Höhere TV-Empfangsgebühren
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Bundesrat verabschiedet neue Radio- und Fernsehverordnung
Die TV-Empfangsgebühren werden ab 1. April um 4,1 Prozent erhöht, die Radio-Empfangsgebühren bleiben unverändert. Der Bundesrat hat am Freitag die neue Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) verabschiedet. Sie bringt unter anderem den privaten Veranstaltern mehr Freiheiten bei Werbung und Sponsoring.
Der Vorentscheid zur Anpassung der Empfangsgebühren war bereits im vergangenen Dezember gefallen. Danach sollen diese um insgesamt 2,5 Prozent oder 30 Millionen Franken erhöht werden. Dies macht monatlich rund einen Franken je Privathaushalt aus.
Erhöhung um 4,1 Prozent
Diesen Vorentscheid setzt der Bundesrat im neuen RTVV nun so um, dass die Fernseh-Empfangsgebühren um 4,1 Prozent erhöht werden. Die Gebühren für den Radio-Empfang bleiben unverändert. Der Bundesrat berücksichtigt damit die unterschiedliche Kostenentwicklung bei Radio und Fernsehen, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mitteilte.
Alkohol-Werbung bei Regional-TV-Stationen
Die neue Verordnung, die auch die Ausführungsbestimmungen zum ebenfalls total revidierten Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) enthält, konkretisiert unter anderem die Vorschriften zu Werbung und Sponsoring: Private Programmveranstalter dürfen mehr Werbung ausstrahlen und ihre Sendungen häufiger mit Werbung unterbrechen als heute. Lokalradios und Regional-TV-Stationen dürfen für Wein, Bier und Most, nicht aber für Schnaps werben.
Für die SRG bleibt es dagegen mit einigen Ausnahmen beim Status quo. Untersagt wird der nationalen Gesellschaft aber neu die Ausstrahlung von Verkaufssendungsfenstern sowie von eigenständiger Werbung und Sponsoring im Internet. Sie erhält aber erweiterte Möglichkeiten bei virtueller Split-Screen-Werbung während Sportübertragungen, und auch das Product-Placement ist weiterhin gestattet.
Vorschriften für Kabelnetzbetreiber
Was die technische Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen betrifft, macht der Bundesrat im neuen RTVG von seinem Recht Gebrauch, die Kabelnetzbetreiber zur Verbreitung bestimmter ausländischer Programme neben den Schweizer Programmen zu verpflichten. Es handelt sich dabei um die acht Programme Arte, 3sat, Euronews, TV 5, ARD, ORF 1, France 2 und Rai Uno. Die Höchstzahl der Programme, die ein Kabelnetzbetreiber verbreiten muss, liegt bei 25 inklusive aus- und inländischen Programmen.
Neu brauchen jene Programmveranstalter, die weder einen Gebührenanteil noch eine garantierte Verbreitung beanspruchen, keine Konzession mehr und müssen auch keinen Leistungsauftrag erfüllen. Sie unterstehen bloss einer Meldepflicht. Laut Verordnung darf die Gebührenfinanzierung für einen einzelnen Veranstalter aber höchstens die Hälfte seiner Betriebskosten ausmachen. Bei Regionalfernsehveranstaltern in besonders aufwendigen Versorgungsgebieten dürfen es höchsten 70 Prozent sein.
Quelle: http://www.nzz.ch/2007/03/09/il/newzzEZ2I15LA-12.html
Die TV-Empfangsgebühren werden ab 1. April um 4,1 Prozent erhöht, die Radio-Empfangsgebühren bleiben unverändert. Der Bundesrat hat am Freitag die neue Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) verabschiedet. Sie bringt unter anderem den privaten Veranstaltern mehr Freiheiten bei Werbung und Sponsoring.
Der Vorentscheid zur Anpassung der Empfangsgebühren war bereits im vergangenen Dezember gefallen. Danach sollen diese um insgesamt 2,5 Prozent oder 30 Millionen Franken erhöht werden. Dies macht monatlich rund einen Franken je Privathaushalt aus.
