Auch Ständeratskommission will Gebühren-Abgabe für alle

roman70

Super-Moderator
01. Jan. 1970
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Künftig sollen alle Radio- und TV-Gebühren bezahlen, unabhängig davon, ob sie ein Radio oder einen Fernseher besitzen. Nach dem Nationalrat hat auch die vorberatende Ständeratskommission einer Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes zugestimmt. Der Bundesrat will mit dem neuen System der Tatsache Rechnung tragen, dass Radio- und TV-Sendungen heute über das Internet auf Computern, Tablets oder Smartphones konsumiert werden können.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerates hiess die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung gut, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Bei den einzelnen Bestimmungen folgte sie mehrheitlich dem Entwurf des Bundesrates.

Förderung neuer Verbreitungstechnologien 
Einige Änderungen hat die KVF jedoch angebracht. So beantragt sie, die Überschüsse aus dem Gebührensplitting für die Aus- und Weiterbildung von Angestellten, sowie zur Förderung neuer Verbreitungstechnologien und digitaler Fernsehproduktionsverfahren zu verwenden. Weiter hat sich die Kommission für eine zusätzliche Bestimmung ausgesprochen, wonach Konzessionen ohne öffentliche Ausschreibung verlängert werden könnten. Dabei würde die bisherige Erfüllung des Leistungsauftrages berücksichtigt.

Ausserdem möchte die Kommission die vom Nationalrat eingefügte fixe Aufteilung der Abgabenanteile (36 Prozent Radio und 64 Prozent Fernsehen) wieder aus dem Gesetz streichen. Sie ist der Meinung, dass sich eine fixe Festschreibung dieser Aufteilung auf Gesetzesstufe in der dynamischen Medienlandschaft als hinderlich erweisen würde.

Knapp abgelehnt hat die Kommission einen Antrag, welcher eine Spanne des Abgabenanteils für private Veranstalter von 4 bis 6 Prozent des Gesamtertrages der Radio- und Fernseh-Abgabe forderte. Die Mehrheit unterstützt den Beschluss des Nationalrates, welcher den Anteil bei 4 bis 5 Prozent festgelegt hat.

Kein Opting-Out 
Über das umstrittene Opting-Out für Haushalte hatte die Ständeratskommission bereits an ihrer letzten Sitzung beraten. Es ging dabei um die Frage, ob Haushalte ohne Empfangsmöglichkeiten von der Abgabe befreit werden können.

Der Nationalrat möchte ein befristetes Opting-Out ermöglichen: Haushalte, die keinen Radio- und Fernsehempfang haben, sollen während fünf Jahren nach der Einführung des neuen Systems von der Abgabe befreit werden können. Die Ständeratskommission lehnte dies jedoch ab.

Im Zusammenhang mit den Beratungen über das Radio- und TV-Gesetz hat die Kommission ausserdem ein Postulat eingereicht. Stimmt der Ständerat zu, muss der Bundesrat die Service-Public-Leistungen der SRG überprüfen und in einem Bericht darstellen. Er soll dabei die Stellung und Funktion privater Rundfunkanbieter berücksichtigen.

Hier: http://www.srgd.ch/index.php?id=2771