Bakom darf Wohnungen ohne richterlichen Beschluss durchsuchen.
90 Antworten22'567 AufrufeGestartet von Noel ·
frantic2'985 Beiträge
bearbeitet #21
Bei mir hat nach einem Umzug mal ein sehr hartnäckiger Billag-Sheriff zu unterschiedlichsten Uhrzeiten geläutet. Bis ich ihm mal erklärt habe, dass ich unter der alten Adresse gemeldet war, und auch vorgängig per Website meinen Umzug an die neue Adresse gemeldet habe, und dass die Rechnungen auch hier ankommen.
Er wollte reinkommen, die alte Adresse und eine Unterschrift auf einem Formular haben. Dann hab ich im gesagt, dass er sich gefälligst mit seinem Auftraggeber kurzschliessen soll, und von mir gar nichts weiter bekommen wird. Höchstens einen Rüffel, wenn er mich als zahlenden Kunden jetzt nicht in Ruhe lasse.
Er wollte reinkommen, die alte Adresse und eine Unterschrift auf einem Formular haben. Dann hab ich im gesagt, dass er sich gefälligst mit seinem Auftraggeber kurzschliessen soll, und von mir gar nichts weiter bekommen wird. Höchstens einen Rüffel, wenn er mich als zahlenden Kunden jetzt nicht in Ruhe lasse.
unschuldig26 Beiträge
Zitat aus dem Bericht: "Der Bakom-Direktor kann eine Durchsuchung mit seiner Unterschrift anordnen."
Ich kann auch alles möglich mit meiner Unterschrift anordnen, ob das allerdings rechtlich Bestand hat, steht auf einem ganz anderen Blatt...
Ich zweifle daran, dass ein BAKOM-Direktor tatsächlich dieselben rechtlichen Befugnisse hat wie ein Richter.
Schade, dass der PCTipp hierzu keine weiterführenden Infos liefert.
Lieber RogerH
Ich muss dich dich leider enttäuschen. Ich bin dieser Mann der im PC-Tipp erwähnt wird. Es ist noch viel schlimmer. Es braucht keinen Richter. Kein Bakom Direktor. (Die heisst übrigens Nacy Wayland Biegler) Die hat den Hausdursuchungsbefehl unterschrieben. Aber gemäss Verwaltungsstrafrecht Art. 48 Abs. 4 kann der untersuchende Beamte von sich aus eine Hausdurchsuchung anordnen und durchführen...
Mehr infos unter strafprozess.ch ... BV.2013.17 übel... und ich habe kein Digital TV...
PlasmaP784 Beiträge
Wenn A. gemäss Protokoll bestätigte, einen PC mit Internet sowie ein Smartphone zu besitzen ist der Fall sonnenklar:
100% Billag pflichtig.
Da brauchts keine Hausdurchsuchung, keine Nachfrage bei der MFZ-Kontrolle, keine Nachfrage bei Mobilfunk-Providern. A. hat ja schon ausreichend Gründe zu Protokoll gegeben.
Auszug aus Billag-FAQ:
100% Billag pflichtig.
Da brauchts keine Hausdurchsuchung, keine Nachfrage bei der MFZ-Kontrolle, keine Nachfrage bei Mobilfunk-Providern. A. hat ja schon ausreichend Gründe zu Protokoll gegeben.
Auszug aus Billag-FAQ:
Gemeint sind alle Geräte, mit denen es technisch möglich ist, Radio- und/oder TV-Programme zu empfangen. Neben Radio und TV fallen darunter auch multifunktionale Geräte (bspw. Computer oder Handy).
unschuldig26 Beiträge
Aus dem bericht vom pctipp.ch "Zattoo muss Bakom Auskunft geben" geht hervor, dass das Bakom Wohnungen ohne richterlichen Beschluss durchsuchen darf. Eine Unterschrift vom Chef reicht da schon aus! Ich finde es schon bedenklich wenn Firmen sich schon selber solche Beschlüsse erteilen dürfen.Hallo Noel, Das bin ich. Vgl. (BV.2013.17) und Strafprozess.ch "dawn raid nach übertretungsverdacht" ... Es braucht gemäss Verwaltungsstrafrecht (VstrR) Art. 48 Abs.4 nicht einmal einen richterlichen Beschluss noch die Verfügung des Direktors des Bundesamtes. Der untersuchende Beamte kann von sich aus (ohne konkreten Verdacht) eine Hausdurchsuchung anordnen und durchführen. Das ist im krassen Gegensatz zur Bundesverfassung Art. 5 Art 13. EMRK Art 8. SPO Art 3 a b d ... Die kamen um 7 Uhr morgens zu viert mit einem Überfallkommando der Kantonspolizei.. Kampfstiefel Knarren... volles Programm. Schlimmer als im Film. Und der untersuchende Beamte hat hat in meinem Schlafzimmer fotografiert!! ..festgestellt, dass ich kein TV besitze kein Radio und kein Digital TV... aber PC und Telefon...
