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Belästigung durch Cablecom

11 Antworten4'373 AufrufeGestartet von Unregistriert ·

UnregistriertThemenstart59 Beiträge
#1
Ich bekomme schon seit ewigs Cablecom-Werbung per Post. Als ich letzthin wieder ein Telemarketer von denen am Telefon hatte, habe ich ihm gesagt, dass sie meine Adresse streichen sollen.

Den Rest der Woche, jeden Tag, wurde ich darauf mit Telefonanrufen vom gleichen Mitarbeiter belästigt, als ob er nichts von dem mitbekommen hätte, was ich ihm im ersten Gespräch gesagt habe.

Mitterweile habe ich keine Anrufe mehr, jedoch bekam ich heute wieder Werbung per Post von der Cablecom. Es nervt. Ich fühle mich danach, den Verantwortlichen dort eins in die Fresse zu hauen.

Irgendwo hab ich gelesen es würde etwas nützen, die Werbung ungeöffnet "retour" zu schicken. Allerdings ist auf dem Umschlag keine Adresse der Cablecom vermerkt. Kann ich die Adresse handschriftlich hinzufügen und geht die Werbung dann an sie zurück? Ich will nicht, dass sie unzustellbar zu mir zurückkommt und ich noch die fehlende Briefmarke zahlen muss.

Warren1'339 Beiträge
#2
Diesen Telefonverkäufern sowas zu sagen, nützt meist nichts, ich würde dies am besten bei CC direkt anbringen, wenn, dann nützt dies was...

Die Telefonverkäufer arbeiten sowieso nicht bei CC und bekommen die Adresslisten nur mitgeteilt...

Punktmann372 Beiträge
#3
Ich will nicht, dass sie unzustellbar zu mir zurückkommt und ich noch die fehlende Briefmarke zahlen muss.
Bei einer ungeöffneten retour-sendung bist du nicht der absender, sondern der, von wem du den brief bekommen hast. Kanns die post ihm nicht zustellen, weil sie ihn nicht ausfindig machen kann, bleibt der schwarze Peter bei ihr; weil wenn du den brief gar nicht geöffnet und gleich wieder zurückgeschickt hast, hast du ihn de facto gar nicht übernommen, er war die ganze zeit im besitz der post.
Aber sonst, es ist eine art spam und spam ist in der Schweiz strafbar. Es darf nicht unterscheiden werden, ob er elektronisch via Internet, via briefkasten oder telefon kommt, es ist immer eine und dieselbe unerwünschte belästigung; beim telefon kommt noch dazu, dass man hier idr. nicht weiss, wer wirklich am anderen drahtende ist, und nach der tageszeit, wann diese anrufe meistens kommen (am abend) liegt besonders jetzt im winter der verdacht nahe, dass jemand möglicherweise recherchiert, wann wo die leute nach der eindunkelung zu hause sind. Sollte es nach einer wiederholten normalen aufforderung nicht aufhören, würde ich zuerst eine strafanzeige in aussicht stellen, wenn auch dann nicht, würde ich sie wahrnehmen.

Unregistriert59 Beiträge
#4
Wie ich geschrieben habe, momentan bekomme ich keine Anrufe mehr - bis in ein paar Wochen vielleicht wieder...

Wie muss ich einen Brief retourschicken? Muss ich es nur mit "refusé" auf der Vorderseite vermerken oder noch meine Adresse durchstreichen?

Punktmann372 Beiträge
#5
Zum beispiel so. Deine adresse auf jeden fall durchstreichen, ich schreibe "Retour - spam" darauf. Aber deine variante ist sicher auch richtig.

nanocool324 Beiträge
#6
Adressen mit einer Werbesperre zu versehen braucht einige Voraussetzungen:

1. Ein Bewusstsein um das Problem

2. Der Willen etwas zu tun

3. eine funktionierende Kundenverwaltungs-Software

4. genügend Mitarbeiter die sich um das kümmern können

Bei allen vier Punkten mache ich Fragezeichen bei Cablecom. Deshalb erwarte nicht, dass die zurückgeschickten Briefe auch etwas bewirken ;-)

Punktmann372 Beiträge
#7
Wunder kann man da sicher keine erwarten, doch wenigstens irgendwie müssen sie sich damit befassen. Verursachen sie mir also mit ihren unerwünschten sendungen umtriebe, so revanchiere ich mich wenigstens auf diese art. Ausserdem glaube ich, dass sie ein 2. porto dafür bezahlen müssen.

