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tosci

Administrator
Der ist auch gut! :-) aus blick.ch

BERN ? Dicker Fisch für die Swisscom. Sind die Verträge mit ihren Kunden etwa ungültig?

Eigentlich ging es bei dem Fall vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sargans um einen Web-Dialer, der ohne Wissen des Klägers installierte wurde. Er wollte darum die Rechnung nicht bezahlen und bekam recht.

Gleichzeitig klagte er auch, dass sein Vertrag mit Swisscom Fixnet ungültig sei. Seinen Vertrag, den er mit der Swisscom geschlossen habe, sei im Jahr 2002 ohne seine Einwilligung auf die Tochtergesellschaft übertragen worden. Die Telekomfirma verlange aber in ihren eigenen Allgemeinen Bedingungen eine schriftliche Zustimmung dafür.

Der Kläger bekam auch in diesem Fall recht, da die Swisscom nur mit einem Brief über die Übertragung der Kundenverhältnisse informierte. Will heissen, 3,5 Millionen Festnetz-Kunden besitzen laut Gericht einen ungültigen Vertrag und könnten die Zahlung verweigern.

Allerdings hat die Sache zwei Haken. So handelt es sich um ein erstinstanzliches Urteil, auf das sich nur der Betroffene berufen kann. Und zweitens könnte die Swisscom wegen des ungültigen Vertrags auch ihre Leistungen einstellen und die Anschlüsse abschalten.

 
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