Swisscom tobt - DSL Margin Squeeze wird nach 14 Jahren sanktionier

doom

Moderator
Swisscom Fanboys sind am toben, aber auch das bringt nix. Nach über 12 Jahren Verschleppen kriegt Swisscom die Quittung - der der Konkurrenz verrechnete Preis für einen DSL Anschluss von 2001 bis 2007 war missbräuchlich zu hoch, die von dem Bundesverwaltungsgericht verhängte Strafe geht in Ordnung. Quelle

Man überlege wie lange es dauert bis eine Strafe wirklich gilt und überlege wie oft die marktbeherrschende Marktführerin ohne Strafe daherkommt weil es sich schlicht nicht lohnt zu klagen. Die Busse geht übrigens in die allgemeine Bundeskasse, die benachteiligten Firmen bekommen genau nix.

 
Dazu habe ich folgende Mitteilung erhalten:

[SIZE=14pt]Breitbandinternet: Bundesgericht bestätigt Busse gegen Swisscom[/SIZE]

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Im heute eröffneten Urteil weist das Bundesgericht die Beschwerde von Swisscom gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. September 2015 wegen missbräuchlicher Preise ab und bestätigt die gegen Swisscom vom Bundesverwaltungsgericht verhängte Kartellbusse von CHF 186 Mio. Das Urteil betrifft die ADSL-Preise bis Ende 2007. Swisscom bedauert den Entscheid.

Das Bundesgericht bestätigt den Vorwurf, wonach Swisscom gegenüber ihren Mitbewerbern bis zum 31. Dezember 2007 missbräuchliche Preise für Breitbandvorleistungsdienste (Broadband Connectivity Service, kurz BBCS) verlangt habe. 

Swisscom bedauert den Entscheid des Bundesgerichts und hält die Sanktion für nicht gerechtfertigt:

  • Swisscom war nicht marktbeherrschend, da bereits zum Zeitpunkt der Untersuchung seitens der Kabelnetze Wettbewerbs- und Preisdruck bestand.
  • Das Angebot von Swisscom ermöglichte den Mitbewerbern von Anfang an, eigene Breitbandinternetdienste zu vermarkten. Diesen Dienst hat Swisscom preislich und in punkto Bandbreiten laufend verbessert, weshalb er kein Mittel zur Behinderung der Konkurrenten sein konnte.
  • Die Untersuchung betrifft die ersten Jahre nach der Lancierung von ADSL und die von der Weko kritisierten Anfangsverluste im Breitbandgeschäft wegen Akquisitionskosten für Neukunden waren in dieser Phase üblich .
  • Das (Endkunden-) Breitbandinternetgeschäft von Swisscom (und ebenso effizienten Mitbewerbern) ist auf Dauer profitabel und ein strukturelles Defizit oder eine Kosten-Preis Schere kann somit nicht bestehen.


Sanktion und Rückstellungen

Die vom Bundesverwaltungsgericht auferlegte und nun vom Bundesgericht bestätigte Busse von CHF 186 Mio. musste von Swisscom bereits 2016 bezahlt werden. Das Urteil des Bundesgerichts hat keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2019. Die Guidance (Geschäftsprognose) für das laufende Geschäftsjahr bleibt unverändert.

Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens ist Swisscom wie bis anhin bestrebt, ihr Breitbandangebot betreffend Leistungsumfang und Preise laufend zu verbessern und weiterhin hohe Summen in den Ausbau der Infrastruktur für eine schnelle Breitbandversorgung der Schweiz zu investieren. Allein im Jahr 2019 investiert Swisscom rund CHF 1,6 Mrd. in die Infrastruktur in der Schweiz.

 
Es spielt eigentlich überhaupt keine Rolle ob diese Strafe nun gerechtfertigt ist oder nicht. Viel wichtiger ist das Signal welches hier gesetzt wird. Nämlich dass unser Rechtssystem in solchen Fragen praktisch nicht vorhanden ist. Effektiv ein Freipass. Eine Firma kann heute (bewusst) gegen Regeln verstossen. Wenn sich dadurch 12 Jahre später diese Firma oder ein Produkt etabliert hat interessieren die paar Millionen Busse niemanden mehr. Da muss sich gewaltig etwas ändern.

 
Das Urteil des Bundesgerichts:
https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/2C_985_2015_d.pdf

Habe ein paar Zweifel, dass von der 186Mio Busse kein Teil davon Rückerstattung sein könnte. Wäre ja noch schöner, wenn es bei solchen Klagen kein Schadenersatz gäbe, wäre im vorliegenden Fall l'art pour l'art: Bund kassiert als Mehrheitsanteilseigner von Swisscom und auch mit gegen sie verhängte Bussen? Das perfekte Nullsummenspiel, hier zusätzlich noch zulasten der übrigen 49% Anteilen.

Der Artikel hier tönt es an: Die Unternehmen haben die Möglichkeit zu klagen. Details in der Sache würden mich interessieren.
https://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/Wo-landen-die-156-Millionen/story/16557149

Der Tagi zitiert in seinem Beitrag: https://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/standardswisscom-muss-186-millionen-franken-bussen-bezahlen/story/28468545

ein Kommentar kürzlich zur Sache in der FuW: https://www.fuw.ch/article/weko-betreibt-wirtschaftshistorie/

Denke trotzdem dass es eine gewisse Wirkung hat, denn die damaligen Umstände "Vorleistung gegen Geld" sind ja heute eigentlich die gleichen geblieben, wobei nun immerhin ein Teil dieses Geschäfts auch bei den EWs mit der Glasfaser betrieben werden. Betrifft allerdings nur die EWs, die selber direkt Angebote an Endkunden betreiben.

 
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