willehalm
Erfahrener Benutzer
Info aus comparis.ch:
Wer bei Cablecom Digital-TV, Festnetz und/oder Internet bezieht, musste bis anhin einen Knebelvertrag abschliessen. Der Vertrag verlängerte sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils um ein ganzes Jahr. Hat man vergessen, rechtzeitig zu kündigen, ist man ein weiteres Jahr in diesem Vertrag gefangen oder man muss eine Busse für die vorzeitige Vertragsauflösung bezahlen. Diese sogenannte Roll-Over-Klausel ist für die meisten Kunden nicht nachvollziehbar.
Ab Januar 2011 ist endlich Schluss mit dieser kundenunfreundlichen Klausel: Cablecom verzichtet auf Knebelverträge. Die Kundinnen und Kunden können unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten jederzeit ihren Vertrag kündigen. Das gilt auch für bestehende Verträge, die noch mit der bisherigen Knebelvertrag-Klausel abgeschlossen worden sind. Wie bisher gibt es eine Mindestvertragsdauer, die Kündigung ist erst nach Ablauf der Mindestvertragsdauer möglich.
Swisscom kennt bei ihrem Digital-TV, beim Internet und den Festnetz-Produkten keine Knebelverträge. Der drittgrösste Anbieter Sunrise hingegen hält für Internet und Festnetz an der kundenunfreundlichen Klausel mit der Vertragsverlängerung um jeweils ein ganzes Jahr fest. Bei Handy-Abos sind Knebelverträge bei allen Anbietern üblich. Lediglich die SIM-Only-Abos von Orange und eine Variante des "to Go"-Abos von 20 Minuten Mobile kennen keine Roll-Over-Klausel.
Quelle: http://www.comparis.ch/comparis/press/sparnews/artikel/2010/11/cablecom-tv-festnetz-internet-bessere-vertragsbestimmungen.aspx
Wer bei Cablecom Digital-TV, Festnetz und/oder Internet bezieht, musste bis anhin einen Knebelvertrag abschliessen. Der Vertrag verlängerte sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils um ein ganzes Jahr. Hat man vergessen, rechtzeitig zu kündigen, ist man ein weiteres Jahr in diesem Vertrag gefangen oder man muss eine Busse für die vorzeitige Vertragsauflösung bezahlen. Diese sogenannte Roll-Over-Klausel ist für die meisten Kunden nicht nachvollziehbar.
Ab Januar 2011 ist endlich Schluss mit dieser kundenunfreundlichen Klausel: Cablecom verzichtet auf Knebelverträge. Die Kundinnen und Kunden können unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten jederzeit ihren Vertrag kündigen. Das gilt auch für bestehende Verträge, die noch mit der bisherigen Knebelvertrag-Klausel abgeschlossen worden sind. Wie bisher gibt es eine Mindestvertragsdauer, die Kündigung ist erst nach Ablauf der Mindestvertragsdauer möglich.
Swisscom kennt bei ihrem Digital-TV, beim Internet und den Festnetz-Produkten keine Knebelverträge. Der drittgrösste Anbieter Sunrise hingegen hält für Internet und Festnetz an der kundenunfreundlichen Klausel mit der Vertragsverlängerung um jeweils ein ganzes Jahr fest. Bei Handy-Abos sind Knebelverträge bei allen Anbietern üblich. Lediglich die SIM-Only-Abos von Orange und eine Variante des "to Go"-Abos von 20 Minuten Mobile kennen keine Roll-Over-Klausel.
Quelle: http://www.comparis.ch/comparis/press/sparnews/artikel/2010/11/cablecom-tv-festnetz-internet-bessere-vertragsbestimmungen.aspx
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