TV-Anbieter wechseln: Fristen, Geräte und die typischen Fallen
Kündigungsfrist, Mindestvertragsdauer, Geräterückgabe und Rufnummer: die Reihenfolge beim Anbieterwechsel und die Stelle, an die du dich im Streitfall wendest.
Redaktionnachgeführt 9 Min. Lesezeit

Zwei Rechnungen für denselben Monat, von zwei Anbietern: Das ist das häufigste Ergebnis eines Wechsels in der falschen Reihenfolge. Ursache ist fast nie ein böser Vertrag, sondern eine verwechselte Frist — die Mindestvertragsdauer ist nicht die Kündigungsfrist, und die beiden laufen nicht gleichzeitig ab. Hier steht, wie du vorgehst, was mit Aufnahmen, Mietgeräten und der Rufnummer passiert, und wohin du dich wendest, wenn ihr euch nicht einigt. Stand August 2026.
Kurzantwort
- Zuerst kündigen, dann bestellen. Erst wenn das Enddatum beim alten Anbieter feststeht, setzt du das Startdatum beim neuen darauf. Teleboy beschreibt genau diese Reihenfolge in seinen Fragen und Antworten zum Wechsel.
- Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist sind zwei Dinge. Die Frist läuft auf das Ende der Mindestvertragsdauer zu — wer sie verpasst, hängt in der Verlängerung.
- Die Kündigungsform entscheidet mit. Sunrise und yallo erklären Kündigungen per Brief und E-Mail ausdrücklich für ungültig; verlangt sind Telefon oder Chat.
- Aufnahmen und Mietgeräte sind nicht deins. Zugriffsrechte enden mit dem Vertrag, kostenlos überlassene Hardware ist bei Sunrise und yallo innert 30 Tagen zurückzusenden.
- Die Rufnummer nimmst du mit — und über den Portierungsauftrag kündigt der neue Anbieter den Festnetz- oder Mobilteil für dich. Internet und TV kündigst du selbst.
- Im Streitfall ist die Schlichtungsstelle Telekommunikation (ombudscom) zuständig. Behandlungsgebühr CHF 20.–, Voraussetzung ist ein vorheriger schriftlicher Einigungsversuch.
Die Reihenfolge, in der du den Anbieter wechselst
- Vertragsende ermitteln. Salt hält im Factsheet fest, dass die Mindestvertragsdauer mit dem Datum der Aktivierung der Dienste beginnt, nicht mit der Bestellung. Sunrise formuliert es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleich: Sie beginnt unabhängig vom Vertragsbeginn immer mit der Aktivierung.
- Kündigungsfrist rückwärts rechnen. Bei 60 Tagen auf Monatsende bist du gut zwei Monate vorher dran.
- In der vorgeschriebenen Form kündigen und den Nachweis sichern. Die Schlichtungsstelle empfiehlt für den Streitfall den Nachweis über den Zeitpunkt der Kündigung; wo nur Telefon oder Chat zulässig sind, notierst du Datum, Uhrzeit und Namen.
- Kündigungsbestätigung abwarten und das darin genannte Enddatum verwenden.
- Neues Abo mit diesem Startdatum bestellen. Teleboy weist darauf hin, dass Internet- und TV-Abos selbst zu kündigen sind, während die Kündigung bei einem Festnetz- oder Mobilabo vom neuen Anbieter übernommen wird, sofern du die Nummer portierst.
- Geräte zurücksenden und den Beleg aufbewahren.
Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist sind zwei verschiedene Dinge
Die Schlichtungsstelle beschreibt den Mechanismus nüchtern: Verträge im Telekommunikationsbereich haben oft eine Mindestvertragsdauer von 12 oder 24 Monaten und lassen sich unter Beachtung der Kündigungsfrist erst auf deren Ende ordentlich kündigen. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag in der Regel um die ursprüngliche Dauer.
| Anbieter | Mindestvertragsdauer | Kündigungsfrist | Form der Kündigung |
|---|---|---|---|
| Sunrise | je Produktgruppe 12 Mt., einzelne Angebote länger | 60 Tage auf Ende der Mindestvertragsdauer, danach 60 Tage auf jedes Monatsende | telefonisch oder per Chat; Brief und E-Mail ungültig |
| yallo Internet | 24 Mt. | frühestens auf das erste Monatsende danach, sonst 2 Mt. auf Monatsende | telefonisch oder per Chat; Brief und E-Mail ungültig |
| yallo TV | keine | 1 Mt. auf jedes Monatsende | telefonisch oder per Chat |
| Salt Home | 24 Mt. plus laufender Monat ab Aktivierung | 60 Tage auf Monatsende | siehe Vertragsunterlagen von Salt |
| Teleboy Internet | 12 Mt. | 60 Tage auf ein Monatsende | Benutzerkonto oder eingeschriebener Brief |
| Teleboy TV und Zusatzoptionen | keine | 60 Tage auf ein Monatsende | Benutzerkonto oder eingeschriebener Brief |
| Zattoo | gebuchter Mindestnutzungszeitraum | bis 48 Stunden vor dessen Ablauf | Nutzerkonto, App-Store oder E-Mail |
Drei Klauseln daraus lohnen die Aufmerksamkeit. Erstens hält Sunrise fest, dass Internet, TV und Home Security je eine separate Mindestvertragsdauer haben — und dass eine Kündigung des Basisangebots «Internet» automatisch auch Festnetz und TV samt Optionen beendet. Zweitens gilt bei Sunrise für Fremdsprachenpakete und die zusätzliche TV-Box eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr, während gewöhnliche Optionen einen Monat binden. Drittens verlängert sich ein im Voraus bezahltes Zattoo-Abo automatisch, wenn nicht spätestens 48 Stunden vorher gekündigt wird.
Was ein vorzeitiger Ausstieg kostet, steht ebenfalls in den Bedingungen: Sunrise verlangt die Grundgebühren bis zum Ende der Mindestvertragsdauer in deren Summe, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr, sofort fällig. Die Schlichtungsstelle vertritt dazu die Haltung, eine Kündigungspauschale sollte pro rata temporis berechnet werden.
Ein Widerrufsrecht wie im Ausland gibt es hier nicht
Ein allgemeines Widerrufsrecht für Bestellungen im Internet, wie es das deutsche Recht kennt, gibt es in der Schweiz nicht. Das Obligationenrecht kennt den Widerruf nur für Haustürgeschäfte und ähnliche Verträge: Nach Art. 40b OR ist er möglich, wenn dir das Angebot am Arbeitsplatz, in Wohnräumen oder deren unmittelbarer Umgebung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf öffentlichen Strassen und Plätzen, an einer Werbeveranstaltung mit Ausflugscharakter oder am Telefon gemacht wurde. Der Anwendungsbereich setzt nach Art. 40a OR voraus, dass der Anbieter beruflich oder gewerblich gehandelt hat und deine Leistung 100 Franken übersteigt. Die Frist beträgt nach Art. 40e OR 14 Tage, der Widerruf ist an keine Form gebunden, und den Nachweis der Rechtzeitigkeit trägst du.
Zwei Ausnahmen stehen in Art. 40c OR: Wer die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht oder seine Erklärung an einem Markt- oder Messestand abgegeben hat, kann sich nicht darauf berufen. Der Anruf, in dem dir ein Abo verkauft wurde, fällt also unter diese Bestimmungen — die Bestellung, die du selbst im Onlineshop ausgelöst hast, nicht.
Was mit Aufnahmen, Mietgeräten und der Rufnummer passiert
Aufnahmen. Sie liegen auf der Infrastruktur des Anbieters. Teleboy hält in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, dass mit der Beendigung des Abonnements das Zugriffsrecht endet und sämtliche vorgenommenen Einstellungen gelöscht werden können. Wer eine Sendung behalten will, lädt sie vorher herunter, sofern das Abo eine Downloadfunktion hat.
Mietgeräte. Kostenlos überlassene Hardware bleibt Eigentum des Anbieters. Sunrise und yallo verlangen wortgleich, das Gerät nach Ablauf der Vertragslaufzeit unbeschädigt innerhalb von 30 Tagen zurückzusenden, und stellen sonst eine Entschädigung in Rechnung — bei Sunrise ausdrücklich je Gerät und ungeachtet dessen Alters. Wer ein Gerät in Raten gekauft hat, sollte zusätzlich Ziff. 16.3 der Sunrise-Bestimmungen lesen: Kündigt man das Internetabo, werden die ausstehenden Raten des Geräteplans sofort fällig.
Rufnummer. Die Nummernportabilität zwischen Anbieterinnen gilt laut BAKOM seit dem 1. März 2000, die geografische seit April 2002. Sie läuft über den neuen Anbieter: Sunrise und yallo akzeptieren bei einer Kündigung mit Rufnummer-Portierung weiterhin die schriftliche Form, sofern der neue Anbieter sie im Portierungsprozess elektronisch einreicht. Daraus folgt die Arbeitsteilung, die Teleboy beschreibt: Festnetz und Mobile kündigt der neue Anbieter über den Portierungsauftrag, Internet und TV kündigst du selbst.
Umzug ist ein Sonderfall mit eigenen Regeln
Beim Umzug gibt es keine automatische Befreiung vom Vertrag. Sunrise verrechnet eine Bearbeitungsgebühr und hält fest, dass diese allfällige Kosten für den Elektriker vor Ort nicht abdeckt.
Für die Telefonnummer benennt das BAKOM eine Besonderheit: Weil das Anbieten der geografischen Nummernportabilität freiwillig ist, steht es den Anbieterinnen frei, dafür eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Unterstützt dein Anbieter das Zügeln der Nummer nicht oder bietet er am neuen Wohnort keine Anschlüsse an, kannst du die Nummer laut BAKOM auch zu einem anderen Anbieter mitnehmen.
Wie sich geänderte Kündigungsbestimmungen bei einem Anbieter im Alltag ausgewirkt haben, lässt sich im Forum nachlesen, wo Betroffene ihre Fälle und die Antworten des Kundendienstes gesammelt haben: Neue Kündigungsbestimmungen UPC.
Wo du hingehst, wenn ihr euch nicht einigt
Zuständig ist die Schlichtungsstelle Telekommunikation (ombudscom) an der Spitalgasse 14 in Bern. Das Verfahren steht offen, wenn du schriftlich dargelegt hast, mit dem Anbieter eine Einigung gesucht zu haben, der letzte Kontakt in der strittigen Sache nicht mehr als 12 Monate zurückliegt und sich kein Gericht mit derselben Sache befasst.
Der Ablauf ist schriftlich. Nach Eingang des vollständigen Formulars fordert die Schlichtungsstelle den Anbieter zur Stellungnahme auf, die Frist dafür beträgt 15 Tage; anschliessend arbeitet sie einen Schlichtungsvorschlag aus. Die Behandlungsgebühr beträgt CHF 20.–; bei missbräuchlich eingeleiteten Verfahren kann die Stelle bis zu CHF 500.– verlangen, bemessen nach dem verursachten Aufwand. Stimmen beide Seiten dem Vorschlag zu, ist das Verfahren beendet; kommt keine Einigung zustande, knüpft der Fall am Zustand vor der Verfahrenseinleitung an. Die Aufsicht über den Fernmeldebereich liegt beim BAKOM.
Was heisst das für dich
Trag als Erstes das Datum der Aktivierung und das Ende der Mindestvertragsdauer in deinen Kalender ein, und setz dir eine Erinnerung 90 Tage davor. Lies dann nach, in welcher Form dein Anbieter Kündigungen überhaupt entgegennimmt, bevor du einen Brief schreibst, der nichts bewirkt. Kündige, warte die Bestätigung ab und bestell das neue Abo erst mit dem darin genannten Datum. Lade Aufnahmen herunter, solange der Zugang läuft, und schick Mietgeräte innert 30 Tagen zurück, mit Beleg. Und wenn eine Rechnung strittig bleibt, such zuerst schriftlich die Einigung mit dem Anbieter — ohne diesen Schritt tritt die Schlichtungsstelle gar nicht erst auf das Begehren ein.
