

 
sind so hängige entscheide nicht irgendwo auf bakom.ch oder admin.ch ersichtlich...
Beim Bakom ist momentan nur ersichtlich, dass bis zum 28.2. die Anhörung läuft.

(Hoffentlich hat das bis dahin (the firm) nicht mitbekommen!) :evil: :evil: :evil: :evil:

 
Die Konzessionsbehörde ist aufgerufen, die nötigen Massnahmen zu treffen, welche sicherstellen, dass derartige Verzerrungen des Wettbewerbs im Bereich der elektronischen Medien nicht eintreten können ... Art. 7 Abs. 3 RTVG bietet dafür eine genügende Rechtsgrundlage..."
Hier noch der erwähnte Abs. 3 des Art. 7:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_40/a7.html

3 Der Bundesrat kann weitere Arten von Exklusivverträgen oder Geschäftspraktiken einschränken oder untersagen, soweit sie bestimmte Veranstalter oder andere Kommunikationsmittel in ihrer Tätigkeit wesentlich beeinträchtigen.

 
Habe über Mittag noch die gültige Konzession von Cablecom Digital Cinema gefunden:

http://www.bakom.ch/rtv_files/78_2.pdf

Liest euch doch mal Art. 9 Abs. 1 durch:

Die Cablecom GmhH gewährt andern Veranstaltern zu chancengleichen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen Zugang zu den von ihr angebotenen Umwandlungs- und Entschlüsselungsgeräten (Set-top-Box).

Was machen sie denn mit dem Aufschaltverbot der neuen Teleclubsender da anderes?

Art. 9 Abs. 3:

Die Geräte müssen über offene Schnittstellen verfügen, welche Dritten Zugang gewähren und diesen auch die Möglichkeit der Verwaltung der eigenen Dienstleistung ermöglichen.

Da kann man schon eher geteilter Meinung sein. Aber der Slot für das CA-Modul, welches beim DVR absichtlich weggelassen wurde, könnte man doch auch als "offene Schnittstelle" bezeichenen? Zumindest ist sie genormt. Ich nehme nicht an, dass das nur auf Software-Schnittstellen gemünzt ist.

Anscheinend ist wirklich das BAKOM dafür zuständig. Ich habe ihnen mal ein ausführliches Mail geschickt:

http://www.bakom.ch/kontakt/index.html?lang=de (Radio & Fernsehen oder info@bakom.admin.ch )

Mal schauen ob was passiert oder Antwort kommt.

 
Oh warum fragt man nicht einmal naiv bei der :evil: com an, ob man Digital Cinema auch mit einem normalen DVB-C Receiver empfangen kann und verweist bescheiden auf Art. 9 Abs. 2 der Konzession ... und nachher, dh. wenn die Antwort so erfolgt, wie es wohl zu erwarten ist, kann man den ganzen Schriftwechsel dann über BR Leuenberger an seine "UVEK-Schlafmützen" weiterleiten in Form einer Anfrage eines erstaunten Bürgers :wink:

 
Oh warum fragt man nicht einmal naiv bei der :evil: com an, ob man Digital Cinema auch mit einem normalen DVB-C Receiver empfangen kann und verweist bescheiden auf Art. 9 Abs. 2 der Konzession ... und nachher, dh. wenn die Antwort so erfolgt, wie es wohl zu erwarten ist, kann man den ganzen Schriftwechsel dann über BR Leuenberger an seine "UVEK-Schlafmützen" weiterleiten in Form einer Anfrage eines erstaunten Bürgers :wink:
Dein Vorschlag hört sich gut an.

Vielleicht versuche ich es mal, wenn meine Nerven gerade eine ruhige Phase haben. Aber hast du bei (the firm) schon mal eine Antwort auf eine heikle Frage bekommen?

"Dust" hat was bekommen, siehe hier:

http://www.cablemodem.ch/forum/viewtopic.php?t=5900

http://homepage.hispeed.ch/klaymen/cablecom.zip

Muss noch schauen, an welche Adresse er geschrieben hat. Wo haben die ihren Rechtsdienst?