Kündigung Kabelanschluss bei Hausverwaltung?
19 Antworten6'015 AufrufeGestartet von satfreak10 ·
Hallo,
ich habe einen Kabelanschluss (Cablecom) über die Hausverwaltung, d.h. die Anschlussgebühren sind im Mietvertrag als Nebenkosten eingeschlossen.
Kann ich jetzt einfach so diesen Kabelanschluss kündigen (ich habe eine Sat-Antenne auf dem Balkon) oder muss ich einfach akzeptieren, dass ich monatlich etwas fürs Kabelfernsehen zahle.
(Eigentlich hatte ich gedacht, dass ich gar nicht kündigen kann, da es einfach als Nebenkosten dazukommt - aber vor kurzem habe ich zufällig auf der Bluewin-Seite ein vorgefertigtes Schreiben gefunden, das man genau für diesen Fall zur Kündigung benutzen kann.)
Danke!
ich habe einen Kabelanschluss (Cablecom) über die Hausverwaltung, d.h. die Anschlussgebühren sind im Mietvertrag als Nebenkosten eingeschlossen.
Kann ich jetzt einfach so diesen Kabelanschluss kündigen (ich habe eine Sat-Antenne auf dem Balkon) oder muss ich einfach akzeptieren, dass ich monatlich etwas fürs Kabelfernsehen zahle.
(Eigentlich hatte ich gedacht, dass ich gar nicht kündigen kann, da es einfach als Nebenkosten dazukommt - aber vor kurzem habe ich zufällig auf der Bluewin-Seite ein vorgefertigtes Schreiben gefunden, das man genau für diesen Fall zur Kündigung benutzen kann.)
Danke!
blue_chip389 Beiträge
Hallo,ich habe einen Kabelanschluss (Cablecom) über die Hausverwaltung, d.h. die Anschlussgebühren sind im Mietvertrag als Nebenkosten eingeschlossen.jap kannst du!
Kann ich jetzt einfach so diesen Kabelanschluss kündigen (ich habe eine Sat-Antenne auf dem Balkon)
oder muss ich einfach akzeptieren, dass ich monatlich etwas fürs Kabelfernsehen zahle.nee /emoticons/default_wink.png
aber vor kurzem habe ich zufällig auf der Bluewin-Seite ein vorgefertigtes Schreiben gefunden, das man genau für diesen Fall zur Kündigung benutzen kann.)Danke!dann benutz es /emoticons/default_smile.png nein, ist alles korrekt, übrigens entweder im Verbraucherheft "Saldo" (oder K-Tip, bin mir da nicht mehr ganz sicher) gibt es noch zusätzliche Infos, muss zuhause mal nach der Nummer schauen...
Aber dies sollte ohne weitere Probleme möglich sein /emoticons/default_wink.png
Greez
Snowman410'415 Beiträge
Es wäre aber noch abzuklären, ob der Hausbesitzer Antennenanlagen auf dem Balkon toleriert, das ist nicht immer der Fall.
extrem222 Beiträge
Wenn sie von aussen nicht sehen kann, kann der Vermieter überhaupt nix sagen.. oder besser gesagt, geht ihn nichts an was du auf deinen Balkon hast /emoticons/default_wink.png (Ausser auf dem Gälender oder Fassade)
Snowman410'415 Beiträge
Doch, kann im Mietvertrag erwähnt sein, dass keine Satelitenanlagen erlaubt sind.
extrem222 Beiträge
ja kann schon drin stehen aber wie gesagt, wenn sie nicht sichtbar ist, ist es trotzdem erlaubt /emoticons/default_wink.png (siehe mietrecht)
Snowman410'415 Beiträge
Nicht sichtbar ist sehr relativ und ich als Hausvermieter würde dann schon einen anderen Grund zur Kündigung finden, der Kündigungsschutz in der Schweiz steht aus sehr schwachen Beinen.
extrem222 Beiträge
Also um einen Mieter wegen einer Nicht-sichtbaren Sat antenne zu künden, müsste man ja fast ein CC Aktionär sein /emoticons/default_biggrin.png
Kann ja verstehen, wenn die Antennen das Bild des Hauses versauen aber wenn man von aussen nichts sieht, sollte es ja kein problem sein.
Kann ja verstehen, wenn die Antennen das Bild des Hauses versauen aber wenn man von aussen nichts sieht, sollte es ja kein problem sein.
Roedu1'111 Beiträge
ES gibt noch einen anderen Trick.
Feste Installationen kann die Verwaltung (Hauseigentümer) verbieten.
Also habe ich meine Schüssel auf einen "Stewi-Sockel" gestellt. So ein provisorium, dass nun schon 5 Jahre in Betrieb ist. Funktioniert bestens!
Feste Installationen kann die Verwaltung (Hauseigentümer) verbieten.
Also habe ich meine Schüssel auf einen "Stewi-Sockel" gestellt. So ein provisorium, dass nun schon 5 Jahre in Betrieb ist. Funktioniert bestens!
roman709'245 Beiträge
ES gibt noch einen anderen Trick.Genau. So gilt es als "Fahrnisbau" (beweglich). So kann man u.U. sogar eine allenfalls nötige Baubewilligung umgehen.
Feste Installationen kann die Verwaltung (Hauseigentümer) verbieten.
Also habe ich meine Schüssel auf einen "Stewi-Sockel" gestellt. So ein provisorium, dass nun schon 5 Jahre in Betrieb ist. Funktioniert bestens!