Der Ganze Bericht findet ihr hier:
http://www.pctipp.ch/news/gesellschaft/artikel/billag-zattoo-muss-bakom-auskunft-geben-69982/
PlasmaP784 Beiträge
Das "Überfallkommando der Kantonspolizei" durchsuchte die Wohnung, obwohl A. schon beim ersten Besuch des Billag-Kontrolleurs den PC/Internet und Smartphone zu Protokoll gab, sich also damit schon 100% Billag pflichtig bekannte?
Etwa nur weil A. sich weigerte, den Kontrolleur in seine Wohnung zu lassen?
Wenn A. keinerlei Billag pflichtige Geräte angegeben hätte, der Kontrolleur aber einen Verdacht sah, würde ich die Hausdurchsuchung noch eher verstehen. Aber so?
Ein Kontrolleur der Billag AG besuchte A. am 27. November 2012, 19.55 Uhr, wobei er nicht in die Wohnung gelassen wurde. Gemäss Protokoll bestätigte A. dabei im Gespräch, einen PC mit Internet sowie ein Smartphone zu besitzen. Der Kontrolleur sah durch die offene Wohnungstür zwei FlachbildschirmeWeshalb sollte dann eine Hausdurchsuchung noch nötig sein?
Etwa nur weil A. sich weigerte, den Kontrolleur in seine Wohnung zu lassen?
Wenn A. keinerlei Billag pflichtige Geräte angegeben hätte, der Kontrolleur aber einen Verdacht sah, würde ich die Hausdurchsuchung noch eher verstehen. Aber so?
unschuldig26 Beiträge
Wenn A. gemäss Protokoll bestätigte, einen PC mit Internet sowie ein Smartphone zu besitzen ist der Fall sonnenklar:Hallo PlasmaP, ich bin dieser A. Dieses Protokoll, dass ich leider noch nie gesehen habe stammt von einer Person die nicht bei Billag arbeitet. Er hat Hausfriedensbruch begangen und hat mich bedroht. Ich konnte ihn nur durch die Polizei zum verlassen des Gebäudes veranlassen. Er ist dann davongeranntet bevor ich seinen Ausweis sehen konnte. Und ich habe niemals bestätigt, dass ich einen PC oder Handy habe. Aber ja klar habe ich einen PC sonst könnte ich ja dies nicht schreiben. Aber dass mein PC Radio 24 empfangen kann habe ich nicht gewusst. Ich brauche ihn zum arbeiten. Ich habe kein TV kein Radio und kein Digital TV Abo. Darum muss ich dir widersprechen; dieser Fall ist überhabt nicht sonnenklar. Schau auf strafprozess.ch und (BV.2013.17) ... Die Hausdurchsuchung war illegal und ganz klar gegen die Bundesvefassung. Und die Kantonspolizei mit einem Übefallkommando war nicht gerade zimperlich.....
100% Billag pflichtig.
Da brauchts keine Hausdurchsuchung, keine Nachfrage bei der MFZ-Kontrolle, keine Nachfrage bei Mobilfunk-Providern. A. hat ja schon ausreichend Gründe zu Protokoll gegeben.
Auszug aus Billag-FAQ:
unschuldig26 Beiträge
Das "Überfallkommando der Kantonspolizei" durchsuchte die Wohnung, obwohl A. schon beim ersten Besuch des Billag-Kontrolleurs den PC/Internet und Smartphone zu Protokoll gab, sich also damit schon 100% Billag pflichtig bekannte?Hallo PlasmaP,
Weshalb sollte dann eine Hausdurchsuchung noch nötig sein?
Etwa nur weil A. sich weigerte, den Kontrolleur in seine Wohnung zu lassen?
