Cablecom erweitert den Info-Kanal
Der Bundesrat hat der Cablecom GmbH erlaubt, die eigenen
Informationskanäle in der Deutschschweiz und im Tessin
auszubauen. Er hat der Kabelnetzbetreiberin eine entsprechende
TV-Konzession erteilt. Um der dominanten Position der Cablecom
als Programmverbreiterin Rechnung zu tragen, werden deren
Veranstaltertätigkeiten auf dem Info-Kanal nur in beschränktem
Umfang zugelassen. Das schreibt das Uvek, das Eidgenössische
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, in
einer Pressemitteilung vom Freitag.
Die Cablecom will auf dem Info-Kanal touristische
Informationen, Hinweise auf kulturelle Veranstaltungen,
Landschaftsbilder, Wetter- und Fahrplaninformationen sowie
Programmhinweise zum eigenen Kabelangebot ausstrahlen. Da
dieses geplante Angebot jenen Spielraum übersteigt, den ihr die
bisherige Weiterverbreitungskonzession gewährt, ist die
Erteilung einer TV-Veranstalterkonzession im Sinne des Radio-
und Fernsehgesetzes (RTVG) eine Voraussetzung dazu.
Der Bundesrat hat dem Gesuch der Cablecom entsprochen, die
Konzession aber strikt auf die erwähnten Inhalte beschränkt.
Damit sollen eine eigentliche Konkurrenzierung der von Cablecom
weiterverbreiteten TV-Veranstalter, eine Wettbewerbsverzerrung
oder eine Gefährdung der Angebots- und Meinungsvielfalt
ausgeschlossen werden.
aus http://www.kleinreport.ch
Der Bundesrat hat der Cablecom GmbH erlaubt, die eigenen
Informationskanäle in der Deutschschweiz und im Tessin
auszubauen. Er hat der Kabelnetzbetreiberin eine entsprechende
TV-Konzession erteilt. Um der dominanten Position der Cablecom
als Programmverbreiterin Rechnung zu tragen, werden deren
Veranstaltertätigkeiten auf dem Info-Kanal nur in beschränktem
Umfang zugelassen. Das schreibt das Uvek, das Eidgenössische
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, in
einer Pressemitteilung vom Freitag.
Die Cablecom will auf dem Info-Kanal touristische
Informationen, Hinweise auf kulturelle Veranstaltungen,
Landschaftsbilder, Wetter- und Fahrplaninformationen sowie
Programmhinweise zum eigenen Kabelangebot ausstrahlen. Da
dieses geplante Angebot jenen Spielraum übersteigt, den ihr die
bisherige Weiterverbreitungskonzession gewährt, ist die
Erteilung einer TV-Veranstalterkonzession im Sinne des Radio-
und Fernsehgesetzes (RTVG) eine Voraussetzung dazu.
Der Bundesrat hat dem Gesuch der Cablecom entsprochen, die
Konzession aber strikt auf die erwähnten Inhalte beschränkt.
Damit sollen eine eigentliche Konkurrenzierung der von Cablecom
weiterverbreiteten TV-Veranstalter, eine Wettbewerbsverzerrung
oder eine Gefährdung der Angebots- und Meinungsvielfalt
ausgeschlossen werden.
aus http://www.kleinreport.ch