IPTV, Kabel, Satellit, DVB-T: was in der Schweiz wie ankommt
Die vier Wege des Fernsehsignals in der Schweiz mit aktuellen Zahlen, warum die SRG die Antenne abgeschaltet hat und welche Sender jeder Anbieter führen muss.
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An der Wand hängt eine Koaxialdose, im Schrank steht eine TV-Box am Netzwerkkabel, und auf dem Dach der Liegenschaft dreht sich seit Jahren eine Schüssel, von der niemand mehr weiss, ob sie noch angeschlossen ist. Welcher dieser Wege bei dir tatsächlich ein Bild liefert, entscheidet nicht das Gerät, sondern der Vertrag — und in Teilen das Gesetz. Hier stehen die vier Wege, ihre heutigen Grössenordnungen und die Regel, die jeder Anbieter einhalten muss.
Kurzantwort
- Vier Wege führen zum Fernsehbild: über Leitung (Koaxialkabel, DSL oder Glasfaser), über das offene Internet ohne eigenen Anschluss, über Satellit und über die Antenne.
- Die Leitung dominiert. Ende 2024 zählte die Fernmeldestatistik des BAKOM 1’574’420 Kundinnen und Kunden über Koaxialanschluss, 1’172’958 über DSL und 1’155’707 über Glasfaser.
- Die Antenne ist praktisch weg. Für alle übrigen Anschlussarten zusammen — DVB-T, WLAN, WiMAX, PLC und andere Funkanschlüsse — sind noch 4’780 Kundinnen und Kunden erfasst.
- Die SRG hat DVB-T 2019 beendet; ihre Konzession begrenzte Recht und Pflicht dazu auf spätestens den 31. Dezember 2019.
- Die Aufschaltpflicht («must carry») nach Art. 59 RTVG gilt nur über Leitungen, nicht für Satellit und nicht für die Antenne.
Die vier Wege, auf denen ein Fernsehsignal ankommt
Über Leitungen kommt das Signal auf drei technisch verschiedene Arten. Im Koaxialnetz — dem klassischen Kabelnetz — wird im Standard DVB-C übertragen; über eine Telefonleitung oder eine Glasfaser läuft es als IPTV, also als Datenstrom in einem vom Anbieter kontrollierten IP-Netz. Für dich ist der Unterschied vor allem an der Dose sichtbar: Koaxialstecker oder Netzwerkbuchse.
Der vierte Fall in der Statistik heisst virtueller Anschluss: Angebote, bei denen der physische Anschluss nicht Teil der Leistung ist. Sie laufen über dein bestehendes Internet, entweder in einem kontrollierten IP-Netz oder über das offene Internet. Diese Kategorie ist der Grund, weshalb du bei einem Anbieter ohne eigenes Netz gleichzeitig Kundin einer Internetanbieterin sein musst.
Über Satellit verbreitet die SRG ihre Programme direkt; das Signal kommt im Standard DVB-S2 an, und zum Empfang gehören Parabolantenne, Receiver oder Fernseher mit DVB-S2-Tuner. Terrestrisch, also über Antenne, lief Fernsehen in der Schweiz zuletzt im Standard DVB-T. Die Standardfamilie stammt vom DVB Project, einem 1993 gegründeten Industriekonsortium, dessen Spezifikationen in der Regel von der ETSI in Normen überführt werden und die Wege Satellit, Kabel, Terrestrik und Breitband bewusst mit gemeinsamen Lösungen abdecken.
