Neue Set-Top-Boxen 2009
46 Antworten7'981 AufrufeGestartet von scaramanga ·
roman709'245 Beiträge
Nur so mal als Frage. Wenn man offiziell Cablecom Digi-TV Kunde ist, verstösst man dann gegen irgendein Gesetz wenn man die Dreambox verwendet. Ich meine man Zahlt ja, schaut einfach mit einer anderen Box?Du kannst aber auf jeden Fall mehr schauen, als du bezahlst. Mindestens die Kanäle Cinema 1 - 16, auf denen die Video on Demand Filme laufen, kannst du permanent gratis mitschauen, was sicher nicht erlaubt wäre. Ähnlich sieht es mit den ganzen Exoten-Paketen aus. Du wirst sie wohl kaum schauen, hast aber illegalerweise die Möglichkeit dazu.
Ob die Cablecom dich als digi tv Kunde aber verzeigen würde, glaube ich auch nicht (obwohl man bei diesem Verein nie weiss). Zuerst müssten sie dir mal auf die Spur kommen können.
smid12'144 Beiträge
Oder du verwendest die Original-Karte in der Dreambox. Dann geht nur auf, was du zahlst.
Du musst dazu aber die Karte auch "hacken".
Du musst dazu aber die Karte auch "hacken".
olifaessler4'260 Beiträge
Ich kenne die Technik der Dreambox ja nicht im Detail.
Wenn es so ist, dass Du dir irgendeinen Key auf der Box installierst, den Du Dir von irgenwoher beschafft hast, oder eine Karte benutzt, die mit so einem Key ausgestattet ist, dann ist das sicher widerrechtlich. Ich bin kein Rechtsgelehrter. Aber das würde dann mindestens die Erschleichung einer Leistung sein.
Ist es aber so, dass Du quasi nur den Schlüssel von der Karte "Klonst" die Du offiziell von der Cablecom erhalten hast, dann sehe ich wiederum keinen Angriffspunkt. Oftmals kann man doch mit gesundem Menschenverstand in etwa absehen, worauf es hinausliefe wenn "Dein Fall" vor Gericht landen würde. Am Ende kann Deine Frage nur beantwortet werden, wenn es mal zu so einem Verfahren kommt, denn der Richter entscheidet darüber ob Du Unrechtes getan hast oder nicht.
Also kannst Du Dir vorstellen, dass ein Richter in diesem Fall entscheiden würde, Du hättest etwas Unrechtes getan, nur weil Du für eine Leistung, die Du offiziell bezahlt hast gegenüber dem Anbieter, einen anderen Weg gewählt hast, als den vom Anbieter vorgesehenen? Ich glaube nicht. Ich glaube nicht einmal dass es überhaupt zu einer Anzeige kommen würde wegen so einer Lapalie.
Jeder von uns, der ein Rechtsempfinden hat, sollte sich diese Fragen eigentlich selber beantworten können. Ich würde solche Technischen Möglichkeiten nicht nutzen, um Leistungen zu "stehlen". Ich hätte aber vermutlich keine Problem damit die gleichen technischen Möglichkeiten zu nutzen, um mich von der Gängelung einer Cablecom zu befreien, und bessere Qualität oder Bedienbarkeit damit zu erreichen.
Gruss
Oli
Wenn es so ist, dass Du dir irgendeinen Key auf der Box installierst, den Du Dir von irgenwoher beschafft hast, oder eine Karte benutzt, die mit so einem Key ausgestattet ist, dann ist das sicher widerrechtlich. Ich bin kein Rechtsgelehrter. Aber das würde dann mindestens die Erschleichung einer Leistung sein.
Ist es aber so, dass Du quasi nur den Schlüssel von der Karte "Klonst" die Du offiziell von der Cablecom erhalten hast, dann sehe ich wiederum keinen Angriffspunkt. Oftmals kann man doch mit gesundem Menschenverstand in etwa absehen, worauf es hinausliefe wenn "Dein Fall" vor Gericht landen würde. Am Ende kann Deine Frage nur beantwortet werden, wenn es mal zu so einem Verfahren kommt, denn der Richter entscheidet darüber ob Du Unrechtes getan hast oder nicht.
Also kannst Du Dir vorstellen, dass ein Richter in diesem Fall entscheiden würde, Du hättest etwas Unrechtes getan, nur weil Du für eine Leistung, die Du offiziell bezahlt hast gegenüber dem Anbieter, einen anderen Weg gewählt hast, als den vom Anbieter vorgesehenen? Ich glaube nicht. Ich glaube nicht einmal dass es überhaupt zu einer Anzeige kommen würde wegen so einer Lapalie.
Jeder von uns, der ein Rechtsempfinden hat, sollte sich diese Fragen eigentlich selber beantworten können. Ich würde solche Technischen Möglichkeiten nicht nutzen, um Leistungen zu "stehlen". Ich hätte aber vermutlich keine Problem damit die gleichen technischen Möglichkeiten zu nutzen, um mich von der Gängelung einer Cablecom zu befreien, und bessere Qualität oder Bedienbarkeit damit zu erreichen.
Gruss
Oli
anykey5'528 Beiträge
Ich würde nicht so sehr auf den gesunden Menschenverstand hoffen, immerhin geht es hier um Rechtsverdreher. Wenn der Medienindustrie jemand auf den Schlips tritt, dann lässt sich das Gesetz meistens vor allem für eine Seite auslegen...
Die Nutzung mit den Keys ist illegal, da dürften wir alle einer Meinung sein. Wenn du es aber schaffst, die CC-Karte in einem Kartenleser oder CA-Modul zu betreiben, dann verletzt du höchstens Patente von Kudelski... Du kannst nur das schauen, was die CC dir freigeschaltet hat...
Die Nutzung mit den Keys ist illegal, da dürften wir alle einer Meinung sein. Wenn du es aber schaffst, die CC-Karte in einem Kartenleser oder CA-Modul zu betreiben, dann verletzt du höchstens Patente von Kudelski... Du kannst nur das schauen, was die CC dir freigeschaltet hat...
olifaessler4'260 Beiträge
Zur Auflockerung mal ein völlig wirrer Vergleich, der mir gerade in den Sinn gekommen ist: /emoticons/default_wink.png/emoticons/default_cool.png/emoticons/default_wink.png
Wenn ich im Mirgos meine Waren statt im offiziellen Migroskörbli oder -wägeli im eigenen Jutesack oder Bastkorb zur Kasse trage, dort bezahle und dann aus dem Laden laufe, kann mich jemand belangen?
Okay, ich hab ja gesagt, ein wirrer Vergleich... /emoticons/default_wink.png
Wenn ich im Mirgos meine Waren statt im offiziellen Migroskörbli oder -wägeli im eigenen Jutesack oder Bastkorb zur Kasse trage, dort bezahle und dann aus dem Laden laufe, kann mich jemand belangen?
Okay, ich hab ja gesagt, ein wirrer Vergleich... /emoticons/default_wink.png
scaramanga15 Beiträge
Hast Du denn die AGB der Migros schon mal gelesen? Hängen die nicht direkt neben dem "Angestellten des Monats"-Bild?
Vielleicht machen wir uns tatsächlich strafbar, wenn wir ein nicht Migros-konformes Einkaufshilfsmittel benutzen!
Wenn aber diese AGB vorschreiben, dass nur mit einem sochen Wägeli eingekauft werden darf und der Kunde bei Betreten des Ladens diesen AGB uneingeschränkt zustimmt, dann....
So ähnlich funzt es auch mit den Keksen.../emoticons/default_eek.png
Vielleicht machen wir uns tatsächlich strafbar, wenn wir ein nicht Migros-konformes Einkaufshilfsmittel benutzen!
Wenn aber diese AGB vorschreiben, dass nur mit einem sochen Wägeli eingekauft werden darf und der Kunde bei Betreten des Ladens diesen AGB uneingeschränkt zustimmt, dann....
So ähnlich funzt es auch mit den Keksen.../emoticons/default_eek.png
anykey5'528 Beiträge
Das ist aber etwas anderes, das ist ein Verstoss gegen die AGB des Providers, das kann der mit einer Kündigung der Dienstleistung beantworten.
Das ist allerdings nicht nach Strafgesetz strafbar und damit illegal, eventuell könnten da höchstens noch zivilrechtliche Forderungen kommen.
So meine ich das im Kopf zu haben
Das ist allerdings nicht nach Strafgesetz strafbar und damit illegal, eventuell könnten da höchstens noch zivilrechtliche Forderungen kommen.
