Schwere Schlappe für Schwarzkopien-Jäger
19 Antworten2'996 AufrufeGestartet von smid ·
Das Bundesgericht verbietet Firmen, heimlich die Internet-Adressen von Computerbenutzern auszuspionieren, zu sammeln und weiterzugeben. Damit erschweren die Richter die Verfolgung von Personen, die über Tauschbörsen urheberrechtlich geschützte Daten wie Filme oder Musik herunterladen.
Quelle:
Schwere Schlappe für Raubkopien-Jäger - Politik - News - a-z.ch
Der erlösende Tweet:
Twitter / Flo(h)rian: #Logistep ist weg vom Fens ...
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Schwere Schlappe für Raubkopien-Jäger - Politik - News - a-z.ch
Der erlösende Tweet:
Twitter / Flo(h)rian: #Logistep ist weg vom Fens ...
smid12'144 Beiträge
bearbeitet #2
Ich freue mich über diesen Entscheid. Endlich haben diese "armen Rechteinhaber" mal eins auf den Deckel gekommen.
So schlecht kann es ihnen ja auch nicht gehen, schliessen die doch unzählige zahlende Kunden von ihren Angeboten aus.
P.S. Ich weiss, dass die News ein bisschen OT ist - aber wir sprechen hier ja oft über dieses Thema.
So schlecht kann es ihnen ja auch nicht gehen, schliessen die doch unzählige zahlende Kunden von ihren Angeboten aus.
P.S. Ich weiss, dass die News ein bisschen OT ist - aber wir sprechen hier ja oft über dieses Thema.
Butcher88 Beiträge
Sollte sich noch jemand die Tauschbörsen antun in der heutigen Zeit.....??
Auch in diesem Fall "hinkt" die Rechtssprechung der Wirklichkeit hinterher. Jeder einigermassen informierte Internetnutzer hat sein Kazza, Bittorrent und wie sie alle heissen mögen doch schon längst deinstalliert und auf den "schnellen Verteiler" gewechselt....
Aber seis drum, wir in der Schweiz können uns noch über einen gewissen "Schutz" für den privaten Gebrauch von Gezogenem freuen. Die Frage wird sein, wie lange noch.
Gruss
Butcher
Auch in diesem Fall "hinkt" die Rechtssprechung der Wirklichkeit hinterher. Jeder einigermassen informierte Internetnutzer hat sein Kazza, Bittorrent und wie sie alle heissen mögen doch schon längst deinstalliert und auf den "schnellen Verteiler" gewechselt....
Aber seis drum, wir in der Schweiz können uns noch über einen gewissen "Schutz" für den privaten Gebrauch von Gezogenem freuen. Die Frage wird sein, wie lange noch.
Gruss
Butcher
tosci5'731 Beiträge
die Hoffnung, dass irgendwer, irgendwann endlich begreift das wenn sie uns f.... wollen nur das Gegenteil erreichen - habe ich schon längst aufgegeben. Darum besitze ich auch eine 50er-Leitung. Mehr muss man dazu wohl nicht sagen.
nando4569320 Beiträge
smid12'144 Beiträge
Es gibts Rapidshare, da kann mich der Willy mal /emoticons/default_smile.png
Wobei das IFPI kümmert sich ja nicht um Serien.
Wobei das IFPI kümmert sich ja nicht um Serien.
anykey5'528 Beiträge
Immerhin, früher forderten sie ja mehrere hundert Dollar pro Song, 3 Franken ist ja gerade spottbillig!
Aber mittlerweile ist mir das egal, ich beziehe meinen Content legal.
Aber mittlerweile ist mir das egal, ich beziehe meinen Content legal.
tosci5'731 Beiträge
Das viele immer noch nicht begreifen das sie nicht sharen (anbieten) sollten ist mir ein Rätsel - Dummheit soll eben bestraft werden...
smid12'144 Beiträge
Immerhin, früher forderten sie ja mehrere hundert Dollar pro Song, 3 Franken ist ja gerade spottbillig!Sky Abo?
