Garantieregelung bei Media Markt

roman70

Super-Moderator
Ich bin wieder mal angepisst wegen Garantieregelungen.

Manchmal kaufe ich Artikel so, dass ich im Garantiefall vor Ort eine Ansprechstelle habe. Das ist bei Media Markt auch so, wenn ich über den Online-Shop bestelle.

Das Objektiv, das ich damals gekauft hatte, hat eine Garantiedauer von 10 Jahren. Das Stand auf der Homepage so. Das steht auch auf der Rechnung / dem Lieferschein von Media Markt so: Garantie bis 26.05.2024.

Das Objektiv hat jetzt ein bisschen Macken, es fokussiert bei hohen Brennweiten nicht mehr immer. Also gehe ich damit vor Ort an die Media Markt Service Stelle. Dort wird mir mitgeteilt, dass Media Markt nur 2 Jahre Garantie gibt und mich direkt an den Hersteller wenden muss. Natürlich war ich anderer Meinung. Wenn mir Media Markt die 10-jährige Garantie auch ihrem offiziellen Verkaufsbeleg sogar bestätigt hat, ist für mich der Media Markt die Anlaufstelle und ich sollte nicht auf eigene Kosten und eigenes Risiko einen heiklen Gegenstand selber irgendwo hinsenden müssen. Die Angestellte hat ihre Chefin angerufen, welche ihr das bestätigt hat. Sie hat mich freundlich verabschiedet. Ich habe nichts mehr gesagt. War auch besser so.

Ist das wirklich so? Wer kennt sich da aus?

Ich kann dann Media Markt mitteilen, dass es für mich so obsolet ist, einen Anbieter zu wählen, der vor Ort vertreten ist und auch gleich bei Amazon bestellen kann.

 
Garantie ist eine freiwillige Leistung (normalerweise) des Herstellers, welche über die gesetzlich geregelten Ansprüche (eigentlich Gewährleistung) gegenüber den Verkäufer hinausgehen. Die beiden werden gerne (umgangssprachlich) miteinander vermischt, oder der Verkäufer hat selbst ein Garantie-Programm, welches nur marginal über deine sowieso vorhandenen gesetzlichen Ansprüche hinausgeht. Wenn du beim Kauf keine Garantie-Verlängerung auf X Jahre beim Verkäufer erwirbst (und damit bei seinem Programm), musst du die Hersteller-Garantieansprüche auch beim Hersteller direkt geltend machen (da dieser in deinem Fall ein freiwilliges Versprechen auf 10 Jahre abgegeben hat).

 
Also eigentlich gibt der Hersteller ja 10 Jahre Garantie und nicht der Media Markt. Dass sie dich bei der Garantie unterstützen ist soweit ich weiss freiwillig und normalerweise nur in den ersten zwei Jahren. Ich durfte schon bei etwas das ich bei einem kleinen Händler gekauft habe schon im zweiten Jahr direkt auf den Hersteller zugehen und die sind teilweise extrem kompliziert und das eingeschriebene Einschicken ist auch nicht gerade günstig

 
Bin zwar nicht Jurist, aber bei Digitec, einer der grössten PC/Elektronik-Händler der CH wird das meines Wissens auch so gehandhabt. Innerhalb (normalerweise) 2 Jahren laufen sie sich im Garantiefall selber die Hacken ab, danach muss man direkt mit dem Hersteller "verhandeln", falls die Garantiezusicherung länger als 2 Jahre ist.

Auch bei den sog. "Garantieerweiterungen", die etwas anderes als hier geschildert sind, arbeitet Digitec mit Dritten, die Abwicklung läuft über letztere.

https://www.digitec.ch/de/Wiki/3012

Gruss

 
Danke für die Beiträge.

Wenn es so ist, finde ich einfach die Angaben der Anbieter mangelhaft. Ich habe zwar die Angabe gefunden, dass Media Markt 2 Jahre Gewährleistung anbietet. Aber wenn Media Markt von sich aus 10 Jahre schreibt, heisst das für mich eigentlich, dass das abweichend von diesen 2 Jahren eben 10 Jahre sind. Korrekt wäre ja 2 Jahre Gewährleistung Media Markt plus 8 Jahre Herstellergarantie. Und um eine vom Anbieter angebotene Garantieverlängerung handelt es sich ja auch nicht, sondern sie haben wirklich 10 Jahre deklariert.

