Was ist der Unterschied zwischen Quickline und der Digital Cable Group?

f1-tom

Erfahrener Benutzer
Eigentlich bin ich früher davon ausgegangen dass Quickline und die Digital Cable Group praktisch das gleiche ist. Auch wenn man das digitale Angebot vergleicht sind die Sender fast identisch. Auch die Pakete sind fast gleich. Z.B. glattvision (www.glattvision.ch). Dieses Netz bezieht die Signale von GGA Maur. Mir ist nur aufgefallen dass die Preisgestaltung nicht ganz übereinstimmt. Ausserdem scheinen die FreeTV HD-Sender wie arteHD, BBC One HD, Anixe HD, Servus TV, ITV 1 HD, BBC HD unverschlüsselt gesendet zu werden. (So wie es sich auch bei Quickline gehören würde!!) Dafür ist i-Concerts HD im HD-Premium Paket integriert. (Und MTV Live HD scheint ganz zu fehlen)

Unter Quickline sind zur Zeit folgende Anbieter aufgeführt:

Localnet

Energie Belp

Energie Seeland AG

Energie Wasser Bern

ewa aarberg

finecom

GA Herzogenbuchsee

gaw Weissenstein

GAG

gmb

ggsnet

renet

valaiscom

Unter Digital Cable Group sind zur Zeit folgende Anbieter aufgelistet:

GGA Maur

sasag

STAG

TBS Suhr

WWZ (!? sollten die nicht mittlerweile unter Quickline aufgeführt werden?)

besonet AG

Auf der Finecom Homepage habe ich gelesen dass Finecom (damals noch LAN Services AG) von Besonet übernommen worden ist. ( www.finecom.ch ) Hier -> organisationsstruktur.pdf sieht man auch dass alles, sowohl DCG (zu 34%) als auch Finecom und damit auch Quickline Besonet "unterstellt" ist. Um so erstaunlicher also dass das digitale Angebot von DCG und Quickline offensichtlich nicht identisch ist. Mich würde jetzt interessieren ob Quickline und DCG tatsächlich völlig unabhängig von einander die Signale bereit stellen und halt einfach eine sehr ähnliches Angebot haben oder wird das ev. doch zusammen gemacht? Wie sieht es mit der Verschlüsselung aus. Es wird ja überall Conax eingesetzt. Innerhalb der Quickline Nezte ist ja alles genau gleich. Man könnte also die Karte bei einem Umzug einfach mitnehmen. Wie sieht es bei der DCG aus? Ich nehme an in diesen Netzen müsste man dann wahrscheinlich eine andere Karte für DCG beziehen? Wieso wird die DCG und Quickline nicht zusammengeführt? Das würde doch schon rein vermarktungstechnisch Sinn machen. Finde die Struktur dieses Unternehmens schon etwas komisch!

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich möchte dieses knapp drei Jahre alte Thema noch einmal hochholen, weil ich mich genau das derzeit auch frage. Wo genau ist eigentlich der Unterschied zwischen der Digital Cable Group und Quickline? Ich dachte bislang ja, Digital Cable Group sei der Verbund und Quickline das Endprodukt für den Kunden. Offenbar ist es doch nicht so einfach...?

 
Wo genau ist eigentlich der Unterschied zwischen der Digital Cable Group und Quickline?
Meine Infos sind nicht mehr die neuesten, aber AFAIR betreibt die DCG ein Headend und liefert die Signale an Abnehmer/Vermarkter/Netzbesitzer. zB. Quickline. Wer aktuell bei wem wie viel beteiligt ist, weiss ich nicht... aber die einzelnen Akteure sind teilweise finanziell miteinander verwoben.