Wenn A. keinerlei Billag pflichtige Geräte angegeben hätte, der Kontrolleur aber einen Verdacht sah, würde ich die Hausdurchsuchung noch eher verstehen. Aber so?
ich habe niemals zu Protokoll gegeben, dass ich PC und Smartphone besitze. Das habe ich mehrmals schriftlich und mündlich beim Bundesamt für Kommunikation versucht klarzustellen. Ich habe alle Dokumente vor mir...
Und ich würde niemals jemanden in meine Wohnung lassen. Das ist mein Recht und das garantiert mir die Schweizerische Bundesvefassung Art. 13 sowie die EMRK Art 8.
Zu den Geräten soviel: das Problem ist, dass das RTVG (Gesetz) scheribt, Ein zum Radioempfange geeignetes Gerät ist Gebühren und Meldepflichtig [abgekürzt].. und der Bundesrat regelt, welche Geräte als zum Empfang geeignet gelten.
Und dann steht in der RTVV (Verordnung) welche das sind: u.a. DVD-Player, MP3-Player... ähhhmm??
Aber eigentlich geht es gar nicht mehr um das Radio oder nicht. Es geht darum, dass ein kleiner Beamter die Macht bekommt gegen alle Grundsätze des Schweizerischen Rechtsstaates zu verstossen. Gegen die Verfassung.
Das Problem ist das Bundesverwaltungsstrafrecht VsrtR. Das gibt einem kleinen Beamten mehr Macht als dem Bundesrat und einem Bundesrichter.
Vrgl. strafprozess.ch und (BV.2013.17)
GG
unschuldig26 Beiträge
Zitat aus dem Bericht: "Der Bakom-Direktor kann eine Durchsuchung mit seiner Unterschrift anordnen."Hallo RogerH, leider stand im PCTipp und Tagi etc. nur ein kleiner Teil der Geschichte. Wenn es dich interessiert schau unter strafrpozess.ch und (BV.2013.17). Das Problem ist das Verwaltungsstrafrecht VstrR das einem kleinen Beamten die Macht gibt über dem Gesetz zu stehen (VstrR. Art. 48 Abs.2).... übrigens, ich bin dieser A.
Ich kann auch alles möglich mit meiner Unterschrift anordnen, ob das allerdings rechtlich Bestand hat, steht auf einem ganz anderen Blatt...
Ich zweifle daran, dass ein BAKOM-Direktor tatsächlich dieselben rechtlichen Befugnisse hat wie ein Richter.
Schade, dass der PCTipp hierzu keine weiterführenden Infos liefert.
PlasmaP784 Beiträge
Du schreibst unter anderem:
Dann müssten wir auch nicht erst die Voraussetzungen mit Hausdurchsuchungen kontrollieren. Die paar Einzelfälle, die wirklich nicht Billag pflichtig wären, könnten sich entsprechend melden. All die bisher schon Befreiten (EL-Bezüger oder in erheblichem Mass pflegebedürftig in Pflegeheim) könnten ebenso weiterhin befreit bleiben. So wie gewisse Leute heute schon keine Kirchensteuer bezahlen oder keine Feuerwehrabgaben.
Wie Du selber im letzten Beitrag erwähnst, geht es Dir aber anscheinend gar nicht nur um die Billag, sondern
...Da heute per Definition sowieso jeder Haushalt durch irgendein vorhandenes Gerät Billag pflichtig ist, sollte man meiner persönlichen Meinung nach aufhören einen derart aufgeblähten Verwaltungs-Apparat samt Hilfssheriffs zu betreiben. Die Radio- und TV-Gebühren könnte man ganz einfach auf der Steuerrrechnung aufführen. Dort wo schon andere Gebühren wie z.B. für Feuerwehr oder Kirche stehen. Natürlich neu pro Person (mit geringerem Betrag als heute) und nicht mehr pro Haushalt.
Aber eigentlich geht es gar nicht mehr um das Radio oder nicht. Es geht darum, dass ein kleiner Beamter die Macht bekommt gegen alle Grundsätze des Schweizerischen Rechtsstaates zu verstossen. Gegen die Verfassung.
...