Ich schicke adressierte werbung so grundsätzlich zurück aber zb. selbst bei Zewo-zertifizierten bettelbriefen, wo ich jeweils einen hinweis auf meinen eintrag in der "Robinson-liste" vermerkt hatte, konnten erst mehrere hartnäckige interventionen direkt bei Zewo bewirken, dass es aufgehört hat (holz anklopfen, hoffentlich für immer :wink: ). Als ich einmal deswegen versucht habe, den kontakt mit einer solchen wohltätigkeitsorganisation aufzunehmen, wiesen die das ganze von sich und wollten mich überzeugen, ich soll mich an die firma wenden, die das in ihrem auftrag macht; wollten gar nicht realisieren, dass wenn sie als absender figurieren, sind auch sie für solche sachen verantwortlich :roll: ; und Zewo hat eben in ihren richtlinien, dass solche werbesperren respektiert werden müssen.

kellerpm3 Beiträge
#8
Wenn Du nicht Kunde von Cablecom bist kannst Du gemäss Datenschutzgesetz von ihr verlangen dass sie sämtliche Daten über dich löscht. Schreibe ihr einen Brief in dem Du das so verlangst, unter Erwähnung "gemäss Datenschutzgesetz". Cablecom ist verpflichtet sämtliche Daten von Dir zu löschen. Verlange zur Kontrolle nach ca. 2 Monaten eine Kopie aller Daten über Dich bei Cablecom. Erwähne im Brief "gemäss Auskunftsrecht im Datenschutzgesetz" Cablecom ist verpflichtet, Dir gratis, auf Papier, die vollständigen Daten über Dich zuzusenden. Falls es noch etwas hat heisst das dass Cablecom deinem ersten Brief nicht Folge geleistet hat. Schalte in diesem Fall den Kassensturz, den K-Tipp, Saldo, Beobachter, Blick o.ä. ein (Telefon genügt). Das ist einfacher als Anzeige oder Strafanzeige einzureichen (bin nicht mal sicher ob ein Nichterfüllen dieser Datenschutzverpflichtungen strafbar ist, denn es geht hier nicht um "besonders schützenswerte Personendaten" wie Religion, Gesundheit usw., von deren ich weiss dass die Nichtbeachtung des Datenschutzgesetzes strafbar ist (Busse oder Gefängnis)).

kellerpm3 Beiträge
#9
Wenn Du nicht Kunde von Cablecom bist kannst Du ....
Habe noch etwas vergessen: Deinem Auskunftsbegehren musst Du eine Kopie Deiner ID beilegen.

Unregistriert59 Beiträge
#10
Wenn ein Cablecom-Verkäufer an der Wohnungstür klingelt und behauptet, ich wäre bei ihnen Kunde und hätte ein TV-Gerät (dem beides nicht so ist), darf ich ihm dann eins in die Fresse hauen und ihn die Treppe runterschubsen ohne rechtliche Folgen?

Nexus2k826 Beiträge
#11
Wenn ein Cablecom-Verkäufer an der Wohnungstür klingelt und behauptet, ich wäre bei ihnen Kunde und hätte ein TV-Gerät (dem beides nicht so ist), darf ich ihm dann eins in die Fresse hauen und ihn die Treppe runterschubsen ohne rechtliche Folgen?
Schöns wärs, aber leider wird das konsequenzen haben. Aber ich glaube einen Eimer Wasser darfst du ihm ankippen :mrgreen:

Punktmann372 Beiträge
#12
Wird er sich allerdings dann nass erkälten und stirbt er, könnte das zumindest fahrlässige tötung sein oder mutwillige gesundheitsbeeinträchtigung mit todesfolge. Dann müsste man sich schon das gleichgewicht zwischen diesen möglichen folgen und dem genugtuuungsgefühl überlegen (manchmal kann es freude bereiten, barfuss zu gehen, nachdem der schuh im hinterteil eines solchen individuums steckengeblieben ist).

Schubst du ihn jedoch runter, falls du ihn - nachdem er dort angekommen ist - unten mit dem bodenlumpen wegwischst und das klo runterspülst, wird das keine rechtlichen konsequenzen haben, vorausgesetzt niemand hat dich dabei gesehen und niemand wird ihn danach vermissen :mrgreen:

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