Beschwerde abgewiesen
Das Bakom hat eine Beschwerde der Stiftung für Konsumentenschutz gegen Cablecom abgewiesen. Die Nachfrage am Markt bestimme die Qualität, heisst es in der Begründung. Die Konsumentenschützer sind enttäuscht.
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) stelle sich auf den Standpunkt, dass es der Markt schon richten werde, teilte die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) mit. Damit mache es sich das Bundesamt leicht und lasse die Konsumentinnen und Konsumenten im Regen stehen. In seiner Antwort schleiche sich die Behörde aus ihrer Verantwortung.
Entnervt hätten sich in den letzten Wochen und Monaten unzählige Cablecom-Kunden an die SKS gewandt, schreibt die Stiftung weiter. Die meisten Klagen betrafen das Digital-Phone-Angebot des Kabelnetzbetreibers.
Viele Konsumenten hätten wochenlang auf einen Anschluss warten müssen. Bei anderen habe der Anschluss gar nicht oder nicht korrekt funktioniert, schreibt die SKS weiter. Cablecom habe die nicht erbrachten Leistungen aber trotzdem in Rechnung gestellt. Die SKS reichte deshalb Anfang Februar beim Bakom Beschwerde ein.
Konzessions-Überprüfung verlangt
Die Stiftung verlangte vom Bakom, die Konzession von Cablecom zu überprüfen. Aus Sicht der SKS verletze die Cablecom die Konzession, weil das Unternehmen «nicht über die notwendigen technischen Fähigkeiten verfügt, um dem Gesetz entsprechende zuverlässige Fernmeldedienste anzubieten».
Die SKS sei nun über die Antwort des Bakom enttäuscht. Den meisten Cablecom-Kunden bleibe nämlich gar keine Wahl. Sie müssten die Leistungen bezahlen - «egal ob diese funktionierten, tot oder halbtot» seien. So wollten es die einseitig zu Ungunsten der Kundschaft verfassten allgemeinen Geschäftsbedingungen von Cablecom.
Das Bakom hat eine Beschwerde der Stiftung für Konsumentenschutz gegen Cablecom abgewiesen. Die Nachfrage am Markt bestimme die Qualität, heisst es in der Begründung. Die Konsumentenschützer sind enttäuscht.
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) stelle sich auf den Standpunkt, dass es der Markt schon richten werde, teilte die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) mit. Damit mache es sich das Bundesamt leicht und lasse die Konsumentinnen und Konsumenten im Regen stehen. In seiner Antwort schleiche sich die Behörde aus ihrer Verantwortung.
Entnervt hätten sich in den letzten Wochen und Monaten unzählige Cablecom-Kunden an die SKS gewandt, schreibt die Stiftung weiter. Die meisten Klagen betrafen das Digital-Phone-Angebot des Kabelnetzbetreibers.
Viele Konsumenten hätten wochenlang auf einen Anschluss warten müssen. Bei anderen habe der Anschluss gar nicht oder nicht korrekt funktioniert, schreibt die SKS weiter. Cablecom habe die nicht erbrachten Leistungen aber trotzdem in Rechnung gestellt. Die SKS reichte deshalb Anfang Februar beim Bakom Beschwerde ein.
Konzessions-Überprüfung verlangt
Die Stiftung verlangte vom Bakom, die Konzession von Cablecom zu überprüfen. Aus Sicht der SKS verletze die Cablecom die Konzession, weil das Unternehmen «nicht über die notwendigen technischen Fähigkeiten verfügt, um dem Gesetz entsprechende zuverlässige Fernmeldedienste anzubieten».
Die SKS sei nun über die Antwort des Bakom enttäuscht. Den meisten Cablecom-Kunden bleibe nämlich gar keine Wahl. Sie müssten die Leistungen bezahlen - «egal ob diese funktionierten, tot oder halbtot» seien. So wollten es die einseitig zu Ungunsten der Kundschaft verfassten allgemeinen Geschäftsbedingungen von Cablecom.