Es gibt sogar spezielle Sockel für Sat-Schüsseln in der Art. Man braucht dann nur eine Quadrat-Meter Steinplatte. Gilt dann auch als "beweglich".
Ted4 Beiträge
Hallo
Ich habe bei einem Kollegen Swisscom TV und Internet eingerichtet. Er hat anschliessend den “Swisscom-Standard-Cablecom-Kündigungsbrief“ seiner Hausverwaltung eingeschrieben zugestellt. Nun hat er die Mietnebenkostenabrechnung erhalten, mitsamt Cablecom Gebühren. Seine Hausverwaltung stellt sich quer und will die Cablecom-Gebühren trotz Kündigung einziehen.
Kann man sich dagegen wehren?
Ich habe bei einem Kollegen Swisscom TV und Internet eingerichtet. Er hat anschliessend den “Swisscom-Standard-Cablecom-Kündigungsbrief“ seiner Hausverwaltung eingeschrieben zugestellt. Nun hat er die Mietnebenkostenabrechnung erhalten, mitsamt Cablecom Gebühren. Seine Hausverwaltung stellt sich quer und will die Cablecom-Gebühren trotz Kündigung einziehen.
Kann man sich dagegen wehren?
3dtv130 Beiträge
Ich hab noch nie gefragt, ob ich eine Sat-Anlage betreiben darf. Solange es sich um eine normale Schüssel handelt (kleiner 1.20m) und nicht über die Balkonbrüstung hängt, spricht doch nichts dagegen. Meine Hausverwaltung verbietet übrigens auch das Aufstellen einer Sat-Anlage, währenddessen mein Nachbar einen Bastelschrank, den hochgeklappten Gartentisch und anderes Gerümpel auf dem Balkon gemäss Hausordnung dort lagern darf.
Auf *DAS* Schreiben der Hausverwaltung würde ich mich freuen, denn mein Vermieter kann wählen: Einen pünktlich zahlenden, ruhigen und pflegeleichten Mieter zu verlieren oder meinen aufgeräumten Balkon mit Sat-Anlage zu tolerieren.
Auf *DAS* Schreiben der Hausverwaltung würde ich mich freuen, denn mein Vermieter kann wählen: Einen pünktlich zahlenden, ruhigen und pflegeleichten Mieter zu verlieren oder meinen aufgeräumten Balkon mit Sat-Anlage zu tolerieren.
roman709'245 Beiträge
HalloKann man sich dagegen wehren?Ja, bei der Schlichtungsstelle. Gibt es regional überall.
roman709'245 Beiträge
Ich hab noch nie gefragt, ob ich eine Sat-Anlage betreiben darf. Solange es sich um eine normale Schüssel handelt (kleiner 1.20m) und nicht über die Balkonbrüstung hängt, spricht doch nichts dagegen. Meine Hausverwaltung verbietet übrigens auch das Aufstellen einer Sat-Anlage,Ich weiss nicht, wie sie sich dagegen wehren wollen, wenn sie es so gar nicht verbieten dürfen.
anykey5'528 Beiträge
Meine Hausverwaltung verbietet das ebenso, da es wohl vorher ausgeartet war. Gegen meine Anlage hat allerdings nur die Abwartin mal einen dummen Spruch fallen lassen, bis jetzt hat sich noch niemand daran gestört (die LNBs hängen ausserhalb des Balkongeländers)... ansonsten kommt sie dann halt 30cm weiter nach hinten...
3dtv130 Beiträge
Ich weiss nicht, wie sie sich dagegen wehren wollen, wenn sie es so gar nicht verbieten dürfen.Stichwort: Hausordnung, die im Hausflur hängt "... Die Installation von (...) Satelliten-Empfangsanglagen (...) ist weder auf dem Balkon noch an der Hausfassade erlaubt...". Es kann sein, dass die Hausordnung gegen geltendes Recht verstösst. Aber das ist mir im Prinzip egal. Es gibt genügend freie Wohnungen mit Südbalkon 🙂
anykey5'528 Beiträge
Das steht bei uns auch... Solange der Spiegel nicht aussen am Balkon hängt, wird sich aber wohl niemand daran stören...
Jahwe326 Beiträge
Die Balkonfläche gehört zur Wohnung. Dort kann Dir der Vermieter nicht verbieten eine Satelitenanlage aufzustellen, solange sie nicht über den Balkonrand ragt.
roman709'245 Beiträge
Es kann sein, dass die Hausordnung gegen geltendes Recht verstösst.Wo sie das tut, ist sie nicht gültig.
Die Balkonfläche gehört zur Wohnung. Dort kann Dir der Vermieter nicht verbieten eine Satelitenanlage aufzustellen, solange sie nicht über den Balkonrand ragt.Ich denke auch, dass es so ist. Sie können dir ja auch nicht verbieten, auf dem Balkon einen Sonnenschirm aufzustellen. Der ist grösser und stört mehr.
sheimers422 Beiträge
Installieren ist nicht gleich hinstellen. Unter einer Installation verstehe ich etwas fixes, dauerhaftes. Möglicherweise hat der Hausbesitzer nichts gegen hingestellte Schüsseln, er will einfach nicht, dass Hobbyhandwerker die Aussenmauer beschädigen oder Passanten mit schlecht gesicherten Antennen gefährden. Im Zweifelsfall fragen. Als ich eingezogen bin hat der Herr von der Verwaltung von sich aus gesagt, dass die Installation verboten sei, aber ich ruhig eine Schüssel mit Ständer hinstellen kann.
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