Erhöhung um 4,1 Prozent
Diesen Vorentscheid setzt der Bundesrat im neuen RTVV nun so um, dass die Fernseh-Empfangsgebühren um 4,1 Prozent erhöht werden. Die Gebühren für den Radio-Empfang bleiben unverändert. Der Bundesrat berücksichtigt damit die unterschiedliche Kostenentwicklung bei Radio und Fernsehen, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mitteilte.
Alkohol-Werbung bei Regional-TV-Stationen
Die neue Verordnung, die auch die Ausführungsbestimmungen zum ebenfalls total revidierten Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) enthält, konkretisiert unter anderem die Vorschriften zu Werbung und Sponsoring: Private Programmveranstalter dürfen mehr Werbung ausstrahlen und ihre Sendungen häufiger mit Werbung unterbrechen als heute. Lokalradios und Regional-TV-Stationen dürfen für Wein, Bier und Most, nicht aber für Schnaps werben.
Für die SRG bleibt es dagegen mit einigen Ausnahmen beim Status quo. Untersagt wird der nationalen Gesellschaft aber neu die Ausstrahlung von Verkaufssendungsfenstern sowie von eigenständiger Werbung und Sponsoring im Internet. Sie erhält aber erweiterte Möglichkeiten bei virtueller Split-Screen-Werbung während Sportübertragungen, und auch das Product-Placement ist weiterhin gestattet.
Vorschriften für Kabelnetzbetreiber
Was die technische Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen betrifft, macht der Bundesrat im neuen RTVG von seinem Recht Gebrauch, die Kabelnetzbetreiber zur Verbreitung bestimmter ausländischer Programme neben den Schweizer Programmen zu verpflichten. Es handelt sich dabei um die acht Programme Arte, 3sat, Euronews, TV 5, ARD, ORF 1, France 2 und Rai Uno. Die Höchstzahl der Programme, die ein Kabelnetzbetreiber verbreiten muss, liegt bei 25 inklusive aus- und inländischen Programmen.
Neu brauchen jene Programmveranstalter, die weder einen Gebührenanteil noch eine garantierte Verbreitung beanspruchen, keine Konzession mehr und müssen auch keinen Leistungsauftrag erfüllen. Sie unterstehen bloss einer Meldepflicht. Laut Verordnung darf die Gebührenfinanzierung für einen einzelnen Veranstalter aber höchstens die Hälfte seiner Betriebskosten ausmachen. Bei Regionalfernsehveranstaltern in besonders aufwendigen Versorgungsgebieten dürfen es höchsten 70 Prozent sein.
Quelle: http://www.nzz.ch/2007/03/09/il/newzzEZ2I15LA-12.html
smid12'144 Beiträge
Also ist U1 nicht auf der Must-Carry List.
Ich hab ein Problem mit der SRG. In meinen Augen sollte es ihr nicht gestattet sein, Spieler der Champions Leauge oder andere solche Anlässe zu übertragen. Dies ist Sache der Privaten.
Das würde dann in der Schweiz auf TC hinauslaufen. Aber in anderen Ländern laufen solche Spiele auch nicht im Free-TV.
Spiele der Nati oder auch Tennis mit Federer (von grossen nationalen Interesse) können auf SF zeigt werden.
Die SRG muss sich primär um Information und Kultur kümmern. Gewisse Unterhaltung ist auch dabei. Aber man müsste das Angebot sonst zurückfahren und Gebühren senken.
Ich hab ein Problem mit der SRG. In meinen Augen sollte es ihr nicht gestattet sein, Spieler der Champions Leauge oder andere solche Anlässe zu übertragen. Dies ist Sache der Privaten.
Das würde dann in der Schweiz auf TC hinauslaufen. Aber in anderen Ländern laufen solche Spiele auch nicht im Free-TV.
Spiele der Nati oder auch Tennis mit Federer (von grossen nationalen Interesse) können auf SF zeigt werden.
Die SRG muss sich primär um Information und Kultur kümmern. Gewisse Unterhaltung ist auch dabei. Aber man müsste das Angebot sonst zurückfahren und Gebühren senken.
