Teleboy
Teleboy TV: neues Premium-Abo und neue Live-TV-App für Netflix-Nutzer:innen
Zürich, 14. September 2022 – Der Internet-, Telefonie- und TV-Anbieter Teleboy lanciert ein neues Premium-Abo mit Features wie Full HD und Dolby Digital, 7-Tage-Replay sowie einem 2400-Stunden-Aufnahmespeicher für CHF 14.90 oder als Internet-Kombi für CHF 9.90 im Monat. Für CHF 5.– monatlich gibt es die Zusatzoption, mit der auch dynamischen Werbeblöcke übersprungen werden können. Diese neuen Werbeformen haben Verbreiter und Sender in der Branchenvereinbarung «GT12» beschlossen. Ausserdem lanciert Teleboy eine komplett neue App mit Fokus auf Live-TV als optimale Ergänzung für Nutzer:innen, die dem klassischen TV den Rücken kehren und in Zukunft vor allem Netflix & Co. schauen werden.
Komplettes TV-Erlebnis mit neuem Premium-Abo für CHF 14.90
Zum Start der Umsetzung der neuen Branchenvereinbarung, dem sogenannten «Gemeinsamen Tarif 12 (GT12)», passt Teleboy sein TV-Abo-Angebot an. Statt drei, wird es neu nur noch ein Abo geben, mit dem Kund:innen alle Premium-Funktionen nutzen können. «Wir möchten das TV-Angebot für unsere Nutzer:innen vereinfachen und noch stärker ihren Anforderungen an ein perfektes TV-Erlebnis anpassen», sagt Teleboy-CEO Victor Masopust.
Das neue TV-Abo kann ab dem 4. Oktober 2022 für CHF 14.90 im Monat bestellt werden. In Kombination mit einem Internet-Abo von Teleboy reduziert sich das TV-Abo dauerhaft auf CHF 9.90 monatlich. Bestehende Abo-Kund:innen werden ab diesem Datum mit wenigen Klicks selbständig ihr Abo anpassen können.
TV schauen ohne Werbung: Zusatzoption für CHF 5.–
Mit dem Inkrafttreten der Branchenvereinbarung «GT12» am 4. Oktober 2022 haben sich TV-Streaming-Anbieter, wie Teleboy, verpflichtet, teilnehmende Sender für das auch weiterhin zulässige Überspulen von Werbung bei Replay-TV zu entgelten. Bei rund 20 Sendern von CH Media, ProSiebenSat.1 Media und der RTL Gruppe wird ab diesem Datum sogenannte dynamische Werbung ausgespielt. Diese alternative Werbeform kommt beim Schauen einer Replay-Sendung, beim Abspielen einer laufenden Sendung von Beginn an, bei aufgenommenen Sendungen in den ersten sieben Tagen und beim Pausieren von Live-, Replay- oder aufgenommenen Sendungen zum Zuge.
«Auch wenn die dynamischen Werbeblöcke bedeutend kürzer sind, möchten wir unseren Kund:innen auch weiterhin werbefreies zeitversetztes Fernsehen zu einem attraktiven Preis ermöglichen. Deshalb schaffen wir ein Zusatzangebot, mit dem Kund:innen für CHF 5.– im Monat jegliche Werbeformen auch weiterhin komplett überspringen können. Dieser Betrag wird lediglich einen Teil unserer Zusatzkosten decken können», erläutert Masopust.
Neue App mit Pause- und Restart-Funktion als Ergänzung für Netflix-Nutzer:innen
Mit den Schweizer Fussballern an der kommenden WM mitfiebern oder sich über Aktuelles aus der Region und der Welt informieren: Teleboy bietet neu für Live-Fernsehen eine eigene App mit über 300 Sendern – viele davon in Full HD. «Viele Schweizer:innen nutzen Apps, um live TV zu schauen. Unsere neue Live-App orientiert sich deshalb genau an den Bedürfnissen dieser Nutzer:innen, die ganz einfach gratis live fernsehen möchten – ohne Anmeldung oder Abo», sagt Masopust.
Die App «Teleboy Live» ist auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch ab sofort im App Store von Apple kostenlos verfügbar. Die Apps für Android Mobile und für TV-Geräte folgen in Kürze. Noch in diesem Jahr wird mit einer Zusatzoption das laufende Programm pausiert und auch von vorne abgespielt (Restart) werden können.
Über GT12 (Gemeinsamer Tarif 12) und die Branchenvereinbarung:
Gemäss geltendem Urheberrecht müssen alle TV-Anbieter die Sender für die zeitversetzte Verbreitung ihrer Inhalte entgelten. Der Tarif dafür wird zwischen den Branchenverbänden (Suissedigital und Swissstream) und den Verwertungsgesellschaften (ProLitteris, SSA Société Suisse des Auteurs, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM) ausgehandelt. Die Verwertungsgesellschaften und die Verbreiterverbände haben sich im Juni 2020 auf einen höheren Tarif (Gemeinsamen Tarif 12) geeinigt, der das zeitversetzte Fernsehen in der Schweiz gestützt auf das Urheberrechtsgesetz regelt.
Die Branchenvereinbarung ist ein Abkommen zwischen Verbreitern und Sendern, um zeitversetztes Fernsehen in der Schweiz auch in Zukunft in der bisherigen Form anbieten zu können. Der Nationalrat hat die Verbreiter und Sender Ende 2018 zum Finden einer einvernehmlichen Lösung verpflichtet. Durch die neuen Werbeformen sollen die monetären Ausfälle der Sender – bedingt durch das Überspulen der Werbung bei Replay-TV – kompensiert werden.