roman70
Super-Moderator
Beim Bakom kann man zur Zeit unter "Teleclub Anhörung Konzessionsverlängerung" ( http://www.bakom.ch/themen/radio_tv/marktuebersicht/00968/01368/index.html?lang=de# ) interessante Details lesen.
PDF-Link "Teleclub: Gesuch um Konzessionsverlängerung":
Die Teleclub AG möchte ergänzend zur SRG eigene nationale Sportveranstaltungen übertragen, ohne die SRG zu konkurrieren.
Im Artikel 11 steht dann:
"... Kabelnetzbetriebe verfügen gegenwärtig und auf absehbare Zeit jeweils über ein lokales faktisches Monopol für die Programmverbreitung. Wenn vertikal integrierte, als Veranstalter und Programmvermarkter tätige Kabelnetzbetreiber die Programme und Programmangebote ihrer Mitbewerber zu anderen Bedingungen verbreiten als ihre eigenen (oder gar von der Verbreitung ausschliessen), stell dies einen Monopolmossbrauch dar und führt zu einer Wettbewerbsverzerrung.
Die Konzessionsbehörde ist aufgerufen, die nötigen Massnahmen zu treffen, welche sicherstellen, dass derartige Verzerrungen des Wettbewerbs im Bereich der elektronischen Medien nicht eintreten können ... Art. 7 Abs. 3 RTVG bietet dafür eine genügende Rechtsgrundlage..."
Und im PDF-Dokument "Vorschlag Teleclub für neuen Konzessionstext" steht dann:
Art. 13 Abs. 4
Kabel- und Kommunikationsnetzbetreiber, welche im Wettbewerb mit Teleclub AG Abonnementsfernsehprogramme oder Pay-per-View Programme veranstalten, sind zur gleichwertigen Verbreitung der vorliegend konzessionierten Programme verpflichtet.
Die Anhörung hat bis zum 28. Februar 2006 gedauert.
Die alte Konzession läuft noch bis zum 30. April 2006, mal schauen, was noch weiterläuft...
PDF-Link "Teleclub: Gesuch um Konzessionsverlängerung":
Die Teleclub AG möchte ergänzend zur SRG eigene nationale Sportveranstaltungen übertragen, ohne die SRG zu konkurrieren.
Im Artikel 11 steht dann:
"... Kabelnetzbetriebe verfügen gegenwärtig und auf absehbare Zeit jeweils über ein lokales faktisches Monopol für die Programmverbreitung. Wenn vertikal integrierte, als Veranstalter und Programmvermarkter tätige Kabelnetzbetreiber die Programme und Programmangebote ihrer Mitbewerber zu anderen Bedingungen verbreiten als ihre eigenen (oder gar von der Verbreitung ausschliessen), stell dies einen Monopolmossbrauch dar und führt zu einer Wettbewerbsverzerrung.
Die Konzessionsbehörde ist aufgerufen, die nötigen Massnahmen zu treffen, welche sicherstellen, dass derartige Verzerrungen des Wettbewerbs im Bereich der elektronischen Medien nicht eintreten können ... Art. 7 Abs. 3 RTVG bietet dafür eine genügende Rechtsgrundlage..."
Und im PDF-Dokument "Vorschlag Teleclub für neuen Konzessionstext" steht dann:
Art. 13 Abs. 4
Kabel- und Kommunikationsnetzbetreiber, welche im Wettbewerb mit Teleclub AG Abonnementsfernsehprogramme oder Pay-per-View Programme veranstalten, sind zur gleichwertigen Verbreitung der vorliegend konzessionierten Programme verpflichtet.
Die Anhörung hat bis zum 28. Februar 2006 gedauert.
Die alte Konzession läuft noch bis zum 30. April 2006, mal schauen, was noch weiterläuft...