Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Produktion sowie den Einsatz von Werbeblocker-Geräten für zulässig erklärt. Damit endet ein lange währender Rechtsstreit zwischen dem Fernsehsender RTL und der Firma TC Unterhaltungselektronik AG, die die so genannte "Fernseh-Fee" herstellt. Mit einem Werbeblocker können bei Videoaufzeichnungen lästige Reklameeinblendungen unterdrückt werden. Aufgrund dieses Urteils kann die Fernseh-Fee nun in Produktion gehen und sollte rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft in den Läden stehen.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2004&Sort=3&client=3&nr=29537&pos=1&anz=77
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