Hochpreisinsel versenkt - leider mit Ausnahmen
0 Antworten1'901 AufrufeGestartet von olifaessler ·
bearbeitet #1
Das Parlament hat das Kartellrecht verschärft.Ausländische Grosszulieferer dürfen Schweizer Abnehmerfirmen keinen ungerechtfertigten "Preisaufschlag Schweiz" mehr aufzwingen. Neu gilt auch ein "Geoblocking-Verbot". Anbieter dürfen Schweizer Besucher ausländischer Webseiten nicht mehr auf schweizer Webseiten (mit höheren Preisen) umleiten. Schweizer müssen zu den gleichen Konditionen bedient werden, wie die, welche in den jeweiligen Ländern gültig sind. Dies gilt für Waren und Dienstleistungen.
Es gibt allerdings Ausnahmen (welche aus dem EU-Recht übernommen wurden): zum Beispiel für Streaming Dienstleister, sowie für Dienstleistungen im Finanzbereich, öffentlichen Verkehr, Gesundheitsbereich und Glücksspiele.
https://www.konsumentenschutz.ch/allgemein/2021/03/fair-preis-initiative-das-bringt-der-indirekte-gegenvorschlag-fuer-die-konsumenten/
Es gibt allerdings Ausnahmen (welche aus dem EU-Recht übernommen wurden): zum Beispiel für Streaming Dienstleister, sowie für Dienstleistungen im Finanzbereich, öffentlichen Verkehr, Gesundheitsbereich und Glücksspiele.
https://www.konsumentenschutz.ch/allgemein/2021/03/fair-preis-initiative-das-bringt-der-indirekte-gegenvorschlag-fuer-die-konsumenten/
Seite 1 von 1 · 1 Beiträge in diesem Thema