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Verhältnismässigkeit? 33 Monate für einen Film...

Habe auch auf verschiedenen Newsseiten über dieses Urteil gelesen. Dann stellte ich mir vor, was ich als Vater tun würde, wenn mein Sohn sowas macht. Nun, wir haben ja eine andere gesetzliche Grundlage. Doch am meisten stört mich an der Interpretation der Filmindustrie die Tatsache, dass pro Download ein Schaden geltend gemacht wird. Jeder der also den Film weltweit downloadet, der hätte tatsächlich diesen auch gekauft und die Richter geben dieser Interpretationsgrundlage auch noch ihren Segen. Schon eine sehr verblendete Einstellung. Aber lassen wir das.

Dazu gibt es noch zu sagen, dass der gute Mann aka "Raubkopierer" sehr einfältig vorgegangen ist. Er hat es sogar noch provoziert. In gewissen Staaten weiss man, dass wen man einmal im Rampenlicht steht, in den Schatten zurücktreten sollte. Und wenn nicht, wäre ein wenig mehr Cleverness auch nicht das Dümmste.

 
Bei uns in der Schweiz ist die Verhältnismässigkeit sogar ein Rechtsgrundsatz. Sie verlangt das Abwägen von Maßnahmen im öffentlichen Interesse gegenüber den dadurch entstehenden Einschnitten in private Interessen und Grundrechte.

Deshalb verstehen wir hierzulande wohl kaum, dass man für das Abfilmen und Hochladen 33 Monate Gefängnis bekommt, während z.B. Uli Hoeness 7 Jahre lang Steuern in der Höhe von insgesamt 28,5 Millionen Euro hinterzog und dafür 42 Monate Freiheitsstrafe bekam.

Hoeness hat den Staat eindeutig um Einnahmen betrogen. Der MAFIA entstand höchstens ein virtueller Schaden - wenn überhaupt. Ganz sicher kein realer Verlust von 3,5 Millionen Franken.

Anscheinend gibt es immer noch Richter, die hartnäckig an der Wunschvorstellung "Download = entgangener Kinoeinritt" festhalten.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Umfrage ist ein Witz, oder?

Und ein größerer Witz ist die Bestrafung.

Und die News dazu einfach nur unnötig. /emoticons/default_biggrin.png

 
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