So meine ich das im Kopf zu haben
scaramanga15 Beiträge
Da hast Du wahrscheinlich recht mit Deiner Aussage.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass es ausserhalb des ordentlichen Abonnementes bei der CC irgendeine rechtlich haltbare Begründung gibt, sich auf anderem Weg Zugang zu beschaffen zu solch kostenpflichtigen Sendern.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass es ausserhalb des ordentlichen Abonnementes bei der CC irgendeine rechtlich haltbare Begründung gibt, sich auf anderem Weg Zugang zu beschaffen zu solch kostenpflichtigen Sendern.
anykey5'528 Beiträge
Davon redet ja auch niemand. Das die Lösung mit den Keys (welche ALLE Sender öffnen, ob man will oder nicht) illegal ist, ist klar, weil man sich IMMER eine Leistung erschleicht, nämlich die NVOD Kanäle 1-16.
Betreibt man die originale CC-Karte weiterhin, einfach in einem anderen Receiver, erhält also die Berechtigungen von der Karte, so düfte das zumindest strafrechtlich keine Konsequenzen haben, auch wenn darüber die (abonnierten) Pay-TV Sender sieht.
Betreibt man die originale CC-Karte weiterhin, einfach in einem anderen Receiver, erhält also die Berechtigungen von der Karte, so düfte das zumindest strafrechtlich keine Konsequenzen haben, auch wenn darüber die (abonnierten) Pay-TV Sender sieht.
olifaessler4'260 Beiträge
Da hast Du wahrscheinlich recht mit Deiner Aussage.Wir sprechen ja eben gerade nicht von kostenpflichtigen Sendern, sondern von den Sendern, die gemäss Cablecom eigenen Angaben im Grundangebot, also dem Monatlichen Anschlussgebühren, enthalten sind. Zusätzlich werden dann aber mindestens 6 Franken "Mietgebühr" abgezockt für eine Schrott Box die bei 6 Franken/Monat vermutlich nach etwa einem halben Jahr amortisiert sein dürfte. Und jetzt geht es darum ob ich mir die 6 Franken für die Miete spare, und das Grundangebot, welches mir ja zusteht mit anderen Mitteln konsumiere. Ich glaube wirklich nicht, dass einem daraus ein Prozess gestrickt werden kann...
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass es ausserhalb des ordentlichen Abonnementes bei der CC irgendeine rechtlich haltbare Begründung gibt, sich auf anderem Weg Zugang zu beschaffen zu solch kostenpflichtigen Sendern.
Es gibt aber ein einfaches Mittel diese Probleme zu lösen: Verschlüsselung für Grundangebot abstellen: Voilà! Sobald nun jemand etwas auf eigene Faust entschlüsseln wollte, ohne offizielle Hardware (CAM / Smartcard der CC) wäre klar nachweisbar, dass es darum ginge, sich eine Leistung zu erschleichen.
scaramanga15 Beiträge
Schon klar, den Teil habe ich schon begriffen. Vielleicht liegt es am unterschiedlichen Verständnis/Definition von kostenpflichtig. Ich würde es auch so verstehen, dass diese verschlüsselten Grundsender nur mit der Karte und der entsprechenden Box empfangen werden dürfen, also ein Koppelungsgeschäft. Bin auch kein Anwalt, könnte mir dies aber so vorstellen.
Natürlich wäre Dein Vorschlag vom unverschlüsselten Empfang wünschenswert und auch aus meiner Sicht die Lösung.
Natürlich wäre Dein Vorschlag vom unverschlüsselten Empfang wünschenswert und auch aus meiner Sicht die Lösung.
scaramanga15 Beiträge
Hab grad noch nachgesehen. Dass, was ich als Koppelungsgeschäft sehe, nennt die CC "Pairing".
Auszug aus den AGB:
cablecom kann die digitalen Programme verschlüsselt oder unverschlüsselt
übertragen und die erforderliche Smart Card auf den Einsatz
in einem bestimmten Empfangsgerät programmieren („Pairing“).
Das würde für mich im Umkehrschluss bedeuten, dass ein Gebrauch der Karte ohne das bestimmte Gerät nicht zugelassen ist. Oder sehe ich das falsch?