Dann müssten wir auch nicht erst die Voraussetzungen mit Hausdurchsuchungen kontrollieren. Die paar Einzelfälle, die wirklich nicht Billag pflichtig wären, könnten sich entsprechend melden. All die bisher schon Befreiten (EL-Bezüger oder in erheblichem Mass pflegebedürftig in Pflegeheim) könnten ebenso weiterhin befreit bleiben. So wie gewisse Leute heute schon keine Kirchensteuer bezahlen oder keine Feuerwehrabgaben.
Wie Du selber im letzten Beitrag erwähnst, geht es Dir aber anscheinend gar nicht nur um die Billag, sondern
...Das Problem ist das Verwaltungsstrafrecht VstrR das einem kleinen Beamten die Macht gibt über dem Gesetz zu stehen (VstrR. Art. 48 Abs.2)Dieses Problem kannst Du nur auf eine Art lösen: Politisch aktiv werden.
AndreS658 Beiträge
bearbeitet #30
...
PlasmaP784 Beiträge
bearbeitet #31
Eben fand ich in der bundesrätlichen Antwort vom 12.2.2014 zur Interpellation "Verletzung verfasssungsmässiger Rechte durch Verwaltungsbeamte und Billag-Kontrolleure bei Hausdurchsuchungen" folgende 3. Antwort:
Zur Frage 3Interessant auch die 6. Antwort auf die Frage "Wie hoch sind die Erträge, welche aus besagten Verfolgungen resultieren?"
Für die Durchsetzung von verwaltungsrechtlichen Pflichten - und dazu zählt die Melde- und Gebührenpflicht im Rundfunkbereich - stehen den zuständigen Behörden der Bundesverwaltung strafprozessuale Mittel zur Verfügung, welche das VStrR umschreibt. Eine dieser Massnahmen ist die Hausdurchsuchung, welche nach Massgabe der Artikel 45, 48 und 49 VStrR erfolgt. Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) kommt bei der Durchsetzung der rundfunkrechtlichen Melde- und Gebührenpflicht nicht zum Zug. Die Praxis steht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und ist durch mehrjährige Rechtsprechung erhärtet.
Richtig ist, dass das BAKOM in den Jahren 2008 bis 2012 pro Jahr durchschnittlich 2'500 Verwaltungsstrafverfahren wegen Widerhandlungen gegen die Melde- und Gebührenpflicht erledigt hat. Die Fallzahl schwankte von Jahr zu Jahr. Die Anzahl der dafür im BAKOM tätigen untersuchenden Beamten ist seit dem Jahr 1998 konstant und beträgt sieben Mitarbeitende. Die fakturierten Bussgelder pro Jahr belaufen sich im Durchschnitt auf rund 380'000 Franken. Nicht die Erträge an sich stehen dabei im Vordergrund, sondern die präventive Wirkung der abgeschlossenen Verfahren zur Durchsetzung der Meldepflicht.
unschuldig26 Beiträge
Du schreibst unter anderem:Ganz genau. Jeder der elektrisches Licht hat ist gebührenpflichtig. Was im RTVG und RTVV und in dem Infoblatt steht kann man zusammenfassen mit: Alles ist ein Radio... Also ist doch alles klar. Jeder MUSS zahlen. Das heisst die Billag braucht es gar nicht mehr. Soll doch das Steueramt eine kleine Spassgebühr einziehen. ... Jetzt habe ich noch etwas gefunden dass ich letztes Jahr auf dem Legal-Blog gepostet habe:
Da heute per Definition sowieso jeder Haushalt durch irgendein vorhandenes Gerät Billag pflichtig ist, sollte man meiner persönlichen Meinung nach aufhören einen derart aufgeblähten Verwaltungs-Apparat samt Hilfssheriffs zu betreiben. Die Radio- und TV-Gebühren könnte man ganz einfach auf der Steuerrrechnung aufführen. Dort wo schon andere Gebühren wie z.B. für Feuerwehr oder Kirche stehen. Natürlich neu pro Person (mit geringerem Betrag als heute) und nicht mehr pro Haushalt.
Dann müssten wir auch nicht erst die Voraussetzungen mit Hausdurchsuchungen kontrollieren. Die paar Einzelfälle, die wirklich nicht Billag pflichtig wären, könnten sich entsprechend melden. All die bisher schon Befreiten (EL-Bezüger oder in erheblichem Mass pflegebedürftig in Pflegeheim) könnten ebenso weiterhin befreit bleiben. So wie gewisse Leute heute schon keine Kirchensteuer bezahlen oder keine Feuerwehrabgaben.