Mein Fazit ist, dass ich in solchen Fällen gar nicht darauf achten muss, ob ein Anbieter vor Ort ein Service-Center hat. Vielleicht wäre es ja in einem wirklichen Fachgeschäft diesbezüglich anders. Aber interessanterweise habe ich das Personal dort wirklich nicht kundenorientiert erlebt, obwohl das ihr grosses Plus sein sollte.

 
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Ist mMn wie M3nace sagt, das Durcheinanderbringen der Gewährleistung und der Garantie.

Allerdings steht z.B. hier https://www.mediamarkt.ch/de/shop/service/garantie.html wörtlich: "Egal wo Sie Ihr Gerät gekauft haben, wir unterstützen Sie bei Defekten von Geräten aller Hersteller, die wir im Sortiment führen, bei der Durchsetzung Ihrer gesetzlichen Herstellergarantieansprüche."

In Theorie sagt MM hier zu, dass sie dich "unterstützen" "bei der Durchsetzung Ihrer gesetzlichen Herstellergarantieansprüche". Im Falle hier besteht die "Unterstützung" nur noch in warmen Worten und die "Beratung", dich selbst darum zu kümmern. Meine Lesart, eine leicht falsch zu verstehende Aussage, die "gesetzlichen" Herstellergarantieansprüche sind eben die genannte Gewährleistung, die auf 2 Jahre beschränkt ist, die weiteren 8 Jahre des Herstellers sind hingegen eben nicht "gesetzlich", stellen nur eine Zusicherung seitens der Hersteller dar. Möglicherweise einklagbar, aber eben nicht "gesetzlich".

In den AGBs steht das Wort Garantie nirgends, es ist überall nur die Rede von Gewährleistung, die im OR geregelt ist.

Ich wäre aber nicht ganz so pessimistisch. Hersteller mit 10 Jahren Garantie sind mMn oft namhafte Firmen, die das Thema auch ernst nehmen, ich tippe darauf, beim Objektiv hier gibt es sogar eine schweizer Ansprechstelle.

Gruss

 
Ja, das ist so. Media Markt bezieht dieses "Versprechen" nur auf die zwei Jahre Gewährleistung. In ihrem offiziellen Verkaufsbeleg erwähnen sie selber nur die 10 Jahre Garantie und nicht die 2 Jahre Gewährleistung.

Der Hersteller ist Tamron. Ich habe auch keine Angst, dass die die 10 Jahre Garantie nicht einhalten. Aber wie gesagt, es gibt Sachen, bei denen ich lieber selber vor Ort eine Servicestelle habe und da ist es in solchen Fällen anscheinend obsolet, das zu berücksichtigen, weil man es dann trotzdem nicht hat.

 
Aber wenn Media Markt von sich aus 10 Jahre schreibt, heisst das für mich eigentlich, dass das abweichend von diesen 2 Jahren eben 10 Jahre sind. Korrekt wäre ja 2 Jahre Gewährleistung Media Markt plus 8 Jahre Herstellergarantie.

[....]

In ihrem offiziellen Verkaufsbeleg erwähnen sie selber nur die 10 Jahre Garantie und nicht die 2 Jahre Gewährleistung.
Die Gewährleistung ist ja auch im Obligationenrecht geregelt - da findest du ggfs nen Hinweis in den AGB. Auf der Quittung muss diese nicht weiter erwähnt werden. Das für dich relevante Kaufdatum ist ja bereits drauf. Die Angabe zur Herstellergarantie auf der Quittung ist als Ersatz für das früher übliche Garantie-Büchlein gedacht, welches der Verkäufer jeweils ausfüllen musste, damit du im Garantiefall deine Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen konntest.

Bei Garantie-Versprechen der Hersteller sollte man immer genau hinschauen - der eine oder andere Hersteller nimmt da gerne auch mal bestimmte Defekte aus, welche dann nicht gedeckt sind...

 
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