Serafe: was die Abgabe kostet und wer befreit wird
Was die Radio- und Fernsehabgabe je Haushalt kostet, wann sie auf 312 Franken sinkt, wer befreit wird und warum ein leerer Fernsehschrank nichts nützt.
Redaktionnachgeführt 8 Min. Lesezeit

Die Rechnung liegt auf dem Tisch: 335 Franken für ein Jahr Radio und Fernsehen, obwohl im Haushalt seit zwei Jahren kein Fernseher steht. Der Reflex, sich bei der Serafe abzumelden, geht ins Leere — anmelden muss sich niemand, abmelden kann sich fast niemand. Was du wissen musst, ist etwas anderes: wie hoch die Abgabe ist, wann sie sinkt, und welche drei Ausnahmen es tatsächlich gibt.
Kurzantwort
- Die Abgabe beträgt 335 Franken je Privathaushalt und Jahr und 670 Franken je Kollektivhaushalt (Art. 57 RTVV). Stand August 2026.
- Ab dem 1. Januar 2027 sinkt sie auf 312 Franken, ab 2029 auf 300 Franken. Das hat der Bundesrat im Juni 2024 als Gegenprojekt zur SRG-Initiative beschlossen.
- Sie ist geräteunabhängig. Kein Fernseher, plombierter Kabelanschluss, nur ausländische Programme: alles ändert nichts.
- Befreit werden nur drei Gruppen: Haushalte mit Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV, Diplomatenhaushalte und taubblinde Personen. Sozialhilfe gehört nicht dazu.
- Alle Volljährigen im Haushalt haften solidarisch. Wer auf der Rechnung steht, kann für den ganzen Betrag belangt werden.
Was die Abgabe kostet und wann sie sinkt
Die Höhe legt der Bundesrat fest, nicht die Serafe. Sie steht in Artikel 57 der Radio- und Fernsehverordnung und gilt seit dem 1. Januar 2021 unverändert.
| Haushaltsart | heute | ab 1.1.2027 | ab 2029 |
|---|---|---|---|
| Privathaushalt | 335 Fr. | 312 Fr. | 300 Fr. |
| Kollektivhaushalt (Heim, Internat, Anstalt) | 670 Fr. | — | 600 Fr. |
Der Zwischenschritt für Kollektivhaushalte auf 2027 ist im Faktenblatt des UVEK nicht beziffert; belegt sind dort die heutigen 670 Franken und die 600 Franken ab 2029. Eine Zahl dazwischen steht hier deshalb nicht.
Zur Einordnung: Seit Einführung des heutigen Systems 2019 ist die Abgabe von 365 auf 335 Franken gesunken, und mit den beiden beschlossenen Schritten landet sie 2029 bei 300 Franken. Die Volksinitiative «200 Franken sind genug!» wurde am 8. März 2026 abgelehnt; die schrittweise Senkung war das Gegenprojekt des Bundesrats und bleibt bestehen.
Wohin das Geld fliesst, ist ebenfalls dokumentiert. Nach der Staatsrechnung 2024 gingen 1’319 Millionen Franken an die SRG (1’250 Millionen aus der Abgabe plus 69 Millionen Teuerung), 85 Millionen an Lokalradios und Regionalfernsehen und 25 Millionen an Nachrichtenagentur, Nutzungsforschung, Untertitelung und Aufsicht. Finanziert werden damit die SRG und 38 konzessionierte Lokalradios und Regionalfernsehen.
Weshalb ein leerer Fernsehschrank nichts nützt
Bis Ende 2018 gab es eine geräteabhängige Empfangsgebühr, die von der Billag erhoben wurde. Seit dem 1. Januar 2019 ist das anders: Die Abgabe hängt nicht mehr davon ab, ob im Haushalt ein Gerät steht, das Radio- oder Fernsehprogramme empfangen kann.
Das BAKOM beantwortet die üblichen Umgehungsversuche einzeln und immer gleich:
- «Ich habe nur ein Radiogerät.» Eine Reduktion ist gesetzlich nicht vorgesehen.
- «Wir schauen nur ausländische Programme.» Jeder Haushalt zahlt, unabhängig davon, welche Programme konsumiert werden.
