Romandie: Warum ORF Sat?
22 Antworten4'326 AufrufeGestartet von Wrzlbrnft ·
Cooldown510 Beiträge
Worauf sich der ORF danach mit der Redifusion geeinigt hat liest man da leider nicht draus, aber das BG war damals der Meinung, die Einspeisung ohne Zustimmung des ORF ist nicht rechtens. Interessant ist wie sie das URG bei einem Tagesprogramm auslegen: der ORF ist als Sendeanstalt selber immer wieder in der Position des Lizenznehmers und kann daher gar keine Rechte geltend machen, nur der Urheber selbst könnte das.
Fraglich finde ich das pauschale Argument, der ORF sei an einer Einspeisung in der Schweiz interessiert: das stimmt genau so lange, wie der ORF deswegen keinen Ärger bei den Lizenzverhandlungen kriegt.
Fraglich finde ich das pauschale Argument, der ORF sei an einer Einspeisung in der Schweiz interessiert: das stimmt genau so lange, wie der ORF deswegen keinen Ärger bei den Lizenzverhandlungen kriegt.
satliebhaber94 Beiträge
interessant ist aber das urteil: zitat:
/emoticons/default_cool.png der Rediffusion AG verboten, die Fernsehsendungen FS 1 und FS 2 des
Klägers ohne dessen Zustimmung an die Abonnenten ihres Verteilnetzes im Raum
Bern zu verbreiten.
der orf hat ja wohl kaum zugestimmt, sonst hätte er nicht geklagt. wieso konnte die rediffusion (heute cablecom) die sender trotzdem weiterverbreiten???
/emoticons/default_cool.png der Rediffusion AG verboten, die Fernsehsendungen FS 1 und FS 2 des
Klägers ohne dessen Zustimmung an die Abonnenten ihres Verteilnetzes im Raum
Bern zu verbreiten.
der orf hat ja wohl kaum zugestimmt, sonst hätte er nicht geklagt. wieso konnte die rediffusion (heute cablecom) die sender trotzdem weiterverbreiten???
Cooldown510 Beiträge
Würd mich auch interessieren, weil mit dem revidierten RTVG ist die Einspeisung des ORF in Kabelnetze nun zur Pflicht geworden. Gesetzlich ist das in 2 Artikeln festgelegt:
Was aber davor geschehen ist kann ich nicht mit Sicherheit beantworten. Was ich aber weiss ist: mein Cablecom unabhängiger Kabelanbieter verlangt schon seit langer Zeit neben der Monatsgebühr noch Suisa Abgaben, welche durchaus im Zusammenhang mit dieser ORF Klage stehen könnte (Es wird leider auf der Rechnung nicht genauer angedeutet wofür, aber mein Vater meinte mal, das hinge mit der ORF Einspeisung hier zusammen.) Was sicher ist: für die SRG Programme werden sie garantiert nicht erhoben, weil dafür zahlt man ja die normale Konzessionsgebür an die Billag. Werft doch selber mal einen Blick auf eure Rechnung... es gab zu dem Zeitpunkt wie auch im Urteil erwähnt wird Gemeinden, welche nicht in juristische Streitigkeiten verwickelt werden wollten (mein GA-Anbieter war offenbar eine davon) -> sie hatten nach dem BG Urteil 2 Möglichkeiten: dem Anliegen des ORF trotzdem nachkommen oder die ORF Einspeisung zu unterbinden. Stimmt meine Theorie, so ist der Kabelanbieter meiner Wohngemeinde auf Variante 2 gestiegen.
Art. 66 Freier Programmempfang
Jede Person ist frei, die an die Allgemeinheit gerichteten in- und ausländischen Programme zu empfangen.
Art. 59 Ziff 2 Zugangsberechtigte und ausländische ProgrammeLetzteres ist die neu geschaffene Must-Carry Regel.
Der Bundesrat kann zudem Programme ausländischer Veranstalter bestimmen, welche wegen ihres besonderen Beitrages zur Bildung, zur kulturellen Entfaltung oder zur freien Meinungsbildung über Leitungen zu verbreiten sind.
Was aber davor geschehen ist kann ich nicht mit Sicherheit beantworten. Was ich aber weiss ist: mein Cablecom unabhängiger Kabelanbieter verlangt schon seit langer Zeit neben der Monatsgebühr noch Suisa Abgaben, welche durchaus im Zusammenhang mit dieser ORF Klage stehen könnte (Es wird leider auf der Rechnung nicht genauer angedeutet wofür, aber mein Vater meinte mal, das hinge mit der ORF Einspeisung hier zusammen.) Was sicher ist: für die SRG Programme werden sie garantiert nicht erhoben, weil dafür zahlt man ja die normale Konzessionsgebür an die Billag. Werft doch selber mal einen Blick auf eure Rechnung... es gab zu dem Zeitpunkt wie auch im Urteil erwähnt wird Gemeinden, welche nicht in juristische Streitigkeiten verwickelt werden wollten (mein GA-Anbieter war offenbar eine davon) -> sie hatten nach dem BG Urteil 2 Möglichkeiten: dem Anliegen des ORF trotzdem nachkommen oder die ORF Einspeisung zu unterbinden. Stimmt meine Theorie, so ist der Kabelanbieter meiner Wohngemeinde auf Variante 2 gestiegen.
Seite 2 von 2 · 23 Beiträge in diesem Thema