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Streaming & TV-Abos

Streaming für Familien: Kinderprofile und Jugendschutz

Wie Netflix, Disney+, Prime Video und Apple TV Kinderprofile und PIN-Sperren umsetzen, was in der Schweiz gilt und wie viele Streams ein Haushalt braucht.

Redaktionnachgeführt 9 Min. Lesezeit

Kind mit einem Tablet auf dem Sofa, im Hintergrund ein eingeschalteter Fernseher

Das Kinderprofil ist eingerichtet, und trotzdem läuft am Fernseher im Kinderzimmer ein Film, der dort nichts zu suchen hat. Der Grund ist selten Schlamperei: Die vier grossen Dienste lösen Jugendschutz völlig verschieden, und in der Schweiz gibt es bisher keine einheitliche gesetzliche Vorgabe, an der sie sich alle ausrichten müssten. Was tatsächlich einstellbar ist, steht hier — Stand August 2026.

Kurzantwort

  • Es gibt keine einheitliche Schweizer Altersfreigabe für Abrufdienste. Das JSFVG ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten, aber nur teilweise; die Artikel zu Alterskennzeichnung, Alterskontrolle und Plattformdiensten fehlen noch.
  • Jeder Dienst bringt seine eigene Skala mit. Netflix zeigt in der Schweiz ALLE bis 18+, Disney+ führt im Schweizer Hilfe-Center die deutschen Stufen 0 bis 18, Prime Video rechnet fremde Systeme auf fünf eigene Stufen um.
  • Vier Werkzeuge sind überall dieselben: Kinderprofil, Altersfreigabe je Profil, PIN-Sperre und eine Sperre gegen das Anlegen neuer Profile. Apple hat statt Profilen die Familienfreigabe mit Bildschirmzeit.
  • Die Zahl gleichzeitiger Streams hängt am Abo, nicht am Profil: Netflix 1 bis 4, Disney+ 2 bis 4, Prime Video bis zu drei Titel.
  • Rechne den Bedarf, nicht die Werbung. Zwei Kinder und zwei Erwachsene brauchen selten vier Streams gleichzeitig.

Was der Jugendschutz in der Schweiz verlangt — und was noch nicht

Am 1. Januar 2025 sind das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG, SR 446.2) und die zugehörige Verordnung teilweise in Kraft getreten. Das BSV beschreibt das Ziel so: eine schweizweit einheitliche Alterskennzeichnung und Alterskontrolle für Filme und Videospiele, dazu Inhaltsdeskriptoren, Elternkontrollsysteme der Anbieterinnen und eine Meldemöglichkeit für unangemessene Inhalte.

Entscheidend ist das Wort «teilweise». Fedlex führt am Ende des Gesetzestexts auf, welche Artikel gelten: 1–5, 9–13, 15–19, 29, 32, 37–39 und 41 seit dem 1. Januar 2025 — «die übrigen Bestimmungen werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt». In Kraft sind damit die Definitionen, das Verfahren zur Verbindlicherklärung von Jugendschutzregelungen und die Anforderungen an die Branchenorganisationen. Die direkten Pflichten der Anbieterinnen sind es noch nicht.

Der Weg dorthin ist eine Koregulierung: Der Bund setzt Mindestvorgaben, die Branchenorganisationen erarbeiten seit dem 1. Januar 2025 während zwei Jahren ihre eigene Jugendschutzregelung. Erfüllt sie die Vorgaben, erklärt der Bundesrat sie für alle Akteurinnen der Branche verbindlich. Art. 12 JSFVG schreibt dem Altersklassifizierungssystem mindestens fünf Altersstufen vor, wobei die höchste volljährigen Personen vorbehalten ist; ein bestehendes, international etabliertes System darf für anwendbar erklärt werden.

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Für Fernsehprogramme schweizerischer Veranstalter und für zeitversetztes Fernsehen nach Art. 61a RTVG gilt laut Art. 3 JSFVG ausschliesslich das RTVG. Replay-TV deines TV-Anbieters fällt also nicht unter dieses Gesetz.