Wie Du selber im letzten Beitrag erwähnst, geht es Dir aber anscheinend gar nicht nur um die Billag, sondern
Dieses Problem kannst Du nur auf eine Art lösen: Politisch aktiv werden.
Das ist von der Billag: "Es kommt nicht darauf an, welche Programme Sie empfangen [..] Die Gebührenpflicht besteht auch, wenn Sie ausschliesslich ausländische Sender empfangen [..]
Die Gebührenpflicht besteht auch dann, wenn Ihnen die Programme nicht gefallen."
...ok dann zahl ich halt und les ein Buch...
Ja politisch und auf der Gesetzesebene müsste sich was ändern. Aber es gibt zu viele Leute die von diesem sinnlosen Billag-Monster profitieren...
gg
unschuldig26 Beiträge
Seit die neue Strafprozessordnung (StPO) am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, muss man solche Aktionen über sich ergehen lassen.Ja genau nach dem tollen neuen Bundesgesetz ist tatsächlich ALLES möglich. TOTALE willkür. Bis vor 1-2 Jahren galt noch das gute alte Gesetz. Nach diesem wurden dem Bürger tatsächlich umfangreiche Rechte zugestanden... ...Stpo ZH 1919...
Wenn die Polizei vor der Türe steht, hat man keine Chancen mehr, etwas gegen eine gegebenenfalls anstehende Hausdurchsuchung zu tun.
Man darf allerdings trotzdem der Durchsuchung nicht einfach zustimmen, sondern muss diese formell vor Zeugen ablehnen.
Während der Durchsuchung muss man eingezogene oder beschädigte Gegenstände festhalten (mit guten Fotos) und quittieren lassen.
Natürlich darf man auch hierbei keine Gegenstände freiwillig mitgeben oder der Mitnahme zustimmen, will man diese jemals wieder sehen.
Zufallsfunde, die nichts mit dem eigentlichen Grund für die Durchsuchung zu tun haben, dürfen ausgewertet werden.
Dadurch können gegebenenfalls auch die Kosten auf die Zielperson abgewälzt werden.
Privatsphäre war gestern, nicht nur online, sondern auch im realen Leben.
Als die kantonalen Stpos abgeschafft wurden und man eine universelle Bundes Stpo erlassen hat, hat man diese bei der Gelegenheit gleich total auf den Kopf gestellt: aus einer Hausdurchsuchung die NUR bei Gefahr im Verzug möglich war (also bei schweren Straftätern die gerade jemanden entführt haben) wurde ein "wir können jede Wohnung durchsuchen wann immer es uns passt" ...
unschuldig26 Beiträge
Ja genau nach dem tollen neuen Bundesgesetz ist tatsächlich ALLES möglich. TOTALE willkür. Bis vor 1-2 Jahren galt noch das gute alte Gesetz. Nach diesem wurden dem Bürger tatsächlich umfangreiche Rechte zugestanden... ...Stpo ZH 1919...Und zur Hausdurchsuchung: Bei mir ist das so abgelaufen. Es war 7 Uhr morgens. Ich noch im Tiefschaf. Da hat es am meiner Wohnungstüre geklingelt. Das war sehr ungewöhnlich, denn niemand der mich kennt würde es wagen mich zu dieser Unzeit aufzuwecken. Ich bin im 5. Stock und die Türe zum Gebäude ist verschlossen... Ich war immer noch im Bett... und die haben nicht aufgehört zu ..zuuut tuuut ... klopf. die haben mit den Fäusten an meine Türe geschlagen. Nach ca. 30. min. dauerläuten (ja klar du Vollidiot mach doch nicht die Türe auf) hab ich den Fehler gemacht. Vier Polizisten der Kantonspolizei haben mir mit Kampfstiefeln die Türe aufgetreten. 2 Männer haben mich sofort an den Händen gepackt und festgehalten. Niemand hat sich ausgewiesen. Ich hatte keine Ahnung um was es geht ich hatte Todesangst. Irgendetwas von Polizei und Ausweisen haben die gesagt....Dann haben sie mich aufs Sofa gezwungen und 2 Polizisten mit Kampfstiefeln und Knarre haben mich bewacht, während der untersuchende Beamte des Bundesamtes für Kommunikation genüsslich meine ganze Wohnung fotografierte. Er war sogar in meinem Schlafzimmer und hat fotografiert! Ich durfte mich immer noch nicht bewegen. Meine Digi war grad da und wollte die ganze Situation auch fotografieren... dann hat mich der Polizist sofort wieder am Arm gepackt... ich darf nicht fotografieren. Dann habe ich irgendwie rumgeflucht. Und es wurde mir verboten Beleidigungen auszusprechen. (in meiner Wohnung...)