 
Das liest sich für mich danach, als ob Quickline einfach einer unter mehreren Kunden der Digital Cable Group ist (wenn auch der Grösste)? Klingt für mich aber irgendwie fast zu einfach. /emoticons/default_biggrin.png

 
Es ist wahrscheinlich wirklich nicht so einfach da durchzublicken. Vorallem ist ja Quickline erst seit kurzem auch selber ein Kabelnetzbetreiber. Vorher gab es keine eigenen Netze. Ich denke dieses Durcheinander ist historisch gewachsen. Ich bin immer noch der Meinung dass es strategisch klug wäre das ganze als eine Firma unter dem Namen Quickline zu betreiben. Denn das Endprodukt das beim Kunden ankommt ist das gleiche. Wenn auch nicht überall zum gleichen Preis oder in identischen Paketstrukturen. Denn die Karten der DCG selber und die Karten von Quickline funktionieren in all diesen Netzen. Die Quicklinekarte entschlüsselte sogar das grundverschlüsselte Basisangebot von DCG als dieses bei Quickline schon lange unverschlüsselt gesendet wurde! Habe das damals selber getestet. Ich nehme an dass bei der DCG das Grundangebot mittlerweile auch FTA gesendet wird?

Wahrscheinlich könnte auch ein grosses "Problem" gelöst werden wenn all diese Bereiche auf dem "rechtlich notwendigen Weg" zusammengeführt würden. Denn bei WWZ darf ja Teleclub auf den eigenen Karten angeboten werden. Da gibt es anscheinend einen dieser vielen ominösen Verträge die es eigentlich nach heutigem Stand nicht mehr geben dürfte. Ich habe mal als Antwort erhalten dass WWZ Quickline "übernehmen" müsste damit dieser Vertrag für alle Kunden von Quickline gültig wäre.

 
Die rätselhafte Verschlüsselungspolitik von FTA Sendern hat ja bei Quickline/DCG-Groupe langjährige Tradition. Siehe Anixe HD, Welt der Wunder oder Sky News. So etwas darf man nicht einfach so aufgeben! /emoticons/default_wink.png

 
Jetzt noch ein paar Briten FTA machen und die leidige Verschlüsselungsdiskussion in Binningen könnte auch ad acta gelegt werden. (wobei es dafür ja auch schon zu spät ist...)

 
Das Grundverschlüsselungsproblem könnte eingentlich ziemlich einfach gelöst werden: es müßte nur ins Fernmeldegesetz hineingeschrieben werden, daß ein TV-Programm, das an einem beliebigen Ort des Gebiets des Kabelnetzes unverschlüsselt empfangbar ist, bei der Verbreitung im Kabelnetz nicht verschlüsselt werden darf (das beinhaltet auch sämtliche Programme ab Satellit). Punkt!

Als weiterer Punkt sollte hineingeschrieben werden, daß sämtliche an irgend einem Ort des Gebiets des Kabelnetzes terrestrisch unverschlüsselt empfangbaren Programme einzuspseisen sind. Nochmals Punkt.

Sofern legal ein Abo eines terrestrischen Bezahlfernehens abonniert werden kann, könnte (resp. sollte) das auch eingespiesen werden. Wie Felix Austria zeigt, ist das aber nicht immer der Fall; diese im Kabelnetzgebiet nicht abonnierbaren Bezahlsender können dann aber außen vor bleiben ...

Mit der heitigen Quetschbarkeit in DVB-C gibt's keine Kapaziätsprobleme mehr – das ist nicht mehr das Thema ...

Und der springende Punkt bei einem Kabelnetzverbund ist eben, daß sämtliche terrestrischen Sender, die in irgend einem der Verbundnetze empfangbar ist, im gesamten Netzverbund eingespeisen werden müßten ...

Ach – nicht, daß es untergeht: mit der Verpflichtung der Einspeisung eines terrestrischen Programms wäre natürlich die regionale ausgabe (im Grenzgebiet) verpflichtend; es wäre aber nicht zusätzlich eine SD-Variante einzuspeisen, wenn ohnehin schon HD eingespiesen wird, das ab Satellit als HD bezogen wird, wenn der Programminhalt derselbe ist ...

Jaja, man darf doch wohl noch träumen ... /emoticons/default_biggrin.png

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben