Richterin verlangt Windows 10 Downgrade

habe  immer noch auf allen Rechnern  Win 7...!

habe das Upgrade von Anfang an  blockiert..!

!!!!......Vermutlich ein  1. April  Scherz .....!!!!

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke, Microsoft wird da bestimmt Berufung einlegen, denn aus meiner Sicht schiesst diese Richterin auch komplett am Ziel vorbei. Im Grundsatz ist doch gegen ein kostenloses Update nichts einzuwenden, aber in diesem Fall wäre folgendes sinnvoll:

- kein "Patch" via Windows Update verteilen - bewusst etwas explizit downloaden und doppelklicken müssen, wer Interesse hat

- gewisse Datenschutzauflagen stellen, z.B. dass die Express-Einstellungen auf minimales Heraustelefonieren voreingestellt werden müssen

- Downgrade-Möglichkeit nur dort verlangen, wo dies technisch (=nur im Fall echter In-Place-Migration aus Windows 7 und 8.1 heraus) noch möglich ist, meinetwegen aber dort die aktuell berühmten 30 Tage auf unbefristet setzen.

- dafür lieber Verpflichtungen für Treiber-Unterstützung älterer Peripherie verlangen

 
*smeil* Ja stimm, ein guter "April fool"... ;-)

Wobei in der amerikanischen Rechtssprechung solche Dinge tatsächlich nicht total unmöglich wären...

Aber stimmt schon: So etwas von Microsoft zu verlangen würde schlussendlich das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzen. Oder anders herum: Auch Strafen müssen zumutbar sein...

 
dachte chip.de würde mal wieder ein reisserischen Titel für ihre News verwenden und am Ende wärs dann doch wieder nur gerede wie so oft...

aber in USA sind schon viele witzige Dinge passiert die haben ja eh ein Problem mit ihrem System, wie eine Frau die in MC Donalds ein zu heisses Getränk erhielt und daraufhin glaub zig Millionen bekommen hatte, seit dem steht auf jedem heissen Getränkt eine Warnung drauf  :rolleyes:  

 
Aber stimmt schon: So etwas von Microsoft zu verlangen würde schlussendlich das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzen. Oder anders herum: Auch Strafen müssen zumutbar sein...


Ja, guter April-Scherz.

Aber in den USA stelle ich absolut in Frage, ob es da überhaupt ein Verhältnismässigkeitsprinzip gibt. Man hat nicht immer den Eindruck. Sie scheinen da zumindest eine andere Definition oder Auslegung davon zu haben, als in unseren Gefilden üblich.