- «Ich habe den Kabelanschluss plombieren lassen» oder «die Antenne entfernt». Die Abgabepflicht ist geräteunabhängig.
Anmelden musst du dich übrigens nicht: Jeder Haushalt erhält automatisch eine Rechnung, weil die Serafe die Haushaltsdaten aus den Einwohnerregistern der Gemeinden und Kantone erhält. Umgekehrt heisst das: Wenn du umziehst, dich trennst oder auswanderst, meldest du das dem Einwohneramt, nicht der Serafe.
Die drei Befreiungsgründe, und der eine, den es nicht gibt
| Grund | Rechtsgrundlage | Was gilt |
|---|---|---|
| Jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV | Art. 69b Abs. 1 Bst. a RTVG | Auf Gesuch. Rückwirkend auf den Beginn des Bezugs, höchstens aber fünf Jahre vor Eingang des Gesuchs — und frühestens ab dem 1. Januar 2019 |
| Diplomatenstatus mit Legitimationskarte des EDA | Art. 69b Abs. 1 Bst. b RTVG, Art. 61 Abs. 3 RTVV | Ohne Schweizer Bürgerrecht |
| Taubblindheit | Art. 61 Abs. 4 RTVV | Nur, wenn dem Privathaushalt keine abgabepflichtige Person angehört |
| Sozialhilfe | — | Kein Befreiungsgrund. Die Abgabe ist im Grundbedarf für den Lebensunterhalt enthalten |
Wichtig an Artikel 69b Absatz 2: Erfüllt ein Mitglied des Haushalts die Voraussetzungen, entfällt die Abgabepflicht für alle Mitglieder dieses Haushalts. Die Befreiung ist also keine persönliche, sondern eine Haushaltssache.
Rechnung, Fristen und Solidarhaftung
Die Serafe teilt jeden Haushalt nach dem Zufallsprinzip einer von zwölf Abrechnungsgruppen zu. Wer in der ersten Gruppe ist, bekommt die Jahresrechnung im Januar, wer in der zweiten ist, im Februar, und so weiter. Das erklärt, weshalb im Haus nebenan die Rechnung zu einem anderen Zeitpunkt eintrifft.
- Jahresrechnung: fällig innert 60 Tagen.
- Dreimonatsrechnung: auf Wunsch, fällig innert 30 Tagen. Bei Zustellung in Papierform kommen 2 Franken je Rechnung dazu — bei elektronischer Zustellung, etwa als E-Rechnung, entfällt dieser Zuschlag. Aus 83.75 Franken werden so 85.75 Franken.
- Verjährung: fünf Jahre.
- Mehrwertsteuer: wird auf der Abgabe keine erhoben.
- Ratenzahlung: möglich, direkt mit der Serafe zu vereinbaren.
Auf jeder Rechnung stehen alle volljährigen Mitglieder des Haushalts, und sie haften solidarisch. Die Serafe kann den vollen Betrag von jeder einzelnen Person auf der Rechnung verlangen — insgesamt aber nur einmal. Wie ihr das intern aufteilt, ist Privatsache und interessiert die Erhebungsstelle nicht. Ab vier volljährigen Personen steht im Adressblock nur noch eine Person, ergänzt um den Hinweis «weitere Abgabepflichtige».
Bei Wegzug ins Ausland gibt es Geld zurück: Die Einwohnerkontrolle meldet die Abmeldung, für die Rückerstattung des anteiligen Betrags meldest du der Serafe deine Bankverbindung. ⛔ Wer nur vorübergehend ins Ausland geht und den Wohnsitz behält, bleibt abgabepflichtig. Und im Todesfall der einzigen volljährigen Person im Haushalt haben die Erben Anspruch auf den zu viel bezahlten Teil, weil der Haushalt per letzten Tag des Sterbemonats aufgelöst wird (Art. 69a Abs. 5 RTVG) — dafür braucht die Serafe Erbschein und Bankverbindung.
⚠ Phishing: Das BAKOM warnt ausdrücklich davor, dass Angreifer sich als Serafe ausgeben. Merksatz für den Posteingang: Die Serafe versendet keine E-Mails mit Links, auf denen man Daten eingeben muss, und stellt keine Zahlungsaufforderungen über Bezahl-Apps wie Twint.
