Fernseh-Fee

Sergio

Erfahrener Benutzer
10. Dez. 2012
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Produktion sowie den Einsatz von Werbeblocker-Geräten für zulässig erklärt. Damit endet ein lange währender Rechtsstreit zwischen dem Fernsehsender RTL und der Firma TC Unterhaltungselektronik AG, die die so genannte "Fernseh-Fee" herstellt. Mit einem Werbeblocker können bei Videoaufzeichnungen lästige Reklameeinblendungen unterdrückt werden. Aufgrund dieses Urteils kann die Fernseh-Fee nun in Produktion gehen und sollte rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft in den Läden stehen.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2004&Sort=3&client=3&nr=29537&pos=1&anz=77

 
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Produktion sowie den Einsatz von Werbeblocker-Geräten für zulässig erklärt. Damit endet ein lange währender Rechtsstreit zwischen dem Fernsehsender RTL und der Firma TC Unterhaltungselektronik AG, die die so genannte "Fernseh-Fee" herstellt. Mit einem Werbeblocker können bei Videoaufzeichnungen lästige Reklameeinblendungen unterdrückt werden. Aufgrund dieses Urteils kann die Fernseh-Fee nun in Produktion gehen und sollte rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft in den Läden stehen.
Soweit ich weiss, erfüllt da jener Fernsehfee seinen Dienst, indem da Leute die ganze Zeit einige TV-Sender begutachten und von Hand entsprechend die Steuersignale in Umlauf setzen via einem Radioprogramm (Deutschlandfunk?). Allerdings ist mein Informationsstand hierzu ziemlich veraltet.

Allerdings Steuersignale passend zu den Original-Versionen jener TV-Programme (also RTL Schweiz bleibt aussen vor).

Dann, was das Umgehen der Werbespots betrifft, wenn man zwei Vidoegeräte hat, erfüllt es diesen Zweck ebenso (sind zwar Umspulaktionen nötig). Dann besonders bequem, wenn man sich Pay-TV zugelegt hat und bei werbefinanzierten TV man dann höchst vereinzelt reinschaut bzw. noch ein bzw. zwei Sender hat, die man noch regelmässig guckt.

Gruss Markus