Serafe-Check: zahlst du — oder wirst du befreit?
Die Rechnung liegt im Briefkasten, 335 Franken für die Radio- und Fernsehabgabe. Beantworte drei Fragen zu deinem Haushalt: Das Werkzeug sagt, ob du zahlst, ob du befreit wirst und wie du das Befreiungsgesuch stellst — mit dem Gesetzesartikel zu jeder Aussage.
Beantworte die drei Fragen — dann steht hier, ob du zahlst oder befreit wirst.
Frag die Community
Serafe-Rechnung trotz Umzug ins Ausland, Gesuch abgelehnt, wie lange dauert die Bearbeitung? Im Forum berichten Leute, die das Gesuch schon gestellt haben.
Aus dem Forum zum Thema
Was das Gesetz zur Haushaltabgabe sagt
Grundsatz: jeder Haushalt zahlt. Seit dem Systemwechsel 2019 ist die Abgabe geräteunabhängig — sie knüpft an die Haushaltbildung im Einwohnerregister an, nicht an ein vorhandenes Gerät (Art. 68 und 69 RTVG). Alle volljährigen Haushaltsmitglieder haften solidarisch für den in Rechnung gestellten Betrag (Art. 69a Abs. 3 RTVG).
Drei Befreiungsgründe, sonst keiner. Von der Abgabe befreit werden auf Gesuch hin Bezügerinnen und Bezüger jährlicher Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sowie bestimmte Personen im diplomatischen Bereich (Art. 69b RTVG), dazu taubblinde Personen ohne abgabepflichtige Mitbewohnerinnen und Mitbewohner (Art. 61 Abs. 4 RTVV). Sonst gibt es keine gesetzliche Befreiung — auch nicht für Sozialhilfebeziehende (serafe.ch).
Kollektivhaushalte zahlen den doppelten Betrag. Alters- und Pflegeheime oder Institutionen gelten als Kollektivhaushalt; die Abgabe schuldet die Trägerschaft, nicht die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner (Art. 69c RTVG).
Opting-out gibt es seit 2024 nicht mehr. Bis Ende 2023 konnten sich Haushalte ohne jedes Empfangsgerät befreien lassen; diese Möglichkeit ist per 1. Januar 2024 weggefallen (Art. 109c Abs. 7 i. V. m. Art. 109b Abs. 1 RTVG, bestätigt auf serafe.ch).
Höhe und beschlossene Senkung. Der Bundesrat legt die Abgabe fest (Art. 68a RTVG); heute gelten 335 Franken je Privathaushalt und 670 Franken je Kollektivhaushalt (Art. 57 RTVV, BAKOM). Als Gegenprojekt zur SRG-Initiative hat er im Juni 2024 eine schrittweise Senkung beschlossen: 312 Franken ab 2027, 300 Franken ab 2029 (Kollektivhaushalt ab 2029: 600 Franken) — Quelle ist das UVEK/BAKOM-Faktenblatt vom 21. Januar 2026, das für den Zwischenschritt 2027 keinen Kollektiv-Betrag nennt.
Das ist keine Rechtsberatung. Wir nennen Artikel und Quellen, nicht, wie ein konkreter Fall ausgeht. Für Unternehmen gilt eine eigene Abgabe nach Umsatz (Art. 70 RTVG, Details bei der ESTV) — sie ist hier nicht gerechnet. Stand der Rechtsangaben: 26. September 2026.
Häufige Fragen zum Serafe-Check
Kann ich mich befreien lassen, weil ich keinen Fernseher habe?
Nein, seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr. Diese Möglichkeit («Opting-out») ist mit Art. 109c Abs. 7 in Verbindung mit Art. 109b Abs. 1 RTVG weggefallen — die Abgabe ist geräteunabhängig und wird pro Haushalt erhoben, unabhängig davon, ob ein Radio- oder Fernsehgerät vorhanden ist.
Werde ich mit Sozialhilfe von der Abgabe befreit?
Nein. Eine Befreiung für Sozialhilfebeziehende ist gesetzlich nicht vorgesehen, weil die Abgabe bereits im Grundbetrag der Sozialhilfe berücksichtigt ist (serafe.ch, «Personen mit Sozialhilfe»).
Wie hoch ist die Abgabe heute, und was ändert sich?
Heute 335 Franken pro Jahr für einen Privathaushalt, 670 Franken für einen Kollektivhaushalt (Art. 57 RTVV). Als Gegenprojekt zur SRG-Initiative hat der Bundesrat im Juni 2024 eine schrittweise Senkung beschlossen: 2027 auf 312 Franken, ab 2029 auf 300 Franken für Privathaushalte (UVEK/BAKOM-Faktenblatt vom 21. Januar 2026).
Wie lange rückwirkend gilt eine Befreiung wegen Ergänzungsleistungen?
Rückwirkend auf den Beginn des EL-Bezugs, höchstens aber für fünf Jahre vor Eingang des Gesuchs bei der Serafe (Art. 69b Abs. 1 Bst. a RTVG). Je früher das Gesuch eingereicht wird, desto weniger geht davon verloren.
Muss ich ein Unternehmen betreiben, um die Unternehmensabgabe zu zahlen?
Massgebend ist der Umsatz eines mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmens (Art. 70 RTVG), nicht seine Rechtsform. Die Schwelle liegt heute bei 500’000 Franken Jahresumsatz und steigt gemäss demselben Gegenprojekt ab 2027 auf 1,2 Millionen Franken — Details bei der ESTV, dieses Werkzeug rechnet nur die Haushaltabgabe.
Quellen
- Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG, SR 784.40) — Abgabepflicht, Befreiung, Übergangsrecht Opting-out (Art. 68, 68a, 69, 69a, 69b, 69c, 70, 109b, 109c), Fassung vom 1. Oktober 2024, abgerufen am 26.09.2026.
- Radio- und Fernsehverordnung (RTVV, SR 784.401) — Höhe der Abgabe und Befreiungsdetails (Art. 57, 61), Fassung vom 1. Juni 2025, abgerufen am 26.09.2026.
- UVEK/BAKOM — Faktenblatt 2: Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte und Unternehmen — beschlossene Senkung, veröffentlicht 21.01.2026.
- BAKOM — Höhe der Abgabe und Rechnungsstellung — aktuelle Höhe, Abrechnungsgruppen.
- serafe.ch — Befreiung von der Radio- und Fernsehabgabe (Opting-out) — Wegfall per 1.1.2024, abgerufen am 26.09.2026.
- serafe.ch — Personen mit Ergänzungsleistungen — Ablauf des Gesuchs, abgerufen am 26.09.2026.
- serafe.ch — Taubblindenhaushalte — Formular und Meldepflicht, abgerufen am 26.09.2026.
- serafe.ch — Personen mit Sozialhilfe — keine Befreiung, abgerufen am 26.09.2026.