Was sich für Unternehmen 2027 und 2028 ändert
Der Vollständigkeit halber, weil viele im Forum ein kleines Unternehmen führen: Heute zahlt jedes mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen ab 500’000 Franken Umsatz. Ab dem 1. Januar 2027 steigt diese Schwelle auf 1,2 Millionen Franken. Rund 65’000 Unternehmen fallen damit weg; abgabepflichtig ist dann noch etwa jedes fünfte statt jedes dritte mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen.
Unabhängig davon kommt eine zweite Änderung: Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 27. November 2024 (9C_19/2024) festgestellt, dass die heutige degressive Tarifstruktur gegen die Rechtsgleichheit verstösst und damit verfassungswidrig ist. Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 die Vernehmlassung zu einer progressiven Tarifstruktur mit 60 Umsatzstufen statt bisher 18 eröffnet; sie soll per 1. Januar 2028 in Kraft treten, und der Gesamtertrag aus der Unternehmensabgabe soll unverändert bei rund 180 Millionen Franken jährlich bleiben.
Was heisst das für dich
Prüf zuerst, ob einer der drei Befreiungsgründe auf deinen Haushalt zutrifft — das ist die einzige Stellschraube, die es gibt. Bei Ergänzungsleistungen lohnt sich das Gesuch auch spät noch, weil bis zu fünf Jahre rückwirkend befreit wird. Danach geht es nur noch um die Zahlungsform: Wer die Rechnung elektronisch bezieht und auf vier Raten umstellt, spart die 2 Franken je Rechnung; wer sie liegen lässt, riskiert eine Betreibung, und zwar gegen irgendein volljähriges Mitglied des Haushalts. Bei einem Umzug, einer Trennung oder einem Wegzug führt der Weg immer über das Einwohneramt, nicht über die Serafe. Und wenn du 2027 eine Rechnung über 335 Franken bekommst, lohnt sich ein zweiter Blick: ab dem 1. Januar 2027 sind es 312.
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Quellen
- BAKOM, Höhe der Abgabe und Rechnungsstellung — 335 Franken je Privathaushalt, zwölf Abrechnungsgruppen, Fälligkeit 60 beziehungsweise 30 Tage, Verjährung fünf Jahre, Solidarhaftung und Adressblock ab vier Personen
- BAKOM, Fragen und Antworten — Geräteunabhängigkeit in allen Varianten, Befreiungsgründe, Sozialhilfe, Zweitwohnsitz und Wochenaufenthalt, Rückerstattung bei Auswanderung und im Todesfall, Ratenzahlung, keine Mehrwertsteuer, 670 Franken für Kollektivhaushalte
- UVEK/BAKOM, Faktenblatt 2 zur SRG-Initiative vom 21. Januar 2026 — Senkung von 365 auf 335, Schritte auf 312 (2027) und 300 (2029), Kollektivhaushalte 600 ab 2029, Umsatzschwelle 1,2 Millionen ab 2027, 65’000 entlastete Unternehmen, Verteilung der Mittel nach Staatsrechnung 2024, 38 konzessionierte Veranstalter
- RTVG, SR 784.40 — Art. 69b Befreiungsgründe und Wirkung auf den ganzen Haushalt, Art. 69a Abs. 5 Auflösung des Haushalts im Todesfall
- RTVV, SR 784.401 — Art. 57 Höhe der Abgabe, Art. 58 Abgabeperiode und Dreimonatsrechnung, Art. 61 Abs. 3 und 4 Diplomaten- und Taubblindenhaushalte
- Serafe AG, Abgabeübersicht — Jahres- und Dreimonatsrechnung mit dem Zuschlag von 2 Franken bei Papierzustellung
- BAKOM, Medienmitteilung vom 19. Juni 2026 — Ablehnung der SRG-Initiative am 8. März 2026, Umsatzschwelle ab 2027, Bundesgerichtsurteil 9C_19/2024, 60 Umsatzstufen ab 2028, rund 180 Millionen Franken Gesamtertrag