Kündigung Cablecom -> Umzug Quickline
3 Antworten6'561 AufrufeGestartet von frantic ·
bearbeitet #1
Salut zäme
Ich werde diesen April von einer Cablecom Gemeinde in eine Quickline Gemeinde umziehen.
(Es ist kurzfristig, ich weiss... war leider nicht anders möglich. Sonderkündigungsrecht der Mietwohnung wegen grosser Renovationen der Liegenschaft.)
Bei Cablecom habe ich schon seit Jahren Hispeed Internet (und natürlich analog TV/Radio). Später kamen noch Digital Phone und Digital TV dazu. Über die Mindestvertragszeit von 12 Monaten bin ich überall schon längst raus.
Für die unterschiedlichen Dienste habe ich im Online Kundencenter unterschiedliche Kündigungsfristen gefunden!?
Anmeldung vor 5.1.2009
Hispeed Internet: 3 Monate, auf Ende Monat
Digital TV: 1 Monat, auf Ende des Quartals
Beim Digital Phone ist die Anmeldung vor 15.3.2007 relevant.
Ich glaube, ich habe es länger. Dann wäre es:
3 Monate, auf Ende Monat
Wenn es nachher wäre, oder wenn ich die Option „Für immer gratis telefonieren“ habe sind es:
3 Monate, vor Ende der Vertragsdauer. Sonst wird automatisch um 12 Monate verlängert...
Für's CH Festnetz zahle ich keine Verbindungsgebühren mehr. Also werde ich die Option wohl haben.
Immer schriftlich an:
cablecom GmbH
hispeed internet / digital tv / digital phone
Industriestrasse 19
8112 Otelfingen
Das isch doch *&%$@ kompliziert! Ich bin ja kein Jurist.
Muss ich die einzelnen Dienste wirklich separat künden?
Gibt es keine Möglichkeit, mit einem Brief alle Cablecom Dienstleistungen zu künden?
Ich möchte ja nicht noch monatelang Gebühren für theoretische Dienstleistungen bezahlen müssen, obschon Cablecom am neuen Wohnort technisch gar nicht in der Lage ist, diese überhaupt anzubieten...
Danke für eure Tips von einem verwirrten
Frantic
Ich werde diesen April von einer Cablecom Gemeinde in eine Quickline Gemeinde umziehen.
(Es ist kurzfristig, ich weiss... war leider nicht anders möglich. Sonderkündigungsrecht der Mietwohnung wegen grosser Renovationen der Liegenschaft.)
Bei Cablecom habe ich schon seit Jahren Hispeed Internet (und natürlich analog TV/Radio). Später kamen noch Digital Phone und Digital TV dazu. Über die Mindestvertragszeit von 12 Monaten bin ich überall schon längst raus.
Für die unterschiedlichen Dienste habe ich im Online Kundencenter unterschiedliche Kündigungsfristen gefunden!?
Anmeldung vor 5.1.2009
Hispeed Internet: 3 Monate, auf Ende Monat
Digital TV: 1 Monat, auf Ende des Quartals
Beim Digital Phone ist die Anmeldung vor 15.3.2007 relevant.
Ich glaube, ich habe es länger. Dann wäre es:
3 Monate, auf Ende Monat
Wenn es nachher wäre, oder wenn ich die Option „Für immer gratis telefonieren“ habe sind es:
3 Monate, vor Ende der Vertragsdauer. Sonst wird automatisch um 12 Monate verlängert...
Für's CH Festnetz zahle ich keine Verbindungsgebühren mehr. Also werde ich die Option wohl haben.
Immer schriftlich an:
cablecom GmbH
hispeed internet / digital tv / digital phone
Industriestrasse 19
8112 Otelfingen
Das isch doch *&%$@ kompliziert! Ich bin ja kein Jurist.
Muss ich die einzelnen Dienste wirklich separat künden?
Gibt es keine Möglichkeit, mit einem Brief alle Cablecom Dienstleistungen zu künden?
Ich möchte ja nicht noch monatelang Gebühren für theoretische Dienstleistungen bezahlen müssen, obschon Cablecom am neuen Wohnort technisch gar nicht in der Lage ist, diese überhaupt anzubieten...
Danke für eure Tips von einem verwirrten
Frantic
RogerH131 Beiträge
Hi Frantic
Ich bin jetzt kein Jurist oder sonst ein Rechtsexperte, aber ich denke, Da Du aus dem Versorgungsgebiet der Cablecom wegziehst, kann diese Ihren Vertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen. Von daher würde ich meinen, wären alle Abos automatisch aufgelöst. Aber das solltest Du mit einem Juristen (resp. vorher vielleicht mal mit der Cablecom?) abklären.
Ansonsten einfach einen eingeschriebenen Brief mit der Kündigung an cc senden, darin alle Dienste detailliert auflisten und klar schreiben, dass Du diese alle komplett auf den jeweils nächst möglichen Termin aflöst.