Wie die vier Dienste Kinderprofile umsetzen

NetflixDisney+Prime VideoApple TV
Profile je Kontobis 5bis 7bis 6keine Profile im Dienst
KinderprofilNetflix Kids-UmgebungJunior-ModusKinderprofil ab Einstufung 12 und jüngerApple Account des Kindes in der Familienfreigabe
Altersfreigabe je Profiljaja, ausser im Junior-Modusüber Beschränkungen je Gerätüber «Beschränkungen» in der Bildschirmzeit
PIN-Sperre für ein Profil4-stellige Profil-PIN4-stellige Profil-PINProfilsperre mit Profil- oder Konto-PINBildschirmzeit-Code
Sperre gegen neue Profile«PIN abfragen, um neue Profile hinzuzufügen»ProfileinrichtungssperreErstellungs- und Entfernungssperrenicht anwendbar
Einzelne Titel sperrenjanicht ausgewiesennicht ausgewiesennicht ausgewiesen
Gleichzeitige Streams1, 2 oder 4 je Abo2 oder 4 je Abobis 3 Titel, gleicher Titel auf 2 Gerätennicht ausgewiesen

Die Altersstufen selbst sind der Punkt, an dem die Schweizer Lücke sichtbar wird. Netflix nennt für die Schweiz sechs Stufen: ALLE, 7+, 10+, 13+, 16+ und 18+, festgelegt entweder von Netflix selbst oder von einer lokalen Normungsorganisation. Disney+ führt im Hilfe-Center für die Schweiz eine Tabelle mit den Stufen 0, 6, 12, 16 und 18 und schreibt dazu ausdrücklich, es handle sich um die in Deutschland geltenden Altersfreigaben. Prime Video listet unter «Alterseinstufung» die lokalen Systeme der USA, des Vereinigten Königreichs, Deutschlands und Japans und rechnet sie auf fünf eigene Stufen um — von «Kinder (Alle)» bis «Erwachsene (18+)». Ein Schweizer System kommt in keiner dieser Aufstellungen vor.

Praktisch heisst das: Dieselbe Serie kann in zwei Apps zwei verschiedene Zahlen tragen, und keine dieser Zahlen ist in der Schweiz eine gesetzliche Freigabe. Sie ist die Einstufung des Anbieters.

Für welchen Haushalt welcher Ansatz passt, lässt sich daraus ablesen. Wer viele Profile für unterschiedlich alte Kinder braucht, hat bei Disney+ mit sieben Profilen und bei Prime Video mit sechs den grösseren Spielraum. Wer einzelne Titel gezielt sperren will, findet diese Funktion bei Netflix. Und wer ohnehin Apple-Geräte im Haushalt hat, regelt über die Bildschirmzeit alle Apps auf einmal statt jede App einzeln.

Wo die Kindersicherung Lücken hat

Vier Punkte, die im Alltag zuschlagen und alle in den Hilfe-Centern der Anbieter stehen:

  1. Prime Video sperrt je Gerät, nicht je Konto. Wiedergabebeschränkungen gelten laut Amazon nur für das Gerät, für das sie eingerichtet wurden; kontoweit wirken nur die Kaufbeschränkungen. Der zweite Fernseher braucht also seine eigene Einstellung. Dazu kommt: Im Kinderprofil sind Downloads weiterhin zugänglich, auch solche aus einem Erwachsenenprofil.
  2. Werbung ist bei Disney+ von der Altersfreigabe ausgenommen. Disney hält fest, dass die Einstellungen für die Altersfreigabe keinen Einfluss auf die Werbeclips haben. Profile im Junior-Modus bekommen dagegen keine Werbung. Wer die Werbestufe für 9.90 Franken im Monat bucht, sollte das wissen.
  3. Das Hauptprofil lässt sich nicht zum Kinderprofil machen. Disney+ schreibt das ausdrücklich: Das Profil der Person, die das Abo abgeschlossen hat, kann weder gelöscht noch auf den Junior-Modus umgestellt werden. Bei Netflix wiederum lässt sich die Option «PIN abfragen, um neue Profile hinzuzufügen» nur setzen, wenn die Profilsperre am ersten Profil eingerichtet ist.
  4. Zusatzmitglieder haben keine Profilsperre. Netflix hält fest, dass ein Zusatzmitgliedskonto nur ein Profil hat und für dieses keine Profilsperre möglich ist.

