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Gebühren & Recht

TV-Anbieter wechseln: Fristen, Geräte und die typischen Fallen

Kündigungsfrist, Mindestvertragsdauer, Geräterückgabe und Rufnummer: die Reihenfolge beim Anbieterwechsel und die Stelle, an die du dich im Streitfall wendest.

Redaktionnachgeführt 9 Min. Lesezeit

Wandkalender mit einem markierten Datum, daneben ein Vertragsdokument und eine TV-Fernbedienung

Zwei Rechnungen für denselben Monat, von zwei Anbietern: Das ist das häufigste Ergebnis eines Wechsels in der falschen Reihenfolge. Ursache ist fast nie ein böser Vertrag, sondern eine verwechselte Frist — die Mindestvertragsdauer ist nicht die Kündigungsfrist, und die beiden laufen nicht gleichzeitig ab. Hier steht, wie du vorgehst, was mit Aufnahmen, Mietgeräten und der Rufnummer passiert, und wohin du dich wendest, wenn ihr euch nicht einigt. Stand August 2026.

Kurzantwort

  • Zuerst kündigen, dann bestellen. Erst wenn das Enddatum beim alten Anbieter feststeht, setzt du das Startdatum beim neuen darauf. Teleboy beschreibt genau diese Reihenfolge in seinen Fragen und Antworten zum Wechsel.
  • Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist sind zwei Dinge. Die Frist läuft auf das Ende der Mindestvertragsdauer zu — wer sie verpasst, hängt in der Verlängerung.
  • Die Kündigungsform entscheidet mit. Sunrise und yallo erklären Kündigungen per Brief und E-Mail ausdrücklich für ungültig; verlangt sind Telefon oder Chat.
  • Aufnahmen und Mietgeräte sind nicht deins. Zugriffsrechte enden mit dem Vertrag, kostenlos überlassene Hardware ist bei Sunrise und yallo innert 30 Tagen zurückzusenden.
  • Die Rufnummer nimmst du mit — und über den Portierungsauftrag kündigt der neue Anbieter den Festnetz- oder Mobilteil für dich. Internet und TV kündigst du selbst.
  • Im Streitfall ist die Schlichtungsstelle Telekommunikation (ombudscom) zuständig. Behandlungsgebühr CHF 20.–, Voraussetzung ist ein vorheriger schriftlicher Einigungsversuch.

Die Reihenfolge, in der du den Anbieter wechselst

  1. Vertragsende ermitteln. Salt hält im Factsheet fest, dass die Mindestvertragsdauer mit dem Datum der Aktivierung der Dienste beginnt, nicht mit der Bestellung. Sunrise formuliert es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleich: Sie beginnt unabhängig vom Vertragsbeginn immer mit der Aktivierung.
  2. Kündigungsfrist rückwärts rechnen. Bei 60 Tagen auf Monatsende bist du gut zwei Monate vorher dran.
  3. In der vorgeschriebenen Form kündigen und den Nachweis sichern. Die Schlichtungsstelle empfiehlt für den Streitfall den Nachweis über den Zeitpunkt der Kündigung; wo nur Telefon oder Chat zulässig sind, notierst du Datum, Uhrzeit und Namen.
  4. Kündigungsbestätigung abwarten und das darin genannte Enddatum verwenden.
  5. Neues Abo mit diesem Startdatum bestellen. Teleboy weist darauf hin, dass Internet- und TV-Abos selbst zu kündigen sind, während die Kündigung bei einem Festnetz- oder Mobilabo vom neuen Anbieter übernommen wird, sofern du die Nummer portierst.
  6. Geräte zurücksenden und den Beleg aufbewahren.

Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist sind zwei verschiedene Dinge

Die Schlichtungsstelle beschreibt den Mechanismus nüchtern: Verträge im Telekommunikationsbereich haben oft eine Mindestvertragsdauer von 12 oder 24 Monaten und lassen sich unter Beachtung der Kündigungsfrist erst auf deren Ende ordentlich kündigen. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag in der Regel um die ursprüngliche Dauer.