Damit kann sich die Cablecom selber um die richtigen Termine kümmern 🙂
Und natürlich auch reinschreiben, wieso, dann kann später keiner behaupten man hätte vom Wegzug nichts gewusst.
Nur Kontrollieren würde ich das dann schon...
Gruss
Roger
Ich bin jetzt kein Jurist oder sonst ein Rechtsexperte, aber ich denke, Da Du aus dem Versorgungsgebiet der Cablecom wegziehst, kann diese Ihren Vertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen. Von daher würde ich meinen, wären alle Abos automatisch aufgelöst. Aber das solltest Du mit einem Juristen (resp. vorher vielleicht mal mit der Cablecom?) abklären.
Ansonsten einfach einen eingeschriebenen Brief mit der Kündigung an cc senden, darin alle Dienste detailliert auflisten und klar schreiben, dass Du diese alle komplett auf den jeweils nächst möglichen Termin aflöst.
Damit kann sich die Cablecom selber um die richtigen Termine kümmern 🙂
Und natürlich auch reinschreiben, wieso, dann kann später keiner behaupten man hätte vom Wegzug nichts gewusst.
Nur Kontrollieren würde ich das dann schon...
Gruss
Roger
Noel3'777 Beiträge
siehe Cablecom AGB Punkt 24 :
Bei einem Umzug in eine Wohnung/Liegenschaft, die nicht an unser
Kabel-TV-Netz angeschlossen ist, müssen Sie folgendes beachten:
· Der Vertrag muss innert einer Frist von drei Monaten auf das Ende des
Umzugsmonats schriftlich gekündigt werden. Sie müssen uns eine
Kündigungsbestätigung des Vermieters oder eine andere gleichwertige
Bestätigung zukommen lassen.
· Erfolgt Ihre Kündigung korrekt und vollständig, gilt der Vertrag unabhängig
von der ursprünglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit per
Ende des Umzugsmonats als beendet.
· Im Einzelfall gewähren Ihnen das Recht, ohne Einhaltung dieser
Kündigungsfrist vom Vertrag zurück zu treten, sofern Sie glaubhaft
machen können, dass Sie nicht wussten, dass der Bezug unserer
Dienstleistungen an Ihrem neuen Wohnort nicht mehr möglich ist.
mfg
Bei einem Umzug in eine Wohnung/Liegenschaft, die nicht an unser
Kabel-TV-Netz angeschlossen ist, müssen Sie folgendes beachten:
· Der Vertrag muss innert einer Frist von drei Monaten auf das Ende des
Umzugsmonats schriftlich gekündigt werden. Sie müssen uns eine
Kündigungsbestätigung des Vermieters oder eine andere gleichwertige
Bestätigung zukommen lassen.
· Erfolgt Ihre Kündigung korrekt und vollständig, gilt der Vertrag unabhängig
von der ursprünglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit per
Ende des Umzugsmonats als beendet.
· Im Einzelfall gewähren Ihnen das Recht, ohne Einhaltung dieser
Kündigungsfrist vom Vertrag zurück zu treten, sofern Sie glaubhaft
machen können, dass Sie nicht wussten, dass der Bezug unserer
Dienstleistungen an Ihrem neuen Wohnort nicht mehr möglich ist.
mfg
frantic2'985 Beiträge
Danke Jungs!
Da keimt ja doch noch etwas Hoffnung auf ;-)
Hatte die AGB's noch nicht so weit runter durch...
Bei Quickline habe ich sogar noch vorbereitete Kündigungen für die üblichen ADSL Provider gefunden. Das könnte ich ja etwas anpassen.
Ich habe erst seit gestern eine mündliche Zusage für die neue Wohnung, und die Verträge werden erst kommende Woche gemacht. Daher hoffe ich also, dass mein Fall unter dieser Einzelfall Regelung laufen wird.
Vom alten Vermieter bekomme ich sicher eine entsprechende Bestätigung zur Kündigung (welche ich gerade geschrieben habe). Die meisten hier sind "auf der Flucht" vor der Renovation...
Äs schöns Weekend wünscht
Frantic
Da keimt ja doch noch etwas Hoffnung auf ;-)
Hatte die AGB's noch nicht so weit runter durch...
Bei Quickline habe ich sogar noch vorbereitete Kündigungen für die üblichen ADSL Provider gefunden. Das könnte ich ja etwas anpassen.
Ich habe erst seit gestern eine mündliche Zusage für die neue Wohnung, und die Verträge werden erst kommende Woche gemacht. Daher hoffe ich also, dass mein Fall unter dieser Einzelfall Regelung laufen wird.
Vom alten Vermieter bekomme ich sicher eine entsprechende Bestätigung zur Kündigung (welche ich gerade geschrieben habe). Die meisten hier sind "auf der Flucht" vor der Renovation...
Äs schöns Weekend wünscht
Frantic
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