| Anschlussart | Kundinnen und Kunden am 31.12.2024 | Veränderung gegenüber 2023 |
|---|---|---|
| über Koaxialanschluss | 1’574’420 | −4,6 % |
| über DSL-Anschluss | 1’172’958 | −8,2 % |
| über FTTH-Anschluss (Glasfaser) | 1’155’707 | +13,1 % |
| davon IPTV über Glasfaser | 835’723 | +13,5 % |
| davon digitales DVB-TV über Glasfaser | 202’590 | +14,5 % |
| über virtuellen Anschluss | 1’570’506 | +0,6 % |
| davon über nicht kontrolliertes IP-Netz (Internet) | 1’409’569 | −1,7 % |
| über andere Anschlüsse (DVB-T, WLAN, WiMAX, PLC, Funk) | 4’780 | −14,2 % |
Quelle: Fernmeldestatistik des BAKOM, Tabelle SF9, veröffentlicht am 25. November 2025. ⚠ Gezählt werden Kundenbeziehungen, die die Anbieterinnen melden, nicht Haushalte — wer zwei Angebote nutzt, erscheint zweimal. Anbieterinnen, die nur Programme über Leitungen verbreiten und weniger als 5’000 Kundinnen und Kunden haben, sind von der Meldepflicht ausgenommen.
Warum die SRG ihre Sender aus der Luft genommen hat
Die Konzession der SRG regelt in Art. 20 Abs. 2 die drahtlose Verbreitung der Fernsehprogramme: über DVB-T in den jeweiligen Sprachregionen und über Satellit, «in der Regel verschlüsselt». Die Übergangsbestimmung in Art. 42 hat den ersten Teil davon beendet: «Das Recht und die Pflicht der SRG, Fernsehprogramme gemäss nach Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 3 über DVB-T zu verbreiten, erlöschen spätestens am 31. Dezember 2019.» Abgeschaltet wurde im Lauf des Jahres 2019.
Der Grund steht im erläuternden Bericht des BAKOM zur Konzession: Angesichts neuer Verbreitungstechnologien und ihrer Effizienz spiele DVB-T in der Schweiz nur noch eine untergeordnete Rolle, rund zwei Prozent der Haushalte nutzten es. Der Bericht stammt von 2018, die Zahl beschreibt also die Lage vor der Abschaltung.
Geblieben ist der Anspruch auf die Leitung. Art. 21 der Konzession verweist auf Art. 59 Abs. 1 Bst. a RTVG und hält fest, dass die SRG ihre Fernsehprogramme national über Leitungen verbreitet bekommt. Die aktuelle Konzession gilt bis zum 31. Dezember 2028.
Was ein Kabelanschluss in der Liegenschaft heute bedeutet
Die Dose an der Wand ist kein Abo. Ob über sie ein Signal kommt, hängt davon ab, ob für die Liegenschaft ein Vertrag mit einem Netzbetreiber besteht oder ob du selbst einen abgeschlossen hast. ⛔ Der frühere Automatismus, dass Kabelfernsehen in den Nebenkosten enthalten ist, gilt nicht mehr flächendeckend — nachlesbar ist das im Mietvertrag und in der Nebenkostenabrechnung, nicht am Gerät.
Innerhalb eines Gebäudes gilt eine urheberrechtliche Besonderheit, die ältere Gemeinschaftsanlagen erklärt: Nach Art. 22 Abs. 2 URG ist die Weitersendung von Werken «über technische Einrichtungen, die von vornherein auf eine kleine Empfängerzahl beschränkt sind, wie Anlagen eines Mehrfamilienhauses oder einer geschlossenen Überbauung», erlaubt. Sobald ein Netz darüber hinausgeht, greift Absatz 1: Die Rechte an der zeitgleichen, unveränderten Weitersendung können nur über zugelassene Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden.
Die Zahlen zeigen, wohin sich der Bestand verschiebt: Koaxial und DSL verlieren, Glasfaser gewinnt zweistellig. Wer heute in einer Liegenschaft mit neuer Erschliessung wohnt, hat die Wahl oft nicht mehr zwischen Kabel und IPTV, sondern zwischen mehreren Anbietern auf derselben Faser.