AnbieterMindestvertragsdauerKündigungsfristForm der Kündigung
Sunriseje Produktgruppe 12 Mt., einzelne Angebote länger60 Tage auf Ende der Mindestvertragsdauer, danach 60 Tage auf jedes Monatsendetelefonisch oder per Chat; Brief und E-Mail ungültig
yallo Internet24 Mt.frühestens auf das erste Monatsende danach, sonst 2 Mt. auf Monatsendetelefonisch oder per Chat; Brief und E-Mail ungültig
yallo TVkeine1 Mt. auf jedes Monatsendetelefonisch oder per Chat
Salt Home24 Mt. plus laufender Monat ab Aktivierung60 Tage auf Monatsendesiehe Vertragsunterlagen von Salt
Teleboy Internet12 Mt.60 Tage auf ein MonatsendeBenutzerkonto oder eingeschriebener Brief
Teleboy TV und Zusatzoptionenkeine60 Tage auf ein MonatsendeBenutzerkonto oder eingeschriebener Brief
Zattoogebuchter Mindestnutzungszeitraumbis 48 Stunden vor dessen AblaufNutzerkonto, App-Store oder E-Mail

Drei Klauseln daraus lohnen die Aufmerksamkeit. Erstens hält Sunrise fest, dass Internet, TV und Home Security je eine separate Mindestvertragsdauer haben — und dass eine Kündigung des Basisangebots «Internet» automatisch auch Festnetz und TV samt Optionen beendet. Zweitens gilt bei Sunrise für Fremdsprachenpakete und die zusätzliche TV-Box eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr, während gewöhnliche Optionen einen Monat binden. Drittens verlängert sich ein im Voraus bezahltes Zattoo-Abo automatisch, wenn nicht spätestens 48 Stunden vorher gekündigt wird.

Was ein vorzeitiger Ausstieg kostet, steht ebenfalls in den Bedingungen: Sunrise verlangt die Grundgebühren bis zum Ende der Mindestvertragsdauer in deren Summe, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr, sofort fällig. Die Schlichtungsstelle vertritt dazu die Haltung, eine Kündigungspauschale sollte pro rata temporis berechnet werden.

Ein Widerrufsrecht wie im Ausland gibt es hier nicht

Ein allgemeines Widerrufsrecht für Bestellungen im Internet, wie es das deutsche Recht kennt, gibt es in der Schweiz nicht. Das Obligationenrecht kennt den Widerruf nur für Haustürgeschäfte und ähnliche Verträge: Nach Art. 40b OR ist er möglich, wenn dir das Angebot am Arbeitsplatz, in Wohnräumen oder deren unmittelbarer Umgebung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf öffentlichen Strassen und Plätzen, an einer Werbeveranstaltung mit Ausflugscharakter oder am Telefon gemacht wurde. Der Anwendungsbereich setzt nach Art. 40a OR voraus, dass der Anbieter beruflich oder gewerblich gehandelt hat und deine Leistung 100 Franken übersteigt. Die Frist beträgt nach Art. 40e OR 14 Tage, der Widerruf ist an keine Form gebunden, und den Nachweis der Rechtzeitigkeit trägst du.

Zwei Ausnahmen stehen in Art. 40c OR: Wer die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht oder seine Erklärung an einem Markt- oder Messestand abgegeben hat, kann sich nicht darauf berufen. Der Anruf, in dem dir ein Abo verkauft wurde, fällt also unter diese Bestimmungen — die Bestellung, die du selbst im Onlineshop ausgelöst hast, nicht.

Was mit Aufnahmen, Mietgeräten und der Rufnummer passiert

Aufnahmen. Sie liegen auf der Infrastruktur des Anbieters. Teleboy hält in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, dass mit der Beendigung des Abonnements das Zugriffsrecht endet und sämtliche vorgenommenen Einstellungen gelöscht werden können. Wer eine Sendung behalten will, lädt sie vorher herunter, sofern das Abo eine Downloadfunktion hat.

