Zum Inhalt springen

Streit um Online-Aufzeichnung von TV-Programm

3 Antworten1'282 AufrufeGestartet von roman70 ·

roman70Themenstart9'245 Beiträge
#1
Die rechtliche Zulässigkeit von Online-Videorekordern beschäftigt derzeit den Obersten US-Gerichtshof. Dabei steht die Frage im Raum, ob es sich bei der Aufzeichnung und Abspeicherung von TV-Inhalten auf einem Server um Privatkopien handelt oder nicht. Die Richter haben zu entscheiden, ob der Kabelbetreiber und Webprovider Cablevision seinen Kunden Serverplatz zur Verfügung stellen darf, um dort Aufzeichnungen von TV-Programmen sowie Filmen abzuspeichern. Eine für diese Woche anstehende Entscheidung hat der Supreme Court nun verschoben, um eine Stellungnahme von Experten des Justizministeriums einzuholen. Derselben Frage geht aktuell auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nach, die Entscheidung soll bereits am 5. Februar fallen.

Die Zeit, als private Aufnahmen noch auf physischen Datenträgern aufgenommen wurden, ist seit dem Durchbruch der digitalen Videorekorder vorbei. Darüber hinaus zeichnet sich nun die Entwicklung ab, dass private Daten künftig vermehrt auf Servern gespeichert werden und nicht mehr lokal beim Enduser. Praktisch ist dies vor allem, da der Zugriff auf die Daten von jedem Rechner mit Webzugang aus möglich ist. Hintergrund der aktuellen Gerichtsstreitigkeit ist das Ansinnen von Cablevision, Kosten einzusparen, indem die eigenen Kunden auf den Betrieb von digitalen Videorekordern verzichten. Als Alternative dazu bietet das Unternehmen seinen Vertragskunden die Möglichkeit, Sendungen auf Wunsch online zu speichern, um sie später anzusehen.

TV-Anstalten und Filmstudios klagten umgehend gegen diese Praxis, denn sie vermuteten die Verletzung ihrer Urheberrechte. Die erste Instanz gab den Klägern 2006 Recht und stellte fest, dass Onlinevideorekorder gegen die Urheberrechte verstossen würden. In der zweiten Instanz war jedoch Cablevision erfolgreich und gewann das Berufungsverfahren im Sommer 2008. Die Richter argumentierten, dass die Rechte der Studios nicht verletzt werden, die Abspeicherung von Sendungen auf einem Server durch eine im Gesetz verankerte Fair-Use-Ausnahmeregelung gedeckt sei. Schliesslich würden die Kunden den Auftrag zur Aufnahme erteilen. Daher brauche der Betreiber auch keine Lizenz. Cablevision argumentierte in derselben Weise. Die Kläger gaben sich jedoch mit dem zweitinstanzlichen Urteil nicht zufrieden und haben den Obersten Gerichtshof angerufen, der nun die Entscheidung nicht ohne Stellungnahme der Regierung treffen will. Diese könnte damit auch noch einige Monate hinausgezögert werden, schliesslich fällt die Beantwortung dieser Fragen bereits in die Amtszeit der neu gewählten Obama-Regierung.

Auch hierzulande stehen sich die Rechteinhaber von TV- und Filmcontent und die Anbieter von Onlinerekordern nicht gerade freundlich gegenüber. Daher beschäftigten sich auch deutsche Gerichte bereits ausführlich mit dem Thema. "Allerdings sind wir hierzulande schon etwas weiter in dieser Thematik, die ähnlich gelagert ist wie die Problematik in den USA", erklärt Michael Westphal, Sprecher des deutschen Onlinerekorder-Anbieters shift TV, auf Anfrage der Nachrichtenagentur pressetext. Man habe bereits 2005 die ersten Gerichtsverfahren geführt, berichtet Westpahl. Derzeit befasst sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit der Frage, ob es sich bei der Onlineaufzeichnung um eine rechtlich gedeckte Privatkopie handelt oder nicht. Das Urteil soll am 5. Februar fallen.

Quelle: Satelli-LINE Infodienste GmbH - Willkommen

olifaessler4'260 Beiträge
#2
Wenn diese Lobbyisten es wieder schaffen sich in diesen Fragen durchzusetzen und solche Online-Recorder zu verbieten, dann machen mich diese ewigen Technologieverhinderer einmal mehr sauer.

Wenn ich eine Sendung aufnehmen will zu meinem Privatgebrauch und damit von meinem Recht zur Privatkopie Gebrauch mache, dann spielt es doch keine Rolle wo mein Recorder steht. Ob der bei mir im TV Rack steht oder bei einem Dienstleister im Serverraum ist egal.

Wenn dies verboten werden kann, dann muss auch jeder gewöhnliche Recorder verboten werden, darin besteht nämlich kein unterschied. Heutzutage wo die Daten als wie mehr ausgelagert werden sowieso nicht mehr. Irgendwann wird man für den grössten Teil seiner Daten nur noch Zentrale Standorte haben. Mit Googlemail, anderen Google Dienstleistungen, Flickr und Konsorten fängt das ja heute schon an, weshalb sollte ich also meine Kopien von Fernsehprogramm nicht auch zentral lagern?

Abgesehen davon wird das Fernsehen in der jetzigen Form vielleicht sowieso aussterben und der Content sei dies Filme, Serien, Nachrichten, etc, wird nur noch auf Abfrage aus dem Netz gezogen. Die Contentprovider sollen sich lieber darum und um interessante Lösungen mit denen sie auch in Zukunft Geld verdienen kümmern. Was für "Fernsehsender" bleibt wird je länger je mehr nur noch der Blutleere Inhalt wie Call in Shows, Klingeltonwerbung und vielleicht noch die eine oder andere Richter- und Kochshow sein. Billig zu produzierender Müll, der leider trotzdem irgendwie genug Gewinn abwirft, weil es immer genügen "Hirnlose-Zombies" gibt die sowas konsumieren, so dass der Produzent mit solchem Schrott locker den Break-Even erreicht ohne das Risiko eingehen zu müssen, etwas gehaltvolles zu produzieren...

smid12'144 Beiträge
#3
Das ist doch wieder typisch.

Ob ich jetzt eine Sendung bei mir auf der Platte habe oder sie auf einem Server an der Zollstrasse liegt ist doch egal.

Ist die Aufnahme remote sinkt zudem die Chance, dass ich sie von der Platte kriege.

anykey5'528 Beiträge
#4
Hm, ob mein Mediacenter nun illegal ist? Bei mir sind die Aufnahmen nämlich auch auf einem Server, der potentiellerweise (genügend Upstream vorausgesetzt) auch in .uk stehen könnte (für Sky z.B.) /emoticons/default_wink.png

Seite 1 von 1 · 4 Beiträge in diesem Thema