Kundendienst CC
6 Antworten1'359 AufrufeGestartet von texarkana ·
habe gestern eine mail an den Kundendienst geschickt,
BBC one, ITV1 , ITV2 hätten Tonaussetzer...
hab Heute eine mail bekommen:
......CC hält sich beim Umgang mit Kundenfragen an die geltenden
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an diejenige des Schweizerischen
Datenschutzgesetzes.
Daher sind wir verpflichtet die Identität zu prüfen.
Bitte teilen Sie uns Ihre Kundennummer mit, damit wir Ihre Anfrage
weiter bearbeiten können......
charlie
BBC one, ITV1 , ITV2 hätten Tonaussetzer...
hab Heute eine mail bekommen:
......CC hält sich beim Umgang mit Kundenfragen an die geltenden
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an diejenige des Schweizerischen
Datenschutzgesetzes.
Daher sind wir verpflichtet die Identität zu prüfen.
Bitte teilen Sie uns Ihre Kundennummer mit, damit wir Ihre Anfrage
weiter bearbeiten können......
charlie
roman709'245 Beiträge
LOL. Eine neue Masche.
Würde der Datenschutz nicht eher dahingehen, dass man auch anonym fragen darf? 🙂
Würde der Datenschutz nicht eher dahingehen, dass man auch anonym fragen darf? 🙂
NaTakk359 Beiträge
hallo? gehts noch?
vorallem auf gesetzte verweisen?
gibt doch nie und nimmer was in der art.
vorallem auf gesetzte verweisen?
gibt doch nie und nimmer was in der art.
Snowman410'415 Beiträge
Doch - frag mal Tosci
Rai 1730 Beiträge
Naja, klingt nach einer Ausrede, nicht antworten zu müssen. Aber in einem Punkt muss ich dem Kundendienst recht geben: Man darf von einem Kunden erwarten, dass er sich als solcher zu erkennen gibt.
CHfish3'690 Beiträge
es mag ja sinnlos wirken - die Gesetzesangabe im Sinn des Datenschutzes macht zwar auf den ersten Blick keinen Sinn ergeben, auf den zweiten sehr wohl: Hättest du Freude, wenn ein Fremder dir einen Techniker bestellt? -
aber der Anbieter muss den Kunden sicherlich identifizieren können, um
1. zu wissen, ob dieser überhaupt für die bezogenen Dienstleistungen zahlt und
2. ob er vielleicht in einem Bereich wohnt, wo bereits ein Problem bekannt ist...
CHfish
aber der Anbieter muss den Kunden sicherlich identifizieren können, um
1. zu wissen, ob dieser überhaupt für die bezogenen Dienstleistungen zahlt und
2. ob er vielleicht in einem Bereich wohnt, wo bereits ein Problem bekannt ist...
CHfish
NaTakk359 Beiträge
ok, aber wie soll ich sagen, man kann das ganze so schön umschreiben.
da braucht es doch nicht so einen satz wie der ob gequotete oder?
da braucht es doch nicht so einen satz wie der ob gequotete oder?
aber der Anbieter muss den Kunden sicherlich identifizieren könnendie cc schreibt aber ausdrücklich, dass sie das müssten!
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