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Swisscable begrüsst neues Radio- und TV-Gesetz

Vampire

Erfahrener Benutzer
Swisscable – der Verband der Kabel-TV-Unternehmen – begrüsst das neue Radio- und TV-Gesetz und die entsprechende Verordnung: Erstens herrscht nun endlich Klarheit darüber, wie viele analoge und digitale Sender in Zukunft maximal verbreitet werden müssen (Must-Carry). Und zweitens anerkennt die Verordnung, dass Settop-Boxen integrale Bestandteile der Netze sind.

Nach den hitzigen Diskussionen der letzten Monate atmen die Kabel-TV-Unternehmen auf: Endlich ist der Inhalt der neuen Radio- und TV-Verordnung bekannt. „Endlich haben wir Planungssicherheit. Nun können wir den Übergang zum digitalen Fernsehen mit klaren Rahmenbedingungen weiter vorantreiben“, kommentiert Swisscable-Präsident Hajo Leutenegger die neue Verordnung. Er spricht dabei vor allem die Regelung zu den Must-Carry-Sendern und zum Einsatz von Settop-Boxen an.

Maximal 25 analoge Must-Carry-Sender

Um was geht es genau? Die neue Verordnung legt die Höchstzahl der analogen und digitalen Sender fest, welche die Kabel-TV-Unternehmen verbreiten müssen (Must-Carry). Must-Carry-Sender müssen einen Beitrag zur Bildung, kulturellen Entfaltung und freien Meinungsbildung leisten und werden von den Kabel-TV-Unternehmen bereits heute unentgeltlich weiterverbreitet. Umstritten war in den letzten Monaten, welche analogen Sender die gesetzlichen Kriterien für Must-Carry erfüllen. So hat zum Beispiel Bundesrat Leuenberger nach Intervention des italienischen Vizeaussenministers RAI Uno als Must-Carry definiert. Dass die maximale Anzahl der analogen Must-Carry-Sender nun auf 25 Sender und digital auf 30 festgelegt worden ist, nimmt Swisscable zur Kenntnis. „Entscheidend ist für uns, dass wir wissen, mit was wir rechnen können, bis der Übergang zu Digital-TV abgeschlossen ist“, kommentiert Leutenegger. Im Übrigen seien die Kabel-TV-Unternehmen die einzigen, die noch analoge TV-Programme verbreiten müssten. Alle anderen Anbieter inklusive Bluewin TV würden nur digital verbreiten. „Hier herrschen im Wettbewerb ungleiche Spiesse.“

Settop-Box gehört zum Kabelnetz

Zufrieden ist Swisscable mit dem Entscheid, dass die Kabel-TV-Unternehmen auch in Zukunft definieren dürfen, welches Empfangsgerät für digitales Fernsehen – Settop-Box genannt – von den Kunden eingesetzt werden soll. „Dieser Entscheid ist nicht gegen, sondern für die Kunden“, erklärt Leutenegger. „Die Kopfstation auf Seiten des Kabel-TV-Anbieters und die Settop-Box auf Kundenseite gehören wie zwei Puzzle-Teile zusammen. Nur wenn die Puzzle-Teile genau zusammenpassen, können die Qualität der Verbreitung und Zusatzfunktionalitäten wie zum Beispiel elektronische Programmführer vollumfänglich gewährleistet werden.“ Und was sagt Swisscable zum Vorwurf, dass die Kabel-TV-Unternehmen ihre Kunden mit dieser Settop-Box-Politik in unzulässiger Weise an sich binden? „Davon kann keine Rede sein. In der Schweiz spielt der Markt: TV-Konsumenten haben die Wahl zwischen Kabel-TV, Satelliten-TV, terrestrischem TV, Bluewin TV und Internet-TV.“ Ganz abgesehen davon, könne Bluewin TV auch nur mit einer ganz spezifischen (proprietären) Settop-Box genutzt werden, was niemanden zu stören scheine.

 
Ein schöner Schock dieser Entscheid, das hätte ich nicht erwartet.

Ich habe etwas in den Erläuterungen zum Gesetz gelesen und dort steht doch tatsächlich:

__

Absatz 2 eröffnet die Möglichkeit, internationale Standards im Bereich der Aufbereitung (Set Top Boxen,

offene Schnittstellen, u.a.) auch in der Schweiz einzuführen. In diesem Bereich bestehen gegenwärtig

noch keine Standards. Sollten sich solche Normen in Zukunft herausbilden, ist es im Interesse

der Konsumenten und der Programmveranstalter geboten, sie möglichst rasch einzuführen. Durch die

Delegation dieser Kompetenz an das Departement ist die rasche Einführung neuer Standards gewährleistet.

__

noch keine Standards für digitales Kabelfernsehen?

Wenn man jedem Betreiber erlaubt sein eigenes Süppchen zu kochen, dann kommt der Standard höchstwahrscheinlich auch nicht. Die haben nämlich kein Interesse daran. Die Verdienstmöglichkeiten sind grösser, wenn der Kunde das Signal nicht digital erhält (zig boxen pro Haushalt usw...)

Da hat meiner Meinung nach jemand wohl ziemlich starke Lobbyarbeit geleistet.

Wenn DVB so undstandardisiert wäre, dann würde es ja auch für die Satelliten Einheitsboxen benötigen.

Oder wollte man einfach die BluewinTV nicht "bevorteilen" indem man die Kabelgesellschaften dazu verpflichtet CI's herauszugeben?

Meiner Meinung nach kann man die beiden aber nicht vergleichen.

 
Ich bin doch überrascht. Die USA ist ja eher pro "Content-Mafia" und verbietet Zwangsboxen.

Das Problem dürfte sein, dass man jetzt für Geräte mit eingebautem DVB-C Tuner keine Lösung hat. Hier muss UPC als grosse Gesellschaft über die Bücher.

Allerdings ist DVB-S schon lange verbreitet, und 99% der Kunden haben auch eine externe Box.

Schade, dass die Freaks für ihre Mediacenter weiterhin illegal nachhelfen müssen.

Zu den 25 Must-Carry: Realistische Zahl. Allerdings sollte man, allenfalls in der EU einheitlich, einen Switchover Termin festlegen. 31.12.2011 sehe ich als realistisch

 
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