roman70
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«Kündigen Sie vorsorglich den Anschluss bei Cablecom», rät der Hausjurist Patrick Zadrazil vom Schweizerischen Hauseigentümerverband den Hausbesitzern. Nur so könne man nach Ablauf der Kündigungsfrist den Markt analysieren und erneut den besten Anbieter wählen. Viele von ihnen haben laut Zadrazil einen Vertrag über ein Jahr oder länger.
Für Mieter ist das Umsteigen zwischen den beiden Anbietern Swisscom und Cablecom theoretisch einfach: Artikel 41 des Radio- und Fernsehgesetzes billigt Mietern die Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich zu.
Aber lange nicht alle können davon finanziell profitieren: «Wird der Kabelanschluss nicht über die Nebenkosten abgerechnet, sondern ist in der Miete inbegriffen, zahlt man mit oder ohne Cablecom gleich viel», sagt Christoph Steiger, Jurist und Rechtsberater vom Schweizerischen Mieterschutzverband.
Swisscom bietet umsteigewilligen Mietern ihre Hilfe an: Auf der Bluewin-Homepage kann man eine Rechtsbelehrung und eine fixfertige Kündigung im Word-Format herunterladen. (mhb)
www.20minuten.ch
www.cablecom.ch