Auszug aus den AGB:
cablecom kann die digitalen Programme verschlüsselt oder unverschlüsselt
übertragen und die erforderliche Smart Card auf den Einsatz
in einem bestimmten Empfangsgerät programmieren („Pairing“).
Das würde für mich im Umkehrschluss bedeuten, dass ein Gebrauch der Karte ohne das bestimmte Gerät nicht zugelassen ist. Oder sehe ich das falsch?
anykey5'528 Beiträge
Richtig, das nennen wir hier "verheiraten" der Karte mit der Box. Allerdings sagt die CC selbst, dass die digitalen Sender im Grundangebot in der Miete des Kabelanschlusses inbegriffen sind und die 6 CHF lediglich für die Miete der Box weggehen...
scaramanga15 Beiträge
Aber dann hast Du ja die Antwort. Die Smart Cards sind für auf den Einsatz
in den Boxen programmiert und dürfen nicht ohne verwendet werden. Ob die 6CHF dann für die Box sind oder die Karte oder beides ist irrelevant.
in den Boxen programmiert und dürfen nicht ohne verwendet werden. Ob die 6CHF dann für die Box sind oder die Karte oder beides ist irrelevant.
anykey5'528 Beiträge
Das ist aber nicht illegal, sondern nur ein Verstoss gegen die AGB, also nicht so schlimm /emoticons/default_wink.png
scaramanga15 Beiträge
Und um ganz korrekt zu sein. Es ist kein Verstoss gegen die AGB, sondern gegen die BB (Besonderen Bestimmungen). Dazu gibt es dann auch noch die Anschluss- und Nutzungsvereinbarung (ANV), Pauschal-Kundenvereinbarung (PKV), Einzel-Kundenvereinbarung (EKV) und Mietervereinbarung (MV).
In einer dieser Papiere wird es wohl doch zum Illegalen erklärt? /emoticons/default_biggrin.png
In einer dieser Papiere wird es wohl doch zum Illegalen erklärt? /emoticons/default_biggrin.png
olifaessler4'260 Beiträge
Und was sind die Konsequenzen, die daraus entstehen wenn man als Kunde gegen diese Besonderen Bedingungen verstösst? Die Auflösung des Vertragsverhältnisses allenfalls. Aber Zivilrechtliche Ansprüche können daraus kaum entstehen. Sonst könnte ich mir ja auch irgendwelche wilden AGBs ausdenken.
Grundsätzlich kann in die AGBs jeder reinschreiben was er will. Was dann rechtlich durchsetzbar ist, steht auf einem ganz anderen Blatt...
Grundsätzlich kann in die AGBs jeder reinschreiben was er will. Was dann rechtlich durchsetzbar ist, steht auf einem ganz anderen Blatt...
Dany280 Beiträge
Die Cablecom verkauft als mit dem Kabelanschluss eine Dienstleistung (DigitalTV-Basisangebot), welche so für sich nicht nutzbar ist. Der dumme ist der Konsument, der das so kauft... Richtig?
Oder ist es nicht so, dass die Cablecom jeden, der diese bereits bezahlte Dienstleistung nutzen will dazu nötigt, eine weitere Dienstlestung zu bezahlen, die der Konsument gar nicht will (Miete einer Box, die zu allem auch noch schlechter als die meisten frei am Markt erhältlichen ist)?
Ist das zulässig?
Oder ist es nicht so, dass die Cablecom jeden, der diese bereits bezahlte Dienstleistung nutzen will dazu nötigt, eine weitere Dienstlestung zu bezahlen, die der Konsument gar nicht will (Miete einer Box, die zu allem auch noch schlechter als die meisten frei am Markt erhältlichen ist)?
Ist das zulässig?
Turicum04315 Beiträge
... neue Set-Top-Boxen ab Anfang 2009 erwartet ...
Sie Schreiben auch bewusst "erwartet". Bei dem heutigen Stand der Boxenausgereiftheit ist das auch die einzige Formulierung (nicht nur CC-bezogen). Aber sie werden es auch diesmal als Tochter der UPC machen müssen.
CC hat mir gesagt, dass die neue Box (Recorder) zur nächsten Olympiade kommen soll.
jericho2'340 Beiträge
CC hat mir gesagt, dass die neue Box (Recorder) zur nächsten Olympiade kommen soll.wohl jemand an der hotline... dann kannst eh nicht darauf gehen...
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