Aber mittlerweile ist mir das egal, ich beziehe meinen Content legal.
anykey5'528 Beiträge
Sky Abo?Sky Abo, Proxy in den Staaten, US-iTunes-Account, Blu-Rays und gute CDs kauf ich sowieso lieber als richtige CD.
smid12'144 Beiträge
Wobei dir die Rechteinhaber das Sky Abo, den Proxy und auch den US Account wegnehmen möchten.
anykey5'528 Beiträge
Wobei dir die Rechteinhaber das Sky Abo, den Proxy und auch den US Account wegnehmen möchten.Wollen und können /emoticons/default_wink.png
dakis1'007 Beiträge
bearbeitet #13
Sky Abo, Proxy in den Staaten, US-iTunes-Account, Blu-Rays und gute CDs kauf ich sowieso lieber als richtige CD.Sky Abo ist legal. Proxy in den USA ist in der Schweiz legal, in den USA nicht. US-iTunes Account ist auch in der Schweiz nicht legal. Dabei geht's nicht um die Copyright-Frage - vielmehr erschleichst Du Dir eine Leistung, welche Apple explizit in den AGB (welche Du akzeptieren musst, bevor Du den Dienst nutzen kannst) verbietet. Das Erschleichen von Leistungen ist in der Schweiz verboten. Apple hätte bei einer Klage durchaus berechtigte Chancen, Dir eine reinzubraten. Da die Chancen zudem sehr gut stehen, dass Apple genau weiss, wer Du bist (über die Registrierung / Garantieabwicklung etc. des auf iTunes registrierten iPhones, iPods oder des Macs selber), kann man da eigentlich nur hoffen, dass die nicht plötzlich anfangen, einen Rundumschlag auszuteilen.
smid12'144 Beiträge
Das ist nicht korrekt. Sky UK schliesst in den AGB auch ausländische Kunden aus, genau wie iTunes USA.
Du begehst damit Vertragsbruch. Das ist aber nicht illegal. Apple könnte aber vor einem Zivilgericht klagen.
Erschleichen einer Leistung kommt hier nicht in Frage. Siehe hier:
SR 311.0 Art. 150 1. Strafbare Handlungen gegen das Vermgen. / Erschleichen einer Leistung (Schweizerisches Strafgesetzbuch)
Er bezahlt für die Leistung, also ist das Tatbestandsmerkmal nicht gegeben.
(Ich bin kein Anwalt, also ohne Garantie).
Du begehst damit Vertragsbruch. Das ist aber nicht illegal. Apple könnte aber vor einem Zivilgericht klagen.
Erschleichen einer Leistung kommt hier nicht in Frage. Siehe hier:
SR 311.0 Art. 150 1. Strafbare Handlungen gegen das Vermgen. / Erschleichen einer Leistung (Schweizerisches Strafgesetzbuch)
Er bezahlt für die Leistung, also ist das Tatbestandsmerkmal nicht gegeben.
(Ich bin kein Anwalt, also ohne Garantie).
dakis1'007 Beiträge
bearbeitet #15
Das ist nicht korrekt. Sky UK schliesst in den AGB auch ausländische Kunden aus, genau wie iTunes USA.Du begehst damit Vertragsbruch. Das ist aber nicht illegal. Apple könnte aber vor einem Zivilgericht klagen.Korrekt, der Bezug von Sky UK ist in England auch nicht legitim (wusste ja nicht, ob er von UK spricht oder von Sky Deutschland / Teleclub).
Erschleichen einer Leistung kommt hier nicht in Frage. Siehe hier:
SR 311.0 Art. 150 1. Strafbare Handlungen gegen das Vermgen. / Erschleichen einer Leistung (Schweizerisches Strafgesetzbuch)
Er bezahlt für die Leistung, also ist das Tatbestandsmerkmal nicht gegeben.
Was das Erschleichen betrifft: da durch die Verwendung der Leistung der Datenverarbeitungsanlage dem Betreiber letzterer ein finanzieller Schaden (im Sinne von Leistungen, die Apple gar nicht erbringen darf, dessen Erbringung Du aber erschlichen hast) entstehen kann (ein solcher muss natürlich durch Apple geltend gemacht werden), ist der Tatbestand (möglicherweise - das muss dann ein Gericht entscheiden) erfüllt. Du bezahlst zwar für die Leistung - die Bezahlung ist aber nicht legitim zumal sie auf einem Vertragsbruch beruht. Damit ist die finanzielle Abgeltung freiwillig, willkürlich, nicht zweckgebunden und nichtig - im Endeffekt kommt's rechtlich gesehen vermutlich nicht mal drauf an, ob Du überhaupt was bezahlst, oder nicht. Damit erschleichst Du die Leistung. Apple selber begeht ebenfalls Vertragsbruch - da Apple aber vertraglich vereinbarte Massnahmen zur Prävention dieser illegitimen Leistungserbringung getroffen hat (Abdingung in den AGB, automatische Shop-Voreinstellung für Deine IP-Location), werden sie argumentieren, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben. Womöglich können sie sogar noch darauf klagen, dass Du Apple zum Vertragsbruch genötigt hast.