Vampire539 Beiträge
Das am 1. April 2007 in Kraft tretende RTVG verpflichtet Leitungsnetzbetreiber, bestimmte schweizerische Programme zu verbreiten (SRG-Programme im Rahmen der Konzession sowie andere im Bedienungsgebiet konzessionierte Programme). Daneben kann der Bundesrat neu auch für ausländische Programme eine Verbreitungspflicht vorsehen, die einen besonderen Beitrag zur Bildung, zur kulturellen Entfaltung oder zur freien Meinungsbildung leisten. Die Verordnung bezeichnet acht ausländische Fernsehprogramme, die über Leitungen zu verbreiten sind: Arte, 3sat, Euronews, TV5, ARD, ORF 1, France 2, Rai Uno.
Insgesamt kann ein Kabelnetzbetreiber zur analogen Verbreitung von maximal 25 Fernsehprogrammen verpflichtet werden. Diese Obergrenze gilt für ausländische und schweizerische Programme zusammengenommen. Welche schweizerischen Programme über Kabel zu verbreiten sind, bestimmt wie erwähnt bereits das Gesetz: Es sind dies zunächst die SRG-Programme im durch die SRG-Konzession festgelegten Umfang. Ebenfalls zu verbreiten sind die Programme weiterer lokaler oder regionaler Fernseh- oder Radioveranstalter, falls sie eine Konzession mit Leistungsauftrag haben. Die Veranstalter von nicht konzessionierten Programmen können beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eine Aufschaltung ihres Programms beantragen. Sie kommt in Betracht, wenn das nicht konzessionierte Programm in besonderem Mass zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrages beiträgt und der Kabelnetzbetreiberin die Verbreitung technisch und wirtschaftlich zumutbar ist (Art. 60 des kommenden RTVG).
Quelle: http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/7329.pdf
Insgesamt kann ein Kabelnetzbetreiber zur analogen Verbreitung von maximal 25 Fernsehprogrammen verpflichtet werden. Diese Obergrenze gilt für ausländische und schweizerische Programme zusammengenommen. Welche schweizerischen Programme über Kabel zu verbreiten sind, bestimmt wie erwähnt bereits das Gesetz: Es sind dies zunächst die SRG-Programme im durch die SRG-Konzession festgelegten Umfang. Ebenfalls zu verbreiten sind die Programme weiterer lokaler oder regionaler Fernseh- oder Radioveranstalter, falls sie eine Konzession mit Leistungsauftrag haben. Die Veranstalter von nicht konzessionierten Programmen können beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eine Aufschaltung ihres Programms beantragen. Sie kommt in Betracht, wenn das nicht konzessionierte Programm in besonderem Mass zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrages beiträgt und der Kabelnetzbetreiberin die Verbreitung technisch und wirtschaftlich zumutbar ist (Art. 60 des kommenden RTVG).
Quelle: http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/7329.pdf
extrem222 Beiträge
Also ist U1 nicht auf der Must-Carry List.Doch z.bsp Champions-league auf Rai und Uefa Cup auf ARD/ZDF. Ich finde das auch ok so... weil, leute wie mich, interessiert der ganze kulturelle *piep* nicht und zahlen ja trotzdem die Gebühren.. also sollten sie schon für alle etwas anbieten /emoticons/default_wink.png
Ich hab ein Problem mit der SRG. In meinen Augen sollte es ihr nicht gestattet sein, Spieler der Champions Leauge oder andere solche Anlässe zu übertragen. Dies ist Sache der Privaten.
Das würde dann in der Schweiz auf TC hinauslaufen. Aber in anderen Ländern laufen solche Spiele auch nicht im Free-TV.
Nur meine Meinung /emoticons/default_biggrin.png
jericho2'340 Beiträge
dass heisst ja dann wohl dass euronews bei der cc wieder aufgeschalten werden muss...
Vampire539 Beiträge
Hier noch der Link zum Dosier:
http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00512/01031/index.html?lang=de
http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00512/01031/index.html?lang=de
NaTakk359 Beiträge
jupp. auch in meinem netz gab es die euronews gar nie!
und wir haben auch keine sender wie U1 oder HSE24 im netz.
bin mal gespannt wo sie den platz hernehmen werden.
und wir haben auch keine sender wie U1 oder HSE24 im netz.
bin mal gespannt wo sie den platz hernehmen werden.
h-max697 Beiträge
die srg und die empfangsgebühren:
Saftige Lohnerhöhung
Der Verwaltungsrat der SRG beschenkt sich mit deutlich höheren Bezügen und erntet dafür breite und massive Kritik.