Wann Satellit noch sinnvoll ist
Satellit deckt Gebiete ab, in denen keine Leitung liegt oder in denen du unabhängig vom Netzbetreiber empfangen willst — und er funktioniert praktisch flächendeckend in Europa, was für Zweitwohnsitze und Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer der eigentliche Grund ist.
Der Preis dafür ist Aufwand am Gerät. Weil die Ausstrahlungsrechte für viele Sendungen nur für die Schweiz gelten, verbreitet die SRG ihre Fernsehprogramme über Satellit in der Regel verschlüsselt — so steht es in Art. 20 Abs. 2 Bst. b der Konzession. Zum Empfang gehören deshalb drei Dinge: eine Parabolantenne, ausgerichtet auf Eutelsat Hot Bird auf 13 Grad Ost, ein Empfangsgerät mit DVB-S2-Tuner, und für die Entschlüsselung ein von Viaccess-Orca zertifiziertes CA-Modul mit einer Sat-Access-Karte. Die Karte gibt die SRG leihweise ab, an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz höchstens zwei je Haushalt, gegen eine einmalige Gebühr nach der jeweils gültigen Preisliste; für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer kommt ein jährlicher Beitrag dazu. Die Rechte werden monatlich neu auf die Karte geladen — deshalb funktionieren ältere, nicht zertifizierte Module oft nicht mehr. Die Radioprogramme und SRF Info werden unverschlüsselt ausgestrahlt.
Die Aufschaltpflicht: welche Programme jeder Anbieter führen muss
Art. 59 Abs. 1 RTVG bestimmt, dass in ihrem Versorgungsgebiet über Leitungen zu verbreiten sind: die Programme der SRG im Rahmen der Konzession und die Programme, für die eine Konzession mit Leistungsauftrag besteht. Absatz 2 erlaubt dem Bundesrat, zusätzlich ausländische Programme zu bestimmen. Die Programme sind «in ausreichender Qualität unentgeltlich zu verbreiten» (Abs. 3), und verpflichtet ist in erster Linie die Anbieterin, die im Gebiet bereits Programme verbreitet und dabei am meisten Haushalte erreicht (Abs. 4). Weigert sie sich, kann das BAKOM vorsorglich die sofortige Aufschaltung verfügen.
Die Verordnung setzt die Grenzen: Nach Art. 54 Abs. 1 RTVV sind Anbieterinnen verpflichtet, die mindestens 100 Haushalte erreichen; Art. 53 RTVV begrenzt die Zahl der unentgeltlich zu verbreitenden Programme auf 30 für die digitale Verbreitung von Fernsehprogrammen und 50 für digitale Radioprogramme. Das BAKOM stellt klar, für welche Wege das gilt: für alle leitungsgebundenen und mobilen Verbreitungswege — nicht für DAB+ und DVB-T und nicht für den Satellitenrundfunk. Betroffen sind damit Kabelnetze, IPTV-Netze und ausdrücklich auch virtuelle Angebote ohne eigenes Netz.
| Geltungsbereich | Programme mit Verbreitungspflicht |
|---|---|
| Ganze Schweiz | SRF 1, SRF zwei, RTS Un, RTS Deux, RSI La 1, RSI La 2 |
| Deutsche Schweiz | SRF Info |
| Zugeteiltes Versorgungsgebiet | konzessionierte Regionalprogramme, etwa Telebasel, Tele M1, Tele 1, TELE TOP, TVO, Tele Südostschweiz, TeleBärn, La Télé, Léman Bleu, Canal Alpha, TeleTicino |
| Ganze Schweiz, nur digital, ausländische Programme | ARD, ORF 1, France 2, Rai Uno, ARTE, 3sat, TV5 |
| Sprachregion, nur digital | Euronews in der Sprache der jeweiligen Sprachregion |
Stand August 2026, nach der am 1. Juli 2026 veröffentlichten Übersicht des BAKOM. Die Verbreitung konzessionierter Regionalprogramme ausserhalb ihres Versorgungsgebiets ist erlaubt, aber nicht Pflicht. Für alles Übrige entscheidet nach Art. 61 RTVG die Anbieterin selbst, im Rahmen ihrer Kapazitäten.
