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Glasfaser Netz Zürich von EWZ, " Fair Use "

3 Antworten2'838 AufrufeGestartet von CHnuschti ·

CHnuschtiThemenstart753 Beiträge
bearbeitet #1
Glasfaser Netz Zürich von EWZ, " Fair Use "

Ich hab mir mal die Mühe gemacht, was unter der Fair Use Policy (FUP) bzw. acceptable use policy (AUP) so verstanden wird bei den "alternativen" Anbietern an Glasfaser im EWZ Zürinet. Dass der Passus aufgenommen wird ist durchaus nachvollziehbar, die Formulierungen dahinter umso mehr oder weniger nebulös. Durchaus unterhaltend.

- ggamaur.ch : https://www.gga.ch/editor/PDF/GGA_Maur/Rechtliche_Dokumente/AGB_GGA_Maur.pdf

"3.1.5  Das  Internet  bietet  eine  praktisch  unbeschränkte  Fülle  an Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Downloads), die das lokale,   nationale   oder   internationale   Netz   stark   beeinflussen  können.  Der  Kunde  verpflichtetet  sich  deshalb  zum  „Fair  Use“,  d.h.  auf  die  übermässige  Nutzung des Internets zu verzichten. Bei Verstössen gegen  diese  Regel  behält  sich  die  GGA  Maur  alle  notwendigen Massnahmen vor."

- leucom.ch : http://www.leucom.ch/images/content/content/agb.pdf
"Fair use Policy:
Das Internet bietet eine praktisch unbeschränkte Fülle an Nutzungsmöglichkeiten.  Einige  davon  belasten  das  lokale,  aber  auch  die nationalen und internationalen Netze sehr stark (z.B. Downloads, Radio- und Videostreaming,  Austausch  von  Musikdateien,  etc.)  Diese  Netze  müssen laufend  den  steigenden  Anforderungen  angepasst  werden und  verursachen dadurch  hohe  Kosten.  Damit  die  Abonnemente  mit  freiem  Datentransfer langfristig  angeboten  werden  können,  verpflichtet  sich  der  Kunde  zum  „Fair Use“,   d.h.   die   übermässige   und   unnötige   Nutzung   des   Internets   wird vermieden.  Sogenannte  "over  the  top"-Dienste  wie  beispielsweise  VoD  über das Internet werden nur bei bei den professionellen Abonnements unterstützt. Bei   Verletzung   der   Fair   Use   Policy   behält   sich   die Leucom   geeignete Massnahmen,   wie   die   Limitierung   der   userbezogenen   Bandbreite,   den Wechsel  auf  ein  volumenabhängiges  oder  professionelles  Abonnement  oder die Abschaltung des entsprechenden Internetzugangs vor."

- 1tv.ch : http://www.1tv.ch/files/1313/6187/6334/1tv-AGB-V1.pdf
"Im weiteren gilt die Acceptable Use Policy (AUP) der 1tv AG. (--> 1tv AUP)"

Das nenn ich lapidar. Sinnigerweise ist das Dokument auf der Site nirgends zu finden

- iway.ch : https://www.iway.ch/privatkunden/iway/ueber-iway/#tab5 ; https://www.iway.ch/wp-content/uploads/2015/08/IwayAUP-AcceptableUsePolicy.pdf ;
"Diese Angebote unterstehen zudem der Fair Use Policy (FUP). Durch die FUP wird sichergestellt, dass die
verfügbare Übertragungskapazität fair auf alle Benutzer verteilt wird. Die iway AGist berechtigt, dem Kunden die Leistungen zu limitieren, wenn eine übermässige Nutzung festgestellt wird, welche die Leistungen von Systemen oder Datenverbindungen beeinträchtigt. Als übermässige Nutzung werden insbesondere leitungsfüllende Downbzw. Uploads über mehrere Stunden hinweg angesehen."

- 1aspeed.ch (mhs.ch ist das gleiche oder gehört dazu oder umgekehrt): http://www.1a-speed.ch/_files/AGB_1aspeed_20140506.pdf

Verliert zum Thema kein Wort darüber, bemerkenswert.

Allerdings finde ich folgendes Nebulöses:
"12.9.Verstoss gegen gesetzliche oder moralische Vorschriften
12.9.1.Kündigung der Leistung
Der Provider behält sich vor, bestehende Geschäftsbeziehungen jederzeit mit sofortiger Wirkung zu suspendieren, wenn der Kunde - auch nur im geringsten - fahrlässig oder vorsätzlich gegen gesetzliche oder moralische Vorschriften verstösst."

Moralische Vorschriften, du meine Güte. Aber das Geschäft steht im gut katholischen St. Gallen, hat vielleicht damit zu tun. 😉

- iplay.ch: http://yplay.ch/images/kundencenter/YPL_AGB_R01_REB_2010_12.pdf ; http://yplay.ch/images/kundencenter/YPL_AUP_R01_REB_2010_12.pdf

Nichts zu finden in Sachen "Volumen".

- init7.ch: http://www.init7.net/pdf/agb_init7.pdf

Nichts zu finden in Sachen "Volumen".

-sunrise.ch : http://www1.sunrise.ch/is-bin/intershop.static/WFS/Sunrise-Site/Sunrise-Residential/de_CH/00 Footer/PDF/Footer-AGB-DE.pdf

Steht eigentlich nichts dazu drin, ausser in sehr genereller Form:
10. "Als Missbrauch gilt insbesondere ...   eine übermässige Nutzung, die zu einer System- oder Netzwerküberlastung führen kann." und
17.d) "... die  Nutzung  der  Netze  von  Sunrise  oder  Dritten  durch den Kunden beeinträchtigt wird"

Gruss

Gelöschtes Mitglied 21
#2
Bezahlen pünktlich aber bitte nicht benutzen.

Gelöschtes Mitglied 757
#3
Ich würde eher sagen Artikel aus früheren Zeiten. Die AGBs werden wohl nicht nur nicht gerne gelesen sondern auch nicht gerne überarbeitet. B)

doom2'266 Beiträge
#4
Sind nicht solche Passagen seit Inkraftsetzung des UWG gar nicht mehr zulässig?

Seite 1 von 1 · 4 Beiträge in diesem Thema