Weiterlesen
- TV-Anbieter Schweiz: welcher passt zu welchem Haushalt — Netzzugang, Pakete und Bindung der Anbieter nebeneinander
- Kombiangebote aus Internet, TV und Mobile nachgerechnet — warum ein Bündel den Ausstieg zusätzlich erschwert
- Im Forum: Neue Kündigungsbestimmungen UPC — Erfahrungen mit geänderten Fristen und den Antworten des Kundendienstes
Quellen
- ombudscom, Vertragsdauer und Vertragskündigung — Mindestvertragsdauer von 12 oder 24 Monaten, automatische Verlängerung, Nachweis der Kündigung, Kündigungsgebühr und die Haltung zur Berechnung pro rata temporis
- ombudscom, Ablauf des Schlichtungsverfahrens — Eintretensvoraussetzungen, Frist von 12 Monaten seit dem letzten Kontakt, 15 Tage für die Stellungnahme des Anbieters, Behandlungsgebühr CHF 20.– und bis CHF 500.– bei Missbrauch, Adresse in Bern
- BAKOM, Nummernportabilität — Vorschriften zur Nummernportabilität zwischen Fernmeldedienstanbieterinnen
- BAKOM, Telefonnummer mitnehmen bei einem Umzug — Portabilität zwischen Anbieterinnen seit 1. März 2000, geografische Portabilität seit April 2002, Freiwilligkeit und mögliche Bearbeitungsgebühr
- Obligationenrecht, SR 220 — Art. 40a zum Geltungsbereich und zur Schwelle von 100 Franken, Art. 40b zu den erfassten Situationen, Art. 40c zu den Ausnahmen, Art. 40e zur Frist von 14 Tagen und zur Beweislast
- Sunrise, Besondere Bestimmungen Internet, Festnetz und TV (PDF) — Ziff. 5.4 zur Mindestvertragsdauer von Optionen und zusätzlicher TV-Box, Ziff. 7 zur Rücksendung innert 30 Tagen, Ziff. 11 zur Umzugsgebühr, Ziff. 16.2 bis 16.4 zu Fristen, Mitkündigung und Kündigungsform
- Sunrise, Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF) — Ziff. 15 zum Beginn der Mindestvertragsdauer mit der Aktivierung, Ziff. 16 zur Kündigungsform, Ziff. 18 zu den Kostenfolgen einer vorzeitigen Kündigung
- yallo, Besondere Bestimmungen (PDF) — Ziff. 6 zur Rücksendung innert 30 Tagen, Ziff. 9.1 und 9.2 zu den Fristen für Internet und TV, Ziff. 9.3 zur Kündigungsform und zur Ausnahme bei Rufnummer-Portierung
- Salt, Factsheet Salt Home (PDF) — Mindestvertragsdauer 24 Monate plus laufender Monat ab Aktivierung, Kündigungsfrist 60 Tage auf Monatsende
- Teleboy, Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF) — Ziff. 4.3 zu Mindestlaufzeit und Frist von 60 Tagen sowie zur Form über Benutzerkonto oder eingeschriebenen Brief, Ziff. 4.4 zum Ende des Zugriffsrechts und zur Löschung der Einstellungen
- Teleboy, Kombi-Abo — Reihenfolge des Wechsels und die Aufteilung, wer welchen Vertragsteil kündigt
- Zattoo, Allgemeine Geschäftsbedingungen — Ziff. 9.1 zur automatischen Verlängerung und zur Kündigung bis 48 Stunden vor Ablauf, Ziff. 9.4 zum Ausschluss der Rückzahlung