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Kündigung bei Haushaltszusammenlegung

Nexus2k

Mitglied
Hat jemand von euch Erfahrung wie eine Kündigung aussieht, wenn man den Haushalt mit einer anderen Person zusammen legt und beide Parteien bereits eine Festnetznummer inkl. Internet & Co haben?

Kann man in diesem Fall ausserhalb der Kündigungsfrist kündigen oder wie geht man dabei am besten vor, damit nicht Swisscom und Sunrise ihre Services am neuen Wohnort aufschalten.

 
Lass dir doch von beiden Anbietern ein Angebot machen mit mit Schilderung des Hintergrundes und dass das bessere Angebot angenommen wird....

Dann lass dir auch jeweils die Vorgehensweise erläutern

o.s.t.

 
Letztlich ist auch der Entscheid wichtig, welche Festnetznummer beibehalten werden soll, ausser Ihr macht einen ISDN-Anschluss daraus, wo beide ihre bestehende Nummern als MSNs (vermutlich aber immer noch selbe Vorwahl nötig, z.B. beide 041, Luzern und nicht der eine 044, Zürich und der andere 061, Basel) einbringen können. Sinnvolles Kriterium: Wer hat den grösseren Bekanntenkreis, der wegen der neuen Telefonnummer angeschrieben werden muss?

Ansonsten Kündigungsfrist derjenigen Nummer, die aufgegeben wird, solange nutzen, sich die Anrufe mit *21# auf die künfig verbleibende Nummer umleiten zu lassen (=Bekannte haben eine Übergangsfrist, wo noch beide Nummern funktionieren). => Von dem her also keinen Stress aufbauen...

 
Also mein Plan wäre natürlich alle Sunrise dinge zu Künden, nur eben kann ich ohne Rücksicht auf die Kündigungsfrist dies machen da es sich um ein Ausserordentliches Erreignis handelt, oder zählt ein Umzug/Wohnungszusammenlegung nicht als ausserordentlicher Kündigungsgrund ?

 
oder zählt ein Umzug/Wohnungszusammenlegung nicht als ausserordentlicher Kündigungsgrund ?
Kaum - dein Beziehungsstatus ist ja nicht Problem des Providers. Aber mal anzufragen ob man sich trotzdem kulant zeigt, kostet ja nix (oder nur ein bisschen Zeit) - kündigen kannst du sicher ausserterminlich, es ist nur die Frage wieviel du vom noch nicht bezahlten Abobetrag bezahlen musst.
 
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