Was heisst das für dich
Klär zuerst, welcher Weg bei dir überhaupt verfügbar ist: Steht eine Koaxialdose zur Verfügung und hat die Liegenschaft einen Vertrag, liegt eine Glasfaser an, oder bleibt nur der Weg über dein bestehendes Internet? Diese Frage beantwortet die Verwaltung oder der Netzbetreiber, nicht der Fernseher. Fehlt ein Sender in deinem Angebot, prüf zuerst, ob er überhaupt aufschaltpflichtig ist — bei den sechs gesamtschweizerisch pflichtigen SRG-Programmen, in der Deutschschweiz zusätzlich SRF Info, und bei den konzessionierten Regionalprogrammen im eigenen Gebiet ist er es, bei den meisten anderen nicht. Und wenn du über Satellit empfängst, achte beim Gerätekauf auf den DVB-S2-Tuner und ein zertifiziertes CA-Modul, sonst bleibt das Bild trotz korrekt ausgerichteter Schüssel dunkel.
Weiterlesen
- Swisscom blue TV: Angebot, Geräte und Funktionen — wie ein IPTV-Anschluss über die Leitung in der Praxis aussieht
- green TV: Abo, Sender und Anschluss — ein Angebot auf der Glasfaser, dem am stärksten wachsenden Weg
- Im Forum: SRF Programme via Satellit — der Erfahrungsstrang zu Ausrichtung, Modulen und Sat-Access-Karte
Quellen
- BAKOM, Übersicht Must-Carry-Programme — Geltung der Pflicht für leitungsgebundene und mobile Wege, Ausnahme für DAB+, DVB-T und Satellitenrundfunk, Liste der pflichtigen Fernsehprogramme im In- und Ausland, veröffentlicht am 1. Juli 2026
- BAKOM, Verbreitung über Leitungen/Kabelnetze — Must-Carry-Bestimmungen für alle Anbieterinnen ab 100 Haushalten, ausdrücklich auch für IPTV-Netze und virtuelle Angebote ohne eigene Netze
- BAKOM, Fernmeldestatistik, Radio- und Fernsehverbreitung (Tabelle SF9) — Kundenzahlen je Anschlussart per 31. Dezember 2024 mit Veränderung gegenüber 2023, Meldepflichtgrenze von 5’000 Kundinnen und Kunden
- Konzession für die SRG SSR, Stand 19. Juni 2024.pdf) — Art. 20 drahtlose Verbreitung über DVB-T und Satellit «in der Regel verschlüsselt», Art. 21 Anspruch auf Verbreitung über Leitungen, Art. 42 Erlöschen der DVB-T-Pflicht spätestens am 31. Dezember 2019, Art. 43 Geltungsdauer bis Ende 2028
- RTVG, SR 784.40 — Art. 59 zugangsberechtigte und ausländische Programme, unentgeltliche Verbreitung in ausreichender Qualität, Verfügung des BAKOM bei Weigerung, Art. 60 weitere Aufschaltungspflichten, Art. 61 übrige Programme, Art. 62 Kanalbelegung
- RTVV, SR 784.401 — Art. 52 Kriterien für ausländische Programme, Art. 53 Höchstzahl von 30 digitalen Fernseh- und 50 digitalen Radioprogrammen, Art. 54 Verpflichtung ab 100 Haushalten
- URG, SR 231.1 — Art. 22 Abs. 1 und 2: Weitersendung nur über Verwertungsgesellschaften, Ausnahme für Anlagen eines Mehrfamilienhauses oder einer geschlossenen Überbauung
- DVB Project, About — Gründung 1993, offene Spezifikationen für Satellit, Kabel, Terrestrik und Breitband, Überführung in Normen in der Regel durch die ETSI