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Können Firmen Kunden weiterverkaufen?

1 Antworten1'117 AufrufeGestartet von nope ·

nopeThemenstart3 Beiträge
#1
Ich wende mich an die BWL und/oder Jura Spezialisten unter Euch:

Ich habe einen schriftlichen Vertrag mit einer Aktiengesellschaft AG1, der von einer Aktiengesellschaft AG2 übernommen wurde und nun offenbar zwischen mir und einer Aktiengesellschaft AG3 besteht.

Ich habe jedoch ausser Rechnungen nie etwas von AG1, AG2 oder AG3 erhalten, ich habe auch nie neue AGBs erhalten oder gegenüber AG2 und AG3 für irgend etwas zugestimmt.

Meine Frage ist, wenn eine Aktiengesellschaft den Kundenstamm einer anderen Aktiengesellschaft übernimmt, inwiefern muss ich als Kunde einer solchen Änderung des Vertragspartners zustimmen oder darauf hingewiesen werden?

Braucht AG3 mit mir einen neuen Vertrag, oder kann sie meinen ursprünglichen Vertrag mit AG1 wie z.B. eine Inhaberaktie einfach von AG1/AG2 erwerben?

Wie sieht es bei den AGBs aus, wenn die zwischen den AGs unterschiedlich sind müsste ich denen doch zustimmen, also zumindest unter Angabe einer möglichen Kündigungsfrist auf die Änderung der AGBs hingewiesen werden?

AndreS658 Beiträge
bearbeitet #2
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Seite 1 von 1 · 2 Beiträge in diesem Thema