Kirchenaustritt - es wird eine beglaubigte Unterschrift verlangt

Marcher

Member
10. Mai 2018
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Per Post erhalten:

Mit dem Datum vom xx.xx.xxxx ist bei uns eine Kirchenaustritts-Erklärung in ihrem Namen eingegangen. Leider ergibt sich daraus nicht, ob die Unterschrift und damit die Erklärung echt ist.

Für den Fall, dass es sich tatsächlichum Ihre Erklärung handeln sollte, ersuche ich Sie deshalb, die Unterschrift beglaubigen zu lassen.:unsure:(n)



Meine Steuerrechnung schicke ich jetzt auch zurück mit dem Vermerk, dass es sich mir nicht ergibt, ob die Unterschrift und damit die Steuerrechnung echt ist.
 
Wie @frantic schreibt, ist das effektiv von Kanton zu Kanton verschieden. Bin auch deiner Meinung, dass dies komplett übertrieben ist. Musste wirklich noch nie meine Unterschrift beglaubigen lassen. Aber denke da reicht es, dass du deine ID-Kopie oder Passkopie beglaubigen lässt? Dort ist ja die Unterschrift ist dort drauf. Kannst du auf der Post machen.
Liess auch vor ein paar Monaten meine Kinder und Frau aus der Kirche austreten. Im Aargau würde das sogar ohne eingeschriebenen Brief an die Kirchgemeinde gehen. Habe es aber sicherheitshalber eingeschrieben versendet. Die Bestätigung kam dann prompt ca. 2 Wochen später.
 
Ich musste zwecks Auszahlung meiner PK und 3. Säule meine Unterschrift auch beglaubigen lassen da verheiratet… Kostete mich auf der Gemeinde 2X20 Franken…. Post oder so geht nicht!