Als die kantonalen Stpos abgeschafft wurden und man eine universelle Bundes Stpo erlassen hat, hat man diese bei der Gelegenheit gleich total auf den Kopf gestellt: aus einer Hausdurchsuchung die NUR bei Gefahr im Verzug möglich war (also bei schweren Straftätern die gerade jemanden entführt haben) wurde ein "wir können jede Wohnung durchsuchen wann immer es uns passt" ...
Dann wurde ich gezwungen/genötigt (wenn du nicht unterschreibst dann gehen wir nicht) das Durchsuchungsprotokoll zu unterschreiben inkl. 7 A4 Seiten Gesetzestexte aus der Strafprozessordnung und dem Verwaltungsstrafrecht.
Ich war immer noch in den Unterhosen.
Dann wurde ich freundlicherweise darauf hingewiesen, dass ich 3 Tage Zeit hätte um bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes eine Beschwerde gegen diese Hausdurchsuchung einzureichen...
Ich war totmüde... aber ich konnte danach 2 Tage nicht mehr schlafen. Das war das schlimmste Erlebnis meines Lebens. Das wünsche ich meinem grössten Feind nicht!!
unschuldig26 Beiträge
Eben fand ich in der bundesrätlichen Antwort vom 12.2.2014 zur Interpellation "Verletzung verfasssungsmässiger Rechte durch Verwaltungsbeamte und Billag-Kontrolleure bei Hausdurchsuchungen" folgende 3. Antwort:
Interessant auch die 6. Antwort auf die Frage "Wie hoch sind die Erträge, welche aus besagten Verfolgungen resultieren?"
unschuldig26 Beiträge
Das kann ich dir genau sagen: Der untersuchende Beamte des Bundesamtes für Kommunikation hat 1 Jahr an mir gearbeitet. Seine Dokumente sind wirklich perfekt. Dutzende von Seiten. Jeder Gesetzesartikel. Jedes Wort das ich gesagt habe ist penibel genau dokumentiert.
Im Strafbescheid steht: G. ist der Widerhandlung ...[...]... schuldig. Dann kommen 5 A4 Seiten voll mit Artikeln usw. und dann:
G. wird zu einer Busse von 75.- verurteilt. Und noch die Verfahrenskosten von 300.-
Interessant ist, dass es der Ankläger ist, der untersuchende Beamte und auch der Richter..Und auch das Bakom in Biel und in Zürich. Nur eine Person. ...
Aber ich möchte nochmals sagen, dass ich wirklich keinen TV, Radio oder Digi-TV Abo besitze. Nur zwei PC...
Im Strafbescheid steht: G. ist der Widerhandlung ...[...]... schuldig. Dann kommen 5 A4 Seiten voll mit Artikeln usw. und dann:
G. wird zu einer Busse von 75.- verurteilt. Und noch die Verfahrenskosten von 300.-
Interessant ist, dass es der Ankläger ist, der untersuchende Beamte und auch der Richter..Und auch das Bakom in Biel und in Zürich. Nur eine Person. ...
Aber ich möchte nochmals sagen, dass ich wirklich keinen TV, Radio oder Digi-TV Abo besitze. Nur zwei PC...
Snowman410'415 Beiträge
Aber ich möchte nochmals sagen, dass ich wirklich keinen TV, Radio oder Digi-TV Abo besitze. Nur zwei PC...und natürlich die PCs nicht am Internet angeschlossen sind.
cybi2'842 Beiträge
Und natürlich das Smartphone ohne Internet Abo
hangloose167 Beiträge
Aber ich möchte nochmals sagen, dass ich wirklich keinen TV, Radio oder Digi-TV Abo besitze. Nur zwei PC...
und natürlich die PCs nicht am Internet angeschlossen sind.und hat auch kein Auto.
Die Kosten finde ich eigentlich noch Human, für den Polizeieinsatz und 1Jahr Arbeit.
AndreS658 Beiträge
bearbeitet #40
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