smid12'144 Beiträge
Rapidshare: Legal
iTunes: Nicht legal
Die Spinnen 🙂
Wobei ich denke, dass es trotzdem legal ist. Mal sehen ob ich eine Antwort bekomme.
iTunes: Nicht legal
Die Spinnen 🙂
Wobei ich denke, dass es trotzdem legal ist. Mal sehen ob ich eine Antwort bekomme.
dakis1'007 Beiträge
Rapidshare: LegaliTunes: Nicht legaleigentlich nicht - der Download von Medienmaterial ist in der Schweiz legal. Rapidshare dient nur als Mittler für die Verbreitung von illegal angebotenem Material - und dafür konnten sie bislang noch nicht belangt werden. D.h. Du beziehst legales Material von einer Firma, mit der Du legale Geschäftsbeziehungen eingehst -> alles paletti.
Die Spinnen 🙂
Bei Apple ist es anders: Du beziehst eine Leistung, die Dir explizit durch die AGB untersagt wird. Diese Leistung darf Apple zudem aufgrund von Verträgen mit den Zulieferern Dir gar nicht erbringen.
Indem Du die Leistung trotzdem beziehst, erschleichst Du diese (da die erfolgte Zahlung aufgrund eines Vertragsbruchs erfolgte, ist die Bezahlung für die Dienstleistung nicht erfolgt). Zudem zwingst Du Apple gleichzeitig durch das Aushebeln der AGB selber Vertragsbruch gegenüber den Zulieferern zu begehen. Das ganze ist also ein extremer rechtlicher Sumpf - solange Apple nicht klagt, ist alles ok. Früher oder später wird sich Apple aber ein Opfer suchen und alle rechtlichen Mittel gegen das arme Schwein ausschöpfen, sofern nicht vorher eine aussergerichtliche Einigung erzielt wird.
Bei Sky erschleicht man sich ebenfalls eine Leistung. Da Sky aber keinen Geschäftssitz in der Schweiz besitzt, dürfte es ungleich schwerer sein, gegen Schweizer Kunden rechtlich vorzugehen -> wird nicht passieren.
dsh178 Beiträge
Art. 150 Abs. 1 StGB sieht als objektiv zu erfüllenden Tatbestand ganz klar vor, dass die Leistung ohne Bezahlung erschlichen werden muss. Bereits an diesem Tatbestandselement scheitert somit eine Strafbarkeit nach Art. 150 StGB im Falle der Nutzung von US iTunes in der Schweiz.
smid12'144 Beiträge
Dieser Ansicht sind auch andere.
Und mal ehrlich: Mehr als einen Account sperren wird Apple wohl nicht. Wie käme das in den Medien an: Apple zieht Kunden vor den Richter, weil sie sich etwas gekauft anstatt heruntergeladen haben.
Aber vielleicht müsste es einen solchen Prozess brauchen, damit auch andere sehen was für Idioten die Entscheidungsträger der ach so "Kreativen Industrie" sind.
Und mal ehrlich: Mehr als einen Account sperren wird Apple wohl nicht. Wie käme das in den Medien an: Apple zieht Kunden vor den Richter, weil sie sich etwas gekauft anstatt heruntergeladen haben.
Aber vielleicht müsste es einen solchen Prozess brauchen, damit auch andere sehen was für Idioten die Entscheidungsträger der ach so "Kreativen Industrie" sind.
dakis1'007 Beiträge
Art. 150 Abs. 1 StGB sieht als objektiv zu erfüllenden Tatbestand ganz klar vor, dass die Leistung ohne Bezahlung erschlichen werden muss. Bereits an diesem Tatbestandselement scheitert somit eine Strafbarkeit nach Art. 150 StGB im Falle der Nutzung von US iTunes in der Schweiz.Ich denke, das wird im Endeffekt ein Richter entscheiden müssen. Art. 150 Abs 1 ist ein Gummiparagraph - der Anwalt, der bei mir im Büro sitzt, ist jedenfalls der Ansicht, dass das ganze vor Gericht durchaus Chancen hätte. Das ganze hängt am Zahlungsbegriff - entschieden werden muss, ob eine nicht rechtmässige Bezahlung als Bezahlung an sich zu werten ist.
Anyway - bisher hat Apple noch nie geklagt. In der Schweiz lohnt es sich finanziell vermutlich nicht und wie die Rechtslage in Deutschland ist, weiss ich nicht.
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