Bundesrat erteilt SRG Bewilligung für hochauflösendes Fernsehen
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Bundesrat erteilt SRG Bewilligung für hochauflösendes Fernsehen
Der Bundesrat erteilt der SRG die Bewilligung für hochauflösendes Fernsehen, das sogenannte High Definition TV. Für Angebote im Internet schränkt er aber in der neuen Konzession den Handlungsspielraum der SRG ein.
Die neue Konzession, die der Bundesrat erteilt hat, gilt für die Dauer von zehn Jahren. Die SRG erhält mehr Programm- und Werbemöglichkeiten auf dem Wiederholungskanal SF info. Zudem kann sie aktualisierte TV-Programme via Internet ausstrahlen.
Die Konzession enthält neu vier Qualitätskriterien für das Programmschaffen: Glaubwürdigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Relevanz und journalistische Professionalität. Sie sollen garantieren, dass die SRG-Programme hohen qualitativen und ethischen Anforderungen genügen und sich von kommerziellen Angeboten unterscheiden.
© SDA

Bundesrat erteilt SRG Bewilligung für hochauflösendes Fernsehen
Der Bundesrat erteilt der SRG die Bewilligung für hochauflösendes Fernsehen, das sogenannte High Definition TV. Für Angebote im Internet schränkt er aber in der neuen Konzession den Handlungsspielraum der SRG ein.
Die neue Konzession, die der Bundesrat erteilt hat, gilt für die Dauer von zehn Jahren. Die SRG erhält mehr Programm- und Werbemöglichkeiten auf dem Wiederholungskanal SF info. Zudem kann sie aktualisierte TV-Programme via Internet ausstrahlen.
Die Konzession enthält neu vier Qualitätskriterien für das Programmschaffen: Glaubwürdigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Relevanz und journalistische Professionalität. Sie sollen garantieren, dass die SRG-Programme hohen qualitativen und ethischen Anforderungen genügen und sich von kommerziellen Angeboten unterscheiden.
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