Mietgeräte. Kostenlos überlassene Hardware bleibt Eigentum des Anbieters. Sunrise und yallo verlangen wortgleich, das Gerät nach Ablauf der Vertragslaufzeit unbeschädigt innerhalb von 30 Tagen zurückzusenden, und stellen sonst eine Entschädigung in Rechnung — bei Sunrise ausdrücklich je Gerät und ungeachtet dessen Alters. Wer ein Gerät in Raten gekauft hat, sollte zusätzlich Ziff. 16.3 der Sunrise-Bestimmungen lesen: Kündigt man das Internetabo, werden die ausstehenden Raten des Geräteplans sofort fällig.

Rufnummer. Die Nummernportabilität zwischen Anbieterinnen gilt laut BAKOM seit dem 1. März 2000, die geografische seit April 2002. Sie läuft über den neuen Anbieter: Sunrise und yallo akzeptieren bei einer Kündigung mit Rufnummer-Portierung weiterhin die schriftliche Form, sofern der neue Anbieter sie im Portierungsprozess elektronisch einreicht. Daraus folgt die Arbeitsteilung, die Teleboy beschreibt: Festnetz und Mobile kündigt der neue Anbieter über den Portierungsauftrag, Internet und TV kündigst du selbst.

Umzug ist ein Sonderfall mit eigenen Regeln

Beim Umzug gibt es keine automatische Befreiung vom Vertrag. Sunrise verrechnet eine Bearbeitungsgebühr und hält fest, dass diese allfällige Kosten für den Elektriker vor Ort nicht abdeckt.

Für die Telefonnummer benennt das BAKOM eine Besonderheit: Weil das Anbieten der geografischen Nummernportabilität freiwillig ist, steht es den Anbieterinnen frei, dafür eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Unterstützt dein Anbieter das Zügeln der Nummer nicht oder bietet er am neuen Wohnort keine Anschlüsse an, kannst du die Nummer laut BAKOM auch zu einem anderen Anbieter mitnehmen.

Wie sich geänderte Kündigungsbestimmungen bei einem Anbieter im Alltag ausgewirkt haben, lässt sich im Forum nachlesen, wo Betroffene ihre Fälle und die Antworten des Kundendienstes gesammelt haben: Neue Kündigungsbestimmungen UPC.

Wo du hingehst, wenn ihr euch nicht einigt

Zuständig ist die Schlichtungsstelle Telekommunikation (ombudscom) an der Spitalgasse 14 in Bern. Das Verfahren steht offen, wenn du schriftlich dargelegt hast, mit dem Anbieter eine Einigung gesucht zu haben, der letzte Kontakt in der strittigen Sache nicht mehr als 12 Monate zurückliegt und sich kein Gericht mit derselben Sache befasst.

Der Ablauf ist schriftlich. Nach Eingang des vollständigen Formulars fordert die Schlichtungsstelle den Anbieter zur Stellungnahme auf, die Frist dafür beträgt 15 Tage; anschliessend arbeitet sie einen Schlichtungsvorschlag aus. Die Behandlungsgebühr beträgt CHF 20.–; bei missbräuchlich eingeleiteten Verfahren kann die Stelle bis zu CHF 500.– verlangen, bemessen nach dem verursachten Aufwand. Stimmen beide Seiten dem Vorschlag zu, ist das Verfahren beendet; kommt keine Einigung zustande, knüpft der Fall am Zustand vor der Verfahrenseinleitung an. Die Aufsicht über den Fernmeldebereich liegt beim BAKOM.

Was heisst das für dich

Trag als Erstes das Datum der Aktivierung und das Ende der Mindestvertragsdauer in deinen Kalender ein, und setz dir eine Erinnerung 90 Tage davor. Lies dann nach, in welcher Form dein Anbieter Kündigungen überhaupt entgegennimmt, bevor du einen Brief schreibst, der nichts bewirkt. Kündige, warte die Bestätigung ab und bestell das neue Abo erst mit dem darin genannten Datum. Lade Aufnahmen herunter, solange der Zugang läuft, und schick Mietgeräte innert 30 Tagen zurück, mit Beleg. Und wenn eine Rechnung strittig bleibt, such zuerst schriftlich die Einigung mit dem Anbieter — ohne diesen Schritt tritt die Schlichtungsstelle gar nicht erst auf das Begehren ein.

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Quellen