Nach der laut SRG «schmal» ausgefallenen Gebührenerhöhung um 2,5 Prozent tönte es aus Leutschenbach, jetzt müsse gespart werden. Offensichtlich nicht bei den Bezügen des Verwaltungsrates: Wie gestern bekannt wurde, wird das Salär von Präsident Jean-Bernard Münch um 35 Prozent auf 180000 Franken erhöht. Der übrige Verwaltungsrat gönnt sich eine Entschädigung von 40000 statt der bisherigen 12000 Franken. Zudem hat der Verwaltungsrat sein Sitzungsgeld von 500 auf 1000 Franken angehoben.
Dieser Vorgang wird von links bis rechts nicht goutiert. «Sobald die Einschaltquoten etwas sinken, streicht man Sendungen», mokiert sich der Präsident der zuständigen Parlamentskommission (KVF), Franz Brun (CVP, LU), «aber erhöht sich gleichzeitig das Honorar.» Das sei kein sauberes Geschäftsgebaren, ärgert sich SVP-Generalsekretär Gregor Rutz: «Der Fraktionsvorstand wird sich noch heute damit befassen.» Auch Mitglieder anderer Parteien verlangen, dass die SRG diese Gehaltserhöhungen erläutert.gr
(quelle: berner zeitung von heute, seite 3)
frechheit /emoticons/default_mad.png
Saftige Lohnerhöhung
Der Verwaltungsrat der SRG beschenkt sich mit deutlich höheren Bezügen und erntet dafür breite und massive Kritik.
Nach der laut SRG «schmal» ausgefallenen Gebührenerhöhung um 2,5 Prozent tönte es aus Leutschenbach, jetzt müsse gespart werden. Offensichtlich nicht bei den Bezügen des Verwaltungsrates: Wie gestern bekannt wurde, wird das Salär von Präsident Jean-Bernard Münch um 35 Prozent auf 180000 Franken erhöht. Der übrige Verwaltungsrat gönnt sich eine Entschädigung von 40000 statt der bisherigen 12000 Franken. Zudem hat der Verwaltungsrat sein Sitzungsgeld von 500 auf 1000 Franken angehoben.
Dieser Vorgang wird von links bis rechts nicht goutiert. «Sobald die Einschaltquoten etwas sinken, streicht man Sendungen», mokiert sich der Präsident der zuständigen Parlamentskommission (KVF), Franz Brun (CVP, LU), «aber erhöht sich gleichzeitig das Honorar.» Das sei kein sauberes Geschäftsgebaren, ärgert sich SVP-Generalsekretär Gregor Rutz: «Der Fraktionsvorstand wird sich noch heute damit befassen.» Auch Mitglieder anderer Parteien verlangen, dass die SRG diese Gehaltserhöhungen erläutert.gr
(quelle: berner zeitung von heute, seite 3)
frechheit /emoticons/default_mad.png
blue_chip389 Beiträge
naja, wird wieder viel gemecker geben in der Politik aber es passiert eh wieder nichts...
haben die SRG eigentlich nicht behauptet sie haben kein geld für die F1 Rechte (wegen einer zu "schmal" ausgefallenen Gebührenerhöhung)?*
Greez
* ACHTUNG: Ich glaube, dass ich das so gelesen habe, kann aber nicht mehr sagen wo und wann, das schwirrt bei mir einfach noch so rum /emoticons/default_smile.pngIst also meine eigene Meinung!!!
haben die SRG eigentlich nicht behauptet sie haben kein geld für die F1 Rechte (wegen einer zu "schmal" ausgefallenen Gebührenerhöhung)?*
Greez
* ACHTUNG: Ich glaube, dass ich das so gelesen habe, kann aber nicht mehr sagen wo und wann, das schwirrt bei mir einfach noch so rum /emoticons/default_smile.pngIst also meine eigene Meinung!!!
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