Bei Apple läuft der Jugendschutz gar nicht im Streamingdienst, sondern im Gerät. Apple verlangt dafür zuerst die Familienfreigabe und den Apple Account des Kindes in der Familiengruppe, danach «Beschränkungen» in der Bildschirmzeit. Darüber lassen sich Käufe im App Store verhindern, anstössige Inhalte und bestimmte Altersfreigaben sperren und Änderungen an den Einstellungen unterbinden. Der Vorteil ist, dass die Regel für alle Apps auf dem Gerät gilt; der Nachteil, dass sie am fremden Fernseher im Wohnzimmer nicht greift.

Wie viele Streams ein Familienhaushalt wirklich braucht

Die Zahl gleichzeitiger Streams ist der teuerste Posten in dieser Rechnung, weil sie an der Abostufe hängt. Netflix erlaubt im Basis-Abo für 14.90 Franken einen Stream, im Standard für 22.90 Franken zwei und im Premium für 29.90 Franken vier. Disney+ erlaubt in beiden Standard-Stufen zwei Streams, im Premium vier. Prime Video staffelt nicht nach Abo: Laut Nutzungsregeln kannst du mit demselben Konto bis zu drei Titel gleichzeitig streamen, denselben Titel auf höchstens zwei Geräten. Alle Beträge gelten je Monat, Stand August 2026, ohne Mindestlaufzeit und ohne Aktionsrabatt.

Die ehrliche Frage lautet nicht «wie viele Personen wohnen hier», sondern «wie viele schauen gleichzeitig etwas Verschiedenes». In vielen Haushalten sind das zwei — Kinderprogramm im Wohnzimmer, etwas anderes auf dem Tablet. Wer aufrüstet, zahlt bei Netflix zwischen Standard und Premium 7 Franken im Monat, also 84 Franken im Jahr, für zwei zusätzliche Streams und 4K.

Eine Alternative bei Netflix ist das Zusatzmitglied für 6.90 Franken im Monat: Standard plus ein Zusatzmitglied kostet 29.80 Franken und damit zehn Rappen weniger als Premium — allerdings mit zwei getrennten Konten und je einem Gerät statt vier Streams auf einem Konto. Für Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, ist das der vorgesehene Weg; für ein zweites Kinderzimmer in derselben Wohnung nicht, weil ein Zusatzmitgliedskonto nur ein Profil und kein Kinderprofil führt.

Was heisst das für dich

Setz die Altersfreigabe in jedem Profil einzeln und sperr danach die Erwachsenenprofile mit einer PIN — ohne diesen zweiten Schritt wechselt jedes Kind mit zwei Klicks ins ungeschützte Profil. Aktivier zusätzlich die Sperre gegen das Anlegen neuer Profile; sie schliesst den Umweg, den alle drei Dienste ausdrücklich beschreiben. Bei Prime Video gehst du danach jedes Gerät einzeln durch, weil die Wiedergabesperre dort am Gerät hängt. Verlass dich bei den Zahlen neben dem Titel nicht auf eine gesetzliche Bedeutung: Bis die noch fehlenden Artikel des JSFVG in Kraft sind, ist das die Einstufung des Anbieters. Und zähl vor dem Wechsel auf eine höhere Abostufe nach, wie viele Personen im Haushalt wirklich gleichzeitig etwas Verschiedenes schauen.

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Quellen

Streaming für Familien: Kinderprofile und Jugendschutz · Digi-TV.ch