Untenstehendes Mail, welches ich von meinem Kabelnetzbetreiber erhalten habe. Erfreut bin ich, dass keine weiteren analogen Programme mehr aufgeschalten werden. Andererseits aber entäuscht, dass U1TV sicher bis zum Ende der analogen Übertragung (2016 ???) bei der intergga erhalten bleibt falls es diesen Sender dann noch gibt.
Es ist ja schon ärgerlich genug, dass ich mit meinen Billag-Gebühren diesen Sender unterstützen muss:
Billag - FAQ - man beachte die Formulierung "gemäss ihrer Konsession einen Leistungsauftrag zu erfüllen haben"..... - wurde dies nicht gerade vom Bundesverwaltungsgericht negativ beantwortet...!!!!!!!
Sehr geehrter Herr xy
Wie Sie richtig erwähnen, ist das BAKOM nach eingehender Prüfung im Dezember zum Schluss gekommen, dass der TV-Sender U1 die Voraussetzungen für eine Verbreitungspflicht nicht erfülle, was die Cablecom umgehend dazu bewog, zu kommunizieren, dass der Sender aus dem analogen Angebot entfernt würde. Wie Sie sicher ebenfalls wissen, erliess kurz darauf das Bundesverwaltungsgericht in einer superprovisorischen Verfügung, dass U1 analog vorläufig nicht abgeschaltet werden darf. Ob der Sender nun definitiv analog abgeschaltet werden könnte, wird nach der Anhörung vom 7. Januar 2008 entschieden. Daher kann auch die interGGA AG zum heutigen Zeitpunkt noch keine diesbezügliche Stellungnahme abgeben.
Die interGGA AG verfügt übrigens über eine eigene Unternehmensstrategie bzw. -politik, die durchaus von derer anderer Kabelnetzunternehmen, wie beispielsweise Cablecom, abweichen kann (z. B. kein Set-Top-Boxen Diktat, keine zus. Gebühren für "free-to-air Programme" u. a.). Dies trifft auch für Entscheide betr. Auf-/Abschaltung von analogen Programmen zu. Diesbezüglich vertritt die interGGA AG folgende Grundsätze, zu der sie sich übrigens auch gegenüber ihren Vertragspartnern/Signalbezügern verpflichtet hat: Es werden
keine neuen Analog-Programme mehr aufgeschaltet; das
bestehende Analogangebot wird so lange wie möglich beibehalten (Gründe für eine Abschaltung könnten z. B. Kapazitätsengpässe oder technische Gründe sein);
ein abzuschaltendes analoges Programm muss digital verfügbar sein; u. a. Der Entscheid, ob ein analoges Programm abgeschaltet wird, obliegt dem Verwaltungsrat.
Für die Aufschaltung neuer (digitaler) Programme gelten ebenfalls gewisse Grundsätze. Entscheide, ob bestimmte Programme aufgeschaltet werden, liegen für unseren Netzverbund grundsätzlich beim Verwaltungsrat der interGGA AG. Da wir die digitale Aufbereitung jedoch mit unserem Partner GGA Pratteln zusammen betreiben, entscheidet über die def. Aufschaltung auch die Koordinations-Kommission, ein überregionales Gremium, in welchem Vertreter beider Netze paritätisch über die Aufschaltung beschliessen.
Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen Ihre Fragen beantworten konnte.
Bei weiteren Unklarheiten stehen wir selbstverständlich gerne zu Ihrer Verfügung.
Mit freundlichem Gruss
Beatrix Zimmerli
Geschäftsführerin
interGGA AG
Kabel-Kommunikation
Pfeffingerstrasse